Erstellt am 23.08.2006 um 10:35 Uhr von Rollie
Eine Befristung kann so lange sein, wie sie sich im Rahmen des TzBfG's bewegt. der AG kann also hingehen und sagen, ich befriste 1 Monat oder 2 Jahre, oder solange dazwischen, wie nötig. Einen konkreten Zeitrahmen von beispielsweise 6 Monatsintervallen gibt es nicht.
Erstellt am 23.08.2006 um 10:37 Uhr von Kölner
@Adda
Ich habe auch schon einer Verlängerung eines befr. AV von 23 Wochen zugestimmt oder zum 05. eines Monats!
Vielleicht wird ja die Grenze nach § 14 TzBfG sonst überschritten...
Erstellt am 23.08.2006 um 10:45 Uhr von Adda
Vielen Dank für die schnellen Antworten,
nach Überlegung hat es damit zu tun das die Grenze von 2Jahren überschritten würde.
Wäre es aber nicht netter gewesen wenn man mich darauf hingewiesen hätte?
Ich habe es nämlich erst zu Hause nach der Unterzeichnung festgestellt
MfG
Adda
Erstellt am 23.08.2006 um 10:50 Uhr von Kölner
@Adda
Netter vielleicht, aber ein grundlegendes Missverständnis gibt es immer wieder:
Der AG schliesst einen solchen AV mit eingebauten Verfallsdatum genau deswegen ab! So wissen einfach beide Seiten, was sie voneinander wie lange wollen.
Erstellt am 23.08.2006 um 10:51 Uhr von Rollie
Wieso ?
Der AG bietet dem AN eine Verlängerung über einen von ihm definierten Zeitraum an. Der AN kann dann entscheiden, ob das für ihn soweit o.k. ist.
Ich verstehe daher nicht, wieso der AG hätte begründen müssen, weshalb er statt 6 Monaten nur 5 Monate verlängert, da eine Grenzüberschreitung als Grund unerheblich ist, er muß ja die Dauer der Verlängerung nicht begründen.
Wie lang war denn die erste Befristung ?
Hinzu kommt, das zu hoffen bleibt, das Du Verträge nicht immer erst dann genau liest, wenn sie bereits unterschrieben sind :-)
Erstellt am 23.08.2006 um 11:36 Uhr von Adda
@Rollie
Bisher waren es 3 Befristungen von 6 Monaten.
Lezteres habe ich mir auch schon gedacht, aber passiert ist passiert.
Erstellt am 23.08.2006 um 11:41 Uhr von Rollie
Nun gut, hier hätte der AG wohl die letzte Verlängerung auf 6 Monate vereinbaren "können" .
Allerdings wissen wir natürlich auch nicht, welche personelle Planungen er nach Beendigung der Befristung hat in Hinblick des Einstellungstermins eines neuen Mitarbeiters.
Erstellt am 23.08.2006 um 11:49 Uhr von Adda
@Rollie
meines Wissens nach hätte er damit die Höchstdauer von 2 Jahren überschritten.
Einstellungsdatum war der 01.02.2005
Erstellt am 23.08.2006 um 11:54 Uhr von Rollie
Wieso ?
Einstellung 01.02.2005 - 31.07.2005
1. Verlängerung 01.08.2005 - 31.01.2006 um 6 Monate
2. Verlängerung 01.02.2006 - 31.07.2006 um 6 Monate
3. Verlängerung 01.08.2006 - 31.01.2007 um 6 Monate
Das ist übrigens durchaus üblich und die 2 Jahre wären damit nicht überschritten.
Erstellt am 23.08.2006 um 12:01 Uhr von Adda
Nein,
01.02.2005-31.07.2005
01.09.2005-28.02.2006
01.03.2006-31.08.2006
01.09.2006-31.01.2007
Erstellt am 23.08.2006 um 12:30 Uhr von Adda
Merke gerade selbst,dass ich 1 Monat ohne Vertrag rumgelaufen bin.
Kann ja froh sein das ich trotzdem Geld bekommen hab.
Zu dem damaligen Zeitpunkt wäre ich doch schon entfristet gewesen oder?
Erstellt am 23.08.2006 um 13:44 Uhr von Rollie
Hellsehen kann ja keiner. Ob daraus nun ein Entfristungsgrund zum jetzigen Zeitpunkt gedreht werden kann, ist zweifelhaft. Allerdings kommt hinzu ,das man so vielleicht derzeit auch noch argumentieren könnte, das die verlängerung ggf. gar nicht zulässig gewesen wäre, wenn man alleine von den Zeiten ausgeht, da eine Befristung bei einem AG, bei dem ein befristetes AV stattgefunden hatte, nicht zulässig ist, ich hab allerdings grad echt keinen Bock, nach dem §-en zu suchen.
Allerdings beweist es ein weiteres mal, das Du es mit Vertragsangelegenheit und deren Überprüfung nicht besonders genau zu nehmen scheinst :-)
Erstellt am 23.08.2006 um 13:58 Uhr von Adda
Ich will nichts drehen,weiß nicht mal ob ich zum damaligen Zeitpunkt auf die Entfristung hingewiesen hätte.
Habe im Gespräch mit Kollegen bemerkt das die auch nicht wussten wie ihr Vertrag lief.
Sind einfach nur froh das verlängert wird.Soll aber keine Entschuldigung sein.
MfG Adda
Erstellt am 23.08.2006 um 14:04 Uhr von DocPille
Meiner Meinung nach sind diese Befristungen ungültig,Da nach dem 31.07.05 ein Monat kein Vertrag vorlag,ist doch dieses Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes übergegangen.
TzBfG §14 abs.2
Erstellt am 23.08.2006 um 14:04 Uhr von Kölner
@Rollie
Das ArbGer schaut sich auch nur den letzten befristeten Vertrag an...