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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bereitschaftsdienst/Krank

I
Inge
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Leute, bei uns wurde das elektronische Dienstplanprogramm eingeführt. Folgede Berechnung ist meines Erachtens falsch:Nach dem Bereitschaftsdienst folgt ein freier Tag=Freizeitausgleich. Ist die Person, die zum Bereitschaftsdienst an einem bestimmten Tag eingeteilt wurde, krank, zieht der PC trotzdem 8 Stunden Ferizeitausgleich ab. So entstehen Minusstunden. Ist es so richtig?

1.80401

Community-Antworten (1)

P
paula

21.08.2006 um 18:54 Uhr

und für den ausgefallenen dienst werden keine stunden gutgeschrieben??

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