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BRmitglieder zur Schulung

J
Jose´
Nov 2016 bearbeitet

Wie schnell dürfen- sollen die ständigen Mitglieder des BR zur Schulung ? Sicherlich muß man auf betriebliche Belange Rücksicht nehmen, leuchtet mir ein. Bei uns nehmen bis jetzt nur die beiden Vorsitzenden an Schulungen,Seminaren und soweiter teil. Auf meine Nachfrage wurde mir gesagt das die übrigen erst im nächsten Jahr gehen könnten. MfG

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Community-Antworten (5)

FB
Frank B.

25.08.2006 um 14:22 Uhr

Dies sollte auf einer Sitzung zum Thema gemacht werden, denn nicht die Vorsitzenden entscheiden dies sondern der BR ansich. Vielleicht hilft ein Bildungsplan weiter.

M
Mona-Lisa

25.08.2006 um 14:31 Uhr

Jose`, sucht euch ein Seminar (BetrVG!!) raus, beantragt in der nächsten Sitzung einen Beschluss zur Genehmigung der Schulung.
Und dann wird darüber abgestimmt!

S
silas

25.08.2006 um 22:16 Uhr

Hallo José,

lies Dir mal die Kommentierung des § 37(6) durch (ich empfehle Dir den Kittner dafür). Du wirst schnell feststellen, dass Du nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht hast, dir die Kenntniss(und Du daher nicht

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silas

25.08.2006 um 22:20 Uhr

Hallo José,

lies Dir mal die Kommentierung des § 37(6) durch (ich empfehle Dir den Kittner dafür). Du wirst schnell feststellen, dass Du nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht hast, dir die Kenntnisse anzueignen, die Du zur Ausübung deiner betriebsrätlichen Aufgaben benötigst.

In der Regel versteht man darunter die sog. BR 1-4 sowie weitere Spezialseminare (je nach deinem Aufgabengebiet im Gremium). Der Hinweis, die Schulungen würden erst nächstes Jahr stattfinden können, zielt wahrscheinlich auf ein erschöpftes Budget ab; das braucht dich nicht interessieren, Kosten für den BR darf man nicht budgetieren.

Lass Dir von verschiedenen Anbietern Seminarunterlagen zukommen, in der Regel wird dort dann alles Weitere erklärt.

S
silas

25.08.2006 um 23:00 Uhr

Sagte ich Kittner? Sorry, meinte damit eigentlich den Basiskommentar von Klebe und Co.

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