Hi in die Runde,
habe mal wieder eine Frage.
Kann ein Arbeitgeber einem Azubi eine Abmahnung aussprechen, weil seine schulischen Leistungen und das Ergebnis der Zwischenprüfung nicht seinen Vorstellungen entsprechen. Desweiteren wird angemahnt, das der Azubi in der Berufsschule gefehlt hat. Diese Fehltage sind aber durch Arztbescheinigungen belegt.
IM Zusammenhang mit dieser Abmahnung wird dem Azubi angedroht, dass wenn er das Abgemahnte Fehlverhalten nicht ändert, er mit einer Kündigung rechnen muss.

Ist dies rechtens und wie muss sich der Azubi verhalten.

Wäre für Antworten dankbar.


Gruss

Baehr6