W.A.F. LogoSeminare

Kündigungsfrist bei Betriebsräten und Betriebsschließung

C
CGiesen
Jan 2018 bearbeitet

Es geht um den Kündigungsschutz für Betriebsräte. Kann eine Kündigung zum Ende des Kündungsschutzes ausgesprochen werden, oder erst an dem Tag wo die Frist abgelaufen ist? Und dann unter Einhaltung der Frist. Wie ist das, wenn der Betrieb schließt. Dann endet die Frist doch dann, wenn der Betrieb geschloßen wird, oder?

2.04402

Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

22.08.2006 um 13:50 Uhr

CGiesen, im Kündigungsschutzgesetz § 15 (KSchG) findest du die Antworten auf deine Fragen.

A
Angi1

22.08.2006 um 13:58 Uhr

Hallo CGiesen,

Fitting § 103 BetrVG RN 52

"Ordentliche Kündigungen von Mitglieder des BR die innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit diesen zugehen sind unzulässig, sofern es sich nicht um eine Stilllegung handelt."

MfG Angi1

Ihre Antwort