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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

§ 99 BetrVG Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen?

B
Bernd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, Hier ein Absatz aus einem Arbeitsvertrag von einem MA unserer Firma: Sie sind damit einverstanden, das ihnen im Zuge künftiger Entwicklung auch eine, ihrer Vorbildung und Fähigkeiten entsprechende Aufgabe je nach Erfordernissen übertragen oder ihr Dienstsitz verlegt werden kann, soweit dies ihnen persönlich und dienstlich zumutbar ist. Frage: dieser MA ist im 3-Schichtsystem und hat auch ein 3-Schichtvertrag. darf der AG ihn einfach so aus der 3- Schicht rausnehmen? Und ihm eine andere Arbeit zuweisen? Der Betriebsrat wurde vorher nicht informiert. Erst als es vollzogen war. Durch nachfragen des Betriebsrates wurde mündlich gesagt: Es ist rechtens weil es in seinem Vertrag steht.

2.15002

Community-Antworten (2)

H
Hirnixxl

21.08.2006 um 23:36 Uhr

Arbeitszeiten sind immer Mitbestimmungspflichtig. Egal was in irgendwelchen Verträgen steht.

B
Bernd

22.08.2006 um 17:11 Uhr

Er meinte das er jeden AN bis vier Wochen versetzen kann und laut Vertrag auch darf!

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