BRmitglieder zur Schulung
Wie schnell dürfen- sollen die ständigen Mitglieder des BR zur Schulung ? Sicherlich muß man auf betriebliche Belange Rücksicht nehmen, leuchtet mir ein. Bei uns nehmen bis jetzt nur die beiden Vorsitzenden an Schulungen,Seminaren und soweiter teil. Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt das die übrigen erst im nächsten Jahr gehen könnten. MfG
Community-Antworten (5)
25.08.2006 um 14:22 Uhr
Dies sollte auf einer Sitzung zum Thema gemacht werden, denn nicht die Vorsitzenden entscheiden dies sondern der BR ansich. Vielleicht hilft ein Bildungsplan weiter.
25.08.2006 um 14:31 Uhr
Jose`,
sucht euch ein Seminar (BetrVG!!) raus, beantragt in der nächsten Sitzung einen Beschluss zur Genehmigung der Schulung.
Und dann wird darüber abgestimmt!
25.08.2006 um 22:16 Uhr
Hallo José,
lies Dir mal die Kommentierung des § 37(6) durch (ich empfehle Dir den Kittner dafür). Du wirst schnell feststellen, dass Du nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht hast, dir die Kenntniss(und Du daher nicht
25.08.2006 um 22:20 Uhr
Hallo José,
lies Dir mal die Kommentierung des § 37(6) durch (ich empfehle Dir den Kittner dafür). Du wirst schnell feststellen, dass Du nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht hast, dir die Kenntnisse anzueignen, die Du zur Ausübung deiner betriebsrätlichen Aufgaben benötigst.
In der Regel versteht man darunter die sog. BR 1-4 sowie weitere Spezialseminare (je nach deinem Aufgabengebiet im Gremium). Der Hinweis, die Schulungen würden erst nächstes Jahr stattfinden können, zielt wahrscheinlich auf ein erschöpftes Budget ab; das braucht dich nicht interessieren, Kosten für den BR darf man nicht budgetieren.
Lass Dir von verschiedenen Anbietern Seminarunterlagen zukommen, in der Regel wird dort dann alles Weitere erklärt.
25.08.2006 um 23:00 Uhr
Sagte ich Kittner? Sorry, meinte damit eigentlich den Basiskommentar von Klebe und Co.
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