Betriebsratsräume
Hallo Kollegen,
auf was für Räumlichkeiten hat der BR anspruch ? Wie muss dieser Raum eingerichtet sein? Gesetzesgrundlagen ?
Hintergrund: Wir haben einen angemessenen Raum mit dem wir gut zurechtkommen. Aufgrund personeller änderungen wird dieser Raum nun für eine andere Abteilung gebraucht. Die neuen Räume sollen ein verschliessbarer Raum für Unterlagen sein, in dem aber das Gremium nicht genügend Platz für Beratungen hat. Für Beratungen sollen wir nun eine offiziellen Beratungsraum nutzen.
Danke für die Hinweise.
Community-Antworten (8)
10.08.2016 um 23:28 Uhr
Hallo,
§40 Abs.2 BetrVG : es heißt dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, dem Betriebsrat "für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen"
Der Raum sollte halt so groß sein, das alle Unterlagen aufbewahrt werden können und daß man ggf. auch mal einen Gast empfangen kann.
Für Sitzungen nehmen wir z.B. immer einen der kleineren allgemeinen Besprechungsräume her (7er Gremium), und damit kommen wir klar.
11.08.2016 um 01:32 Uhr
Tach auch, wie viele Mitglieder hat denn Euer BR ?
11.08.2016 um 08:53 Uhr
Gremium 9 BRM und ggf. JAV Vertreter
11.08.2016 um 09:07 Uhr
Im BR Büro habt ihr das alleinige Hausrecht, dies Büro hergeben würde ich nur gegen gleichwertigen oder besseren Ersatz.
11.08.2016 um 09:09 Uhr
Stehen denn bei euch Sitzungszimmer zur Verfügung, in denen ihr die Sitzungen durchführen könnt?
Im Paragraph 40 BetrVG ist von den "erforderlichen" Büroräumen die Rede. Und erforderlich ist, was ihr mit ein -zwei plausibelen Sätzen ggf. einem Richter erklären könnt.
11.08.2016 um 09:51 Uhr
Ist der vorgeschlagene Tagungsraum uneinsehbar? Oder wie bei uns alle Besprechungsräume mit Glastüren und teilweise Glasfenster zum Gang. Hier kann jeder reingucken und schon ist es vorbei mit der Tauglichkeit des Raums. Ein weiteres Argument ist die Schallisolierung. Können am Raum Vorbeigehende etwas hören? Das wäre ein zweites No-Go!!!
11.08.2016 um 14:55 Uhr
Tach auch, guuuugel mal LAG Köln : - 5 TaBV 7/12 -
12.08.2016 um 17:24 Uhr
Schau dir auch einmal folgendes Urteil an: LAG Schleswig-Holstein 6 TaBV 14/07 vom 19.09.2007