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Was ist eine Rüge???

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Michael-W
Jan 2018 bearbeitet

Einem MA wurde eine Abmahnung übergeben. Der konnte in 2 Minuten klarstellen das die genannten Gründe falsch sind (5 "verfehlungen" wurden ihm angelastet, nur eine war von ihm). Nach dem Widerspruch und der Androhung eines Rechtsverfahrens in Koalition mit der Gewerkschaft wurde die Abmahnung in eine Rüge umgewandelt. Hat einer von Euch schon mal von einer Rüge gehört die arbeitsrechtliche Konsequenzen hat? Was kann eine Rüge überhaupt darstellen? (vielleich führen wir ja jetzt auch wieder ein Klassenbuch ein in der Tadel vermerkt werden können?

Gruss Michael-W

3.721010

Community-Antworten (10)

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Fayence

20.08.2006 um 10:54 Uhr

Michael-W., nach neuer Rechtsprechung muss einem AN im Rahmen einer Abmahnung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angedroht werden, falls keine Verhaltensänderung bzgl. des abgemahnten Grund erfolgt.

Mit Rüge, Ermahnung oder Verweis verzichtet der AG auf Androhung derartiger Konsequenzen, ist also als eher "milde" Form der Missbilligung anzusehen. Im Prinzip wirklich "nur" ein Klassenbucheintrag.

Näheres findest Du hier:

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVII/Arbeitsrecht_73/arbeitsrecht_73.html

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Lotte

20.08.2006 um 11:17 Uhr

Michael-W, stimmt, Fayence hat Recht. Habe gerade im Internet noch eine kurze Meldung zum Thema gefunden in dem auch explizit steht:

"Die Richter argumentierten, eine Ermahnung (im Titel Rüge genannt) rühre nicht am "Status des Arbeitsverhältnisses" und sei nicht mit einer Abmahnung gleichzusetzen."

http://inhalt.monster.de/3422_de-DE_p1.asp

F
Fayence

20.08.2006 um 11:25 Uhr

GRINS

L
Lotte

20.08.2006 um 11:27 Uhr

Fayence, na ist doch gut, dass es erfahrene BR gibt, die uns jungen Küken etwas beibringen können ;-))

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Waschbär

20.08.2006 um 17:06 Uhr

@ Alle. Meinung

"Rüge"? , wie ihr schon im "Ironischen sinne" sagtet, ist eine Rüge nicht, grade im Bezug auf "einen Eintrag im klassenbuch" eher etwas aus der Rubrik,

Abwertendes verhalten gegenüber dem AN ? Natürlich ist mir bekannt das grade im Deutschen Recht "alte" Worte oft eine Lange Lebensbauer haben.

Ich finde "Rüge" sollte wirklich als abertendes Wort gegenüber dem An abgeschafft werden.

Sonst kommt blad wieder die grundsatz Diskussion zum Thema "Männchen" und wie war noch die anrede für eine Frau die nicht Verheiratet war ? nee nicht Weibchen.

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Mona-Lisa

20.08.2006 um 17:08 Uhr

@Waschbär, Fräulein Wunderbar......

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Michael-W

21.08.2006 um 00:23 Uhr

@alle

bedanke mich bei allen Antworten! besonders bei denen die mir auch direkt geschrieben haben.

Währe warscheinlich wirklich besser gewesen gegen die erst erteilte Abmahnung nicht vorzugehen da diese in einem evtl. Kündigungsschutzverfahren keinen Bestand gehabt hätte.

Ansonsten verhält es sich mit der Rüge so wie ich es mir schon gedacht habe. Der AG ist nun ein wenig angep...... das er doch nicht abmahnen kann. Und darum diese kleine Stichelei in Form der Rüge.

Gruss Michael-W

F
Fayence

21.08.2006 um 00:49 Uhr

Michael-W, als "kleine" Stichelei würde ich diese Umwandlung nicht sehen. Im Gegenteil zu einer Abmahnung kann eine Rüge/Ermahnung in der Personalakte verbleiben und vom AN NICHT heraus geklagt werden!

M
Michael-W

21.08.2006 um 00:51 Uhr

Danke Fayence...

W
Waschbär

09.09.2006 um 03:37 Uhr

@ Mona-Lisa,

oder war es Fräulein Wunderbra ????

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