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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsräume

M
MClassic
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

auf was für Räumlichkeiten hat der BR anspruch ? Wie muss dieser Raum eingerichtet sein? Gesetzesgrundlagen ?

Hintergrund: Wir haben einen angemessenen Raum mit dem wir gut zurechtkommen. Aufgrund personeller änderungen wird dieser Raum nun für eine andere Abteilung gebraucht. Die neuen Räume sollen ein verschliessbarer Raum für Unterlagen sein, in dem aber das Gremium nicht genügend Platz für Beratungen hat. Für Beratungen sollen wir nun eine offiziellen Beratungsraum nutzen.

Danke für die Hinweise.

96408

Community-Antworten (8)

T
tesafilm

10.08.2016 um 23:28 Uhr

Hallo,

§40 Abs.2 Be­trVG : es heißt dass der Ar­beit­ge­ber da­zu ver­pflich­tet ist, dem Be­triebs­rat "für die Sit­zun­gen, die Sprech­stun­den und die lau­fen­de Geschäftsführung in er­for­der­li­chem Um­fang Räume, sach­li­che Mit­tel, In­for­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik so­wie Büro­per­so­nal zur Verfügung zu stel­len"

Der Raum sollte halt so groß sein, das alle Unterlagen aufbewahrt werden können und daß man ggf. auch mal einen Gast empfangen kann.

Für Sitzungen nehmen wir z.B. immer einen der kleineren allgemeinen Besprechungsräume her (7er Gremium), und damit kommen wir klar.

C
Challenger

11.08.2016 um 01:32 Uhr

Tach auch, wie viele Mitglieder hat denn Euer BR ?

M
MClassic

11.08.2016 um 08:53 Uhr

Gremium 9 BRM und ggf. JAV Vertreter

I
ickederdicke

11.08.2016 um 09:07 Uhr

Im BR Büro habt ihr das alleinige Hausrecht, dies Büro hergeben würde ich nur gegen gleichwertigen oder besseren Ersatz.

G
gironimo

11.08.2016 um 09:09 Uhr

Stehen denn bei euch Sitzungszimmer zur Verfügung, in denen ihr die Sitzungen durchführen könnt?

Im Paragraph 40 BetrVG ist von den "erforderlichen" Büroräumen die Rede. Und erforderlich ist, was ihr mit ein -zwei plausibelen Sätzen ggf. einem Richter erklären könnt.

E
Erbsenzähler

11.08.2016 um 09:51 Uhr

Ist der vorgeschlagene Tagungsraum uneinsehbar? Oder wie bei uns alle Besprechungsräume mit Glastüren und teilweise Glasfenster zum Gang. Hier kann jeder reingucken und schon ist es vorbei mit der Tauglichkeit des Raums. Ein weiteres Argument ist die Schallisolierung. Können am Raum Vorbeigehende etwas hören? Das wäre ein zweites No-Go!!!

C
Challenger

11.08.2016 um 14:55 Uhr

Tach auch, guuuugel mal LAG Köln : - 5 TaBV 7/12 -

F
Fußballer

12.08.2016 um 17:24 Uhr

Schau dir auch einmal folgendes Urteil an: LAG Schleswig-Holstein 6 TaBV 14/07 vom 19.09.2007

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