Es geht um den Kündigungsschutz für Betriebsräte.
Kann eine Kündigung zum Ende des Kündungsschutzes ausgesprochen werden, oder erst an dem Tag wo die Frist abgelaufen ist?
Und dann unter Einhaltung der Frist.
Wie ist das, wenn der Betrieb schließt. Dann endet die Frist doch dann, wenn der Betrieb geschloßen wird, oder?