Erstellt am 30.08.2018 um 18:54 Uhr von celestro
§ 26 Abs 1. BetrVG:
"Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter."
Von einem weiteren Stellvertreter steht da nichts.
P.S. Du hast aber in soweit recht ... BRV und BRV-S werden in getrennten Wahlgängen gewählt.
"Es handelt sich hierbei um das vereinfachten Wahlverfahren"
das ist für die Frage irrelevant (nach welchem Wahlverfahren vorher gewählt wurde)
Erstellt am 30.08.2018 um 22:51 Uhr von Netzer4321
SBV steht für Schwerbehindertenvertreter
Erstellt am 31.08.2018 um 07:01 Uhr von ickederdicke
Schau in die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (Gesetze im iNet) oder ins ZB Spezial zur SBV Wahl 2018 (Website der Integrationsaemter.de ) oder auf ...komsem.de, der Website für die SBV
Um es vorwegzunehmen, Stellis werden gemeinsam gewählt und wer die meisten Stimmen bekommt wird 1, der mit den nächsthöchsten Stimmen 2. usw.
Euer BR Denken greift bei SBV én i.d.R. nicht.
Und es sind Stellvertrete, die SBV ist eine Einpersonenveranstaltung, einen Vorsitzenden gibt es nicht.
Erstellt am 31.08.2018 um 09:27 Uhr von celestro
"SBV steht für Schwerbehindertenvertreter"
völlig richtig, habe ich übersehen, Sorry !