W.A.F. LogoSeminare

Verhalten eines BR-MItglieds

F
fila
Jan 2018 bearbeitet

Ein Arbeitskollege hat ein BR-Mitglied in einem sog. Swingerclub getroffen und tratscht dieses nun durch die ganze Firma. Nun wurde diesem Kollegen vom BR-Vorsitzenden nahe gelegt, sein Mandat niederzulegen, da seine Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit gelitten hat. Auch der Personalchef hat ihm dies in einem Vier-Augen-Gespräch gesagt. Der Kollege ist ein sehr engagiertes BR-Mitglied fühlt sich jedoch von diesem Druck überfordert.

Ist das wirklich ein Grund zur Abwahl eines BR-MItglieds ??

2.818015

Community-Antworten (15)

R
Raziel

22.08.2006 um 16:10 Uhr

Natürlich nicht!! Privat is Privat.

Wat hat der andere Typ überhaupt in dem Club gemacht?!

Klar is der Druck groß! Wenn er aber sonst alles super macht, wären die schön doof den so unter Druck zu setzten. Bei uns in der Firma würde das keine Sau interessieren, wat fürn Kleinkarierter Verein!!!

K
Kölner

22.08.2006 um 16:15 Uhr

@fila Sorry, das ich das frage, aber wer hat den Aufenthalt dort denn bezahlt? Ggf. sähe ich dann schon einen Grund für einen Rücktritt.

W
w-j-l

22.08.2006 um 16:15 Uhr

Eine "Abwahl" gibt es nicht. Wenn Ausschluss aus dem BR, dann nur per Gericht (§23(1)), und eine Verletzung gesetzlicher Pflichten sehe ich hier nicht.

Der Kollege muss schon ganz alleine entscheiden, was er machen will.

K
Kölner

22.08.2006 um 16:16 Uhr

@w-j-l Biste widder da?

W
w-j-l

22.08.2006 um 16:16 Uhr

ach Kölner, spar Dir doch hier das Thema VW.

W
w-j-l

22.08.2006 um 16:17 Uhr

Sieht wohl so aus. Gerade sitze ich auch nahe Köln.

FB
Frank B.

22.08.2006 um 16:17 Uhr

Da hat wohl jemand die Gunst der Stunde genutzt!

"Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps"!

Was jemand in seiner Freizeit macht ist meines Erachtens seine Angelegenheit, es sei denn er ist in der Kirche und dies würde ein böses Licht auf die selbige werfen.

Was macht eigentlich der "Arbeitskollege" im Swingerclub? Ist er im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten dort? Oder führt der Besuch dazu das das BR- Mitglied seine Pflichten verletzt?

Bei allem was man tut, sollte man immer die Konsequenzen bedenken!

Ich meine man sollte dazu stehen, was man macht. Wie war es doch gleich im neuen Gesetz gegen Diskriminierung.

K
Kölner

22.08.2006 um 16:24 Uhr

@w-j-l Sei nicht so brutal mit mir... ...wie kann man nur "in der Nähe von Köln" sein?

W
wölfchen

22.08.2006 um 16:32 Uhr

@ fila Da leuchtet ja ein ganzer Kronleuchter! Ist doch klar, dass der Personalleiter die Gunst der Stunde nutzen will, ein engagiertes BRM loszuwerden. Nur: weshalb der BRV in die gleiche Bresche schlägt, entweder ein moralischer Zopf oder sehr verdächtig!

W
w-j-l

22.08.2006 um 16:38 Uhr

@ Kölner, wir haben eben noch keinen Betrieb "in" Köln.

B
betriebsratten

22.08.2006 um 16:49 Uhr

Stärkt dem Kollegen den Rücken. Im übrigen würde ich eine Anzeige prüfen wegen des "Tratsches"...

Auch schuldlose Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können ausnahmsweise einen wichtigen Grund zur verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung darstellen.

BAG, Urteil vom 21. 1. 1999 - 2 AZR 665/ 98 (Lexetius.com/1999,1189 [2001/8/160])

W
w-j-l

22.08.2006 um 16:53 Uhr

@ betriebsratten

wo siehst Du da eine Pflichtverletzung des AN??? Wohlgemerkt: Gegenüber dem AG nicht gegenüber der Ehefrau!

F
Fayence

22.08.2006 um 17:30 Uhr

fila,

auch ich halte die Aufforderung zum Rücktritt für ausgemachten Blödsinn!

Der "Tratschkollege" scheint mir allerdings sehr kleinen Geistes zu sein, ansonsten dürfte ihm klar sein, dass auch er sich mit dieser Begegnung outet!

Aber dass solche Geschichten die Phantasie der KollegInnen beflügeln, ist leider Gottes so! Desto selbstverständlicher Euer BR-Mitglied damit umgeht, desto schneller werden solche Gespräche von der Tagesordnung verschwinden und irgendwann im Bereich der Anekdoten wiederzufinden sein.

R
Rollie

22.08.2006 um 20:13 Uhr

Ich kann dieser Doppelmoral nichts abgewinnen, nach dem Motto, ein Esel sagt zum Anderen Langohr.

Da geht ein Kollege hin, und trascht die Tatsache aus, den BR-Kollegen im Swingerclub gesehen zu haben, na und ? Damit outet er ja seine eigene Anwesenheit ebefalls aus.

Einen Zusammenhang mit dem Amt des Betriebsrats kann ich hier nicht erkennen. Zumal, weshalb darf sich jeder das Recht herausnehmen, einen solchen Club zu besuchen, nur bei einem Betriebsratskollegen werden moralische Bedenken geäußert.

Das Thema gefällt mir, ich glaub, ich muß mal unseren Geschäftsführer mal fragen, wann wir wieder (auf Geschäftskosten) swingen gehen, oder besser mit meinen Eismädels ? :-)))

F
foxdjudo

23.08.2006 um 14:49 Uhr

der BR sollte sein Mandat auf keinen Fall niederlegen, warum auch, ist doch heute nichts mehr besonderes und nach einiger Zeit ist eh alles vergessen. Ich als BRV würde mir die Quasseltante mal vornehmen.

Ihre Antwort