Drecksarbeit des Arbeitgebers; Abteilungsleiterin lässt Kollegen für sich arbeiten - Abhilfe Sache des BR?
Und ich gleich nochmal: Wir haben eine Kollegin (kleine Abt.- Leiterin), die zum Ärger aller anderen ihre Arbeitszeit mit einem Erholungsurlaub verwechselt. Da sie ein Extra- Büro hat, kann das auch keiner so recht kontrollieren. Eine Arbeitsnorm, die sie zu erfüllen hätte, gibt es in dem Job nicht und sie versteht es prächtig, alle Arbeiten auf die anderen abzuwälzen. Jeder weiß es und keiner tut was dagegen. Nun meinten die Kollegen, wir als BR sollten was dagegen tun. Es widerstrebt mir aber, die Drecksarbeit des AG zu erledigen. Vor allem würde ja der AG dann fein sagen können: ich wollte das ja nicht, aber der BR hat ja eine Abmahnung o.ä. verlangt. Was meint Ihr dazu?
Community-Antworten (10)
23.08.2006 um 18:14 Uhr
Der BR kann doch nur eine Beschwerde von Mitarbeitern gegen die Kollegin vorbringen. Seit wann kann der BR den AG dazu veranlassen eine Abmahnung zu schreiben?
23.08.2006 um 18:23 Uhr
Kann er....Störung des Betriebsfriedens. Geht aber nicht bei leitenden MA
23.08.2006 um 18:45 Uhr
@de Gaulle II Denunziation finde ich ebenfalls einen schlechten Ratgeber. Es kann doch nur sein, dass sich die AN beim AG über Ihre eigenen Arbeitsaufwand beschweren.
23.08.2006 um 19:38 Uhr
ich sehe es wie kölner. der BR sollte sich hier nicht in der geforderten art und weise vorschieben lassen. bringt doch nichts. redet doch eher über die probleme die sich dadurch ableiten lassen und die kollegen direkt betreffen
23.08.2006 um 19:40 Uhr
@paula Was ich so an Dir schätze, ist Deine Zustimmung. ;-)
23.08.2006 um 19:48 Uhr
@kölner
soooo süß aber einen heiratsantrag gibt es heute von mir dafür nicht ;-))
23.08.2006 um 19:53 Uhr
@paula sollte gar nicht sooooo süß sein, nur aufrichtige zustimmungserfreuung an deinem sein in diesem forum. nicht das dies jetzt eminent wichtig ist, aber ich fühle mich besser dabei... ;-))
23.08.2006 um 23:59 Uhr
Heiratsantrag hin, Heiratsantrag her, Ihr habt mich in meiner Meinung bestärkt. Ich denke es ist okay so, wenn der AG die Augen verschließt, warum soll ich ihm eine Handlungshandhabe geben! Das war mein Gefühl von Anfang an.
24.08.2006 um 11:10 Uhr
nach dem betrvg § 84 hat jeder arbeitnehmer das recht sich beim br zu beschweren. er kann ein mitglied des br´s zur unterstützung oder vermittlung hinzuziehen.
ich sehe meine pflicht als br so das ich auch in solchen fällen mit dem ag sprechen muß. nicht immer nur die guten dinge verhandeln.
oder soll nach eurer meinung die person auf kosten der anderen so weiter arbeiten. denkt auch einmal an die nächsten wahlen.
gruß haui
24.08.2006 um 11:42 Uhr
@kölner
das war jetzt aber wirklich sehr nett. auch ich schätze deine anwesenheit hier. immer kompetent und meistens sachorientiert! weiter so... :-))
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