Kostenübernahme für BR-Seminar Inhouse
Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber bei einem Inhouse-Seminar für die neuen Betriebsräte (Grundlagenschulung Betriebsverfassungsgesetz 5 Tage) die Kosten für eine Tagunsstätte + Verpflegungspauschale (50€ pro Tag/Person) verbietet?
Community-Antworten (3)
22.08.2006 um 15:41 Uhr
Wieso fallen Kosten für eine Tagungsstätte an, wenn es ein Inhouse-Seminar ist ?
23.08.2006 um 12:20 Uhr
Es ist gedacht als Seminar, das entweder bei einer Tagunsstätte in der Nähe der Firma (Hotel oder ähnliches) oder aber, falls es nicht anders geht, bei uns in der Firma abgehalten werden soll. Das Problem bei einem Seminar in den eigenen Räumen ist die Ablenkung durch die Kollegen während den Pausen oder bei Eskalationsfällen. Der AG möchte natürlich Geld sparen, weil bei einem Seminar in der Firma keine Verpflegung für die Seminarteilnehmer vorgesehen ist.
23.08.2006 um 12:40 Uhr
@Hugo So ein Verhalten eines AG spricht immer gegen eine solche Regelung wie Inhouse-Seminare!
Übrigens: Der BR kann hier über die Art des Seminares selbst entscheiden und § 40 BetrVG regelt die Kostenübernahme. Wenn der AG dagegen was einzuwenden hat, kann er sich ja in Richtung ArbGer. bewegen. Dem Anbieter des Seminars würde ich vorsorglich entweder eine Kostenübernahmeerklärung empfehlen oder eine Vorfinanzierung oder einen ausreichenden "Atem".
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