Erstellt am 22.08.2006 um 13:41 Uhr von Rollie
Wieso fallen Kosten für eine Tagungsstätte an, wenn es ein Inhouse-Seminar ist ?
Erstellt am 23.08.2006 um 10:20 Uhr von Hugo
Es ist gedacht als Seminar, das entweder bei einer Tagunsstätte in der Nähe der Firma (Hotel oder ähnliches) oder aber, falls es nicht anders geht, bei uns in der Firma abgehalten werden soll.
Das Problem bei einem Seminar in den eigenen Räumen ist die Ablenkung durch die Kollegen während den Pausen oder bei Eskalationsfällen.
Der AG möchte natürlich Geld sparen, weil bei einem Seminar in der Firma keine Verpflegung für die Seminarteilnehmer vorgesehen ist.
Erstellt am 23.08.2006 um 10:40 Uhr von Kölner
@Hugo
So ein Verhalten eines AG spricht immer gegen eine solche Regelung wie Inhouse-Seminare!
Übrigens:
Der BR kann hier über die Art des Seminares selbst entscheiden und § 40 BetrVG regelt die Kostenübernahme. Wenn der AG dagegen was einzuwenden hat, kann er sich ja in Richtung ArbGer. bewegen.
Dem Anbieter des Seminars würde ich vorsorglich entweder eine Kostenübernahmeerklärung empfehlen oder eine Vorfinanzierung oder einen ausreichenden "Atem".