Erstellt am 03.09.2018 um 19:39 Uhr von celestro
Das kommt ganz darauf an. In der Geschäftsordnung des BR könnte z.B. geregelt sein, wie eingeladen wird. Wenn allerdings nichts geregelt ist und man weiß, das Einzelne Ihre E-Mail nicht benutzen, sollte man Sie anders einladen.
Erstellt am 03.09.2018 um 20:05 Uhr von DummerHund
Sehe es zwar Grundsätzlich ähnlich wie celestro, würde aber aus persönlicher Erfahrung von einer Festschreibung in einer Geschäftsordnung abraten. Und zwar aus folgendem Grund. Ein BR im Büro kann schneller und einfacher mal auf Mails zugreifen wie ein Produktionsarbeiter.ein Staplerfahrer oder gar ein LKW Fahrer der im BRM als Nachrücker "auf der Bank sitzt". Hier sollte allein schon wegen des Interesse an einer Interessenvertretung auch untereinander im BR weitere Kommunikation möglich sein.