Erstellt am 21.08.2006 um 11:10 Uhr von dusel
Hallo Adda,
natürlich muss der BRV seine Infos an euch weitergeben.
Wie wollt ihr sonst gemeinsame Entscheidungen /Beschlüsse treffen.
Der BRV ist das von euch gewählte Sprachrohr an die Geschaftsleitung.Er hat "keine" Sonderrechte.
gruß
D.
Erstellt am 21.08.2006 um 13:03 Uhr von Fayence
Adda,
auch die Umsetzung des § 74 BetrVG in die Praxis scheint bei Euch nicht üblich zu sein.
Es lohnt sich als Gremium sicherlich, dieses Thema einmal aufzugreifen!
Erstellt am 21.08.2006 um 20:55 Uhr von Adda
Hallo dusel und Fayence, bedanke mich sehr für eure aufschlussreiche Antwort.
Habe mir zwar schon gedacht das eine Pflicht besteht, aber ich wusste es halt nicht.
Kann es vielleicht sein das der Chef vielleicht nicht möchte das alle informiert werden, weil mann nur teilzeit und befristet beschäftigt ist?
Ich habe nämlich festgestellt das ich eine Menge nicht wusste.
Bedanke mich schon im voraus für eure Beiträge.
Mit freundlichen Grüssen
Adda
Erstellt am 21.08.2006 um 21:42 Uhr von Rollie
Der Vorsitzende darf Euch keine Informationen vorenthalten (auch wenn es politisch nicht immer sinnvoll ist ;-) ) . Das hat mit Teilzeit und Befristet nichts zu tun. Und was und ob der Chef es möchte, spielt keine Rolle. nehmen wir an, nun wird ein befristetes, teilzeitarbeitendes BRM wird Vorsitzender. Erhält das Gremium überhaupt keine Infos mehr ?
Erstellt am 21.08.2006 um 22:10 Uhr von Adda
Hallo dusel und Fayence, bedanke mich sehr für eure aufschlussreiche Antwort.
Habe mir zwar schon gedacht das eine Pflicht besteht, aber ich wusste es halt nicht.
Kann es vielleicht sein das der Chef vielleicht nicht möchte das alle informiert werden, weil mann nur teilzeit und befristet beschäftigt ist?
Ich habe nämlich festgestellt das ich eine Menge nicht wusste.
Bedanke mich schon im voraus für eure Beiträge.
Mit freundlichen Grüssen
Adda