Erstellt am 22.08.2006 um 10:09 Uhr von Mona-Lisa
bitawie19,
die Anerkennung beginnt ab 50 %.
Wenn ihr mindestens 5 Schwerbehinderte nicht nur vorübergehend in eurem Betrieb habt, müsst ihr einen Schwerbehindertenvertreter wählen.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbix/94.html
Erstellt am 22.08.2006 um 10:10 Uhr von DocPille
Am besten im Sozialgesetzbuch(SGB),Neuntes Buch(IX) nachlesen.
§2 Behinderung
§94 Wahl und Amtszeit
Erstellt am 22.08.2006 um 12:58 Uhr von Dana
Hallo,
wenn von 5 nicht nur vorübergehend beschäftigten Schwerbehinderten die Rede ist, sind auch Gleichgestellte i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX mit gemeint. Schauh dir auch noch mal § 68 SGB IX an.
LG Dana
Erstellt am 22.08.2006 um 14:51 Uhr von betriebsratten
Unter Umständen beginnt die Schwerbehinderung mit 30% und der Gleichstellung!!!!