Erstellt am 24.08.2006 um 13:00 Uhr von paula
wie und in welchem zusammenhang fragst du das. ich finde das etwas zu pauschal als frage..
Erstellt am 24.08.2006 um 13:04 Uhr von Mona-Lisa
Blue sky,
definier mal, was du mit "Fehlentscheidung" meinst?
Erstellt am 24.08.2006 um 13:04 Uhr von Catweazle
Mit Fehleinscheidungen meinst du sicher Beschlüsse, oder? Offensichtlich rechtswidrige Beschlüsse sind von Natur aus unwirksam. Um jemanden haftbar machen zu können muss auch erst einmal ein Schaden entstanden sein.
Ein BR, der in guten Glauben handelt, ist wohl kaum haftbar zu machen.
Wenn es anders wäre würde es wohl kaum noch BR geben.
Erstellt am 24.08.2006 um 14:15 Uhr von Kölner
Sagt mir, geschätzte Kollegen, wie ein Gremium namens BR haftbar gemacht werden kann? Sagt es mir einfach und konstruiert mal einen Fall. Ich wäre Euch unendlich dankbar!
Erstellt am 24.08.2006 um 14:30 Uhr von Rollie
Haftbar gemacht werden ? wie ? finanziell ? Hab doch grad erst gelesen, das die ärmsten Mitarbeiter eine Unternehmens die Betriebsräte sind, da sie vermögenslos sind :-)
Erstellt am 24.08.2006 um 14:31 Uhr von Frank B.
ABER bitte nicht vermögenslos mit unvermögen verwechseln!
Erstellt am 24.08.2006 um 14:37 Uhr von Kölner
@Rollie
Danke - das wollte ich hören.
Wenn also im Sinne des BGB ein nicht rechtsfähiges Gremium wie der BR haftbar gemacht werden kann, was heisst das dann für die betriebliche Praxis?
Wohlgemerkt: Ich rede hier nicht von der AN-Haftung nach § 619a BGB! Auch würde mich interessieren, was die W.A.F. in Ihren Seminaren dazu sagt...
Erstellt am 24.08.2006 um 14:43 Uhr von Blue Sky
Hallo Paule,
z.b. bei einer neu verhandelten AVR mit weniger Vergütung. diese auf Grund einer Fehlbeurteilung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes resultiert.
Auch ein Wirtschaftsausschuß wurde noch nicht gegründet obwohl wir ständig über 100 Mitarbeiter sind.
Danke Blue Sky
Erstellt am 24.08.2006 um 14:46 Uhr von Rollie
Den neuen AVR verhandelt der Betriebsrat ?
Erstellt am 24.08.2006 um 14:48 Uhr von Blue Sky
Hallo Rolli,
- na klar verhandelt der BR mit dem AG eine neue AVR ( Arbeitsvertragsrichtlinie) für die Belegschaft aus.
wer sonst?
Erstellt am 24.08.2006 um 14:55 Uhr von Kölner
@Blue Sky
Ihr habt einen BR oder eine MAV?
Und:
Hilft es vielleicht, das BAG-Urteil 9 AZR 93/03 zu studieren?
Erstellt am 24.08.2006 um 15:03 Uhr von Blue Sky
@ Kölner
wo kann ich das nachlesen? Google findet nichts Genaues.
danke
Erstellt am 24.08.2006 um 15:10 Uhr von Kölner
In Deinem eMail-Postfach!
Erstellt am 24.08.2006 um 15:58 Uhr von Catweazle
Kölner,
Sagt mir, geschätzte Kollegen, wie ein Gremium namens BR haftbar gemacht werden kann? Sagt es mir einfach und konstruiert mal einen Fall. Ich wäre Euch unendlich dankbar!
Däubler, § 33 Randnr. 29
Die Nichtigkeit eines BR-Beschlusses führt zur Nichtigkeit der darauf beruhenden Maßnahme. Ist z. B. der Beschluss des BR, ein BR-Mitglied zu einer Schulungsmaßnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu entsenden, wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung und Mitteilung der Tagesordnung nichtig, läuft das betroffene Mitglied nach Auffassung des BAG Gefahr, seinen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG gegenüber dem AG zu verlieren.
Gruß aus Dortmund
Erstellt am 24.08.2006 um 16:25 Uhr von Rollie
@Blue Sky,
vielleicht sind Abkürzungen nicht immer sinnvoll, ich hielt es für einen Tarifvertrag :-)
Erstellt am 24.08.2006 um 17:56 Uhr von Kölner
@Catweazle
*lach*
Genau dieser Fall macht es deutlich: Wen will denn der Seminaranbieter dann verklagen? Hihi...
Erstellt am 24.08.2006 um 18:16 Uhr von Catweazle
Kölner,
glaubst du wirklich der AG könnte die Seminarkosten einsparen wenn der BR nur blöd genug oder besonders ergeben ist?
Erstellt am 24.08.2006 um 18:25 Uhr von Kölner
@Catweazle
Genau, das kann er eben nicht!
Aber gerade bei Deinem "Däubler-Beispiel" wird deutlich, was nicht passieren wird: Die Haftung für die Seminarkosten!
Erstellt am 24.08.2006 um 19:29 Uhr von Fayence
Zieht denn eine Haftung immer Schadenersatzforderungen (ausgedrückt in Euros) nach sich?
Und/oder könnte ein Haftungsanspruch auch die Grenze "Betriebsrat" überspringen und z.B. ein oder mehrere BR-Mitglieder als "Privatperson" erreichen?
§823 BGB in Bezug auf nicht zulässige Rechtsberatung?
Erstellt am 25.08.2006 um 11:14 Uhr von Chris62
Hallo,
der Betriebsrat kann nur bei vorsätzlichem Fehlverhalten belangt werden. Wird aus Unwissenheit etwas gesetzwigriges beschlossen, so gilt hier ausnahmsweise mal "Dummheit wird nicht bestrafr" ;-)