Protokollführer schreibt keine Protokolle
Ein ehemaliger Schriftführer, der mittlerweile dieses "Amt" niedergelegt hat, bleibt seit Monaten diese Protokolle schuldig. Er ist weiterhin Mitglied des BR (Abteilungsleiter, Spion für den Chef). Er wurde mehrfach mündlich aufgefordert, die fehlenden Prokolle zu schreiben. Ein RA aus dem letztwöchigen Seminar meinte dazu, man solle ihn schriftlich auffordern, das zu tun, und ihm eine Rüge erteilen.
Fragen dazu:
- Wie läuft das formell ab? Können oder müssen Aufforderung und Rüge in ein Schreiben oder sollte das separat erfolgen?
- Laut RA kann man außerdem eine Rüge erteilen, weil derjenige auch immer zu spät kommt - geht dies für Vergehen in der Vergangenheit oder nur für die Zukunft?
Community-Antworten (4)
22.01.2023 um 10:20 Uhr
Alles in einem Schreiben rein setzen. In der Rüge könnte man ihm eine Frist setzen und androhen das wenn er der Aufforderung nicht nach kommt sich mit § 23 BetrVG beschäftigen wird.
23.01.2023 um 09:42 Uhr
Mich wundert, dass ihr das solange "... bleibt seit Monaten diese Protokolle schuldig." mitgemacht habt.
23.01.2023 um 10:34 Uhr
Eine Rüge mit Hinweis auf §23 BetrVG finde ich gut. Und vielleicht bekommt man ja so einen Störfaktor aus dem BR, wobei ich nicht beurteilen kann inwiefern er für Eure Sitzungen zum Hemmschuh wird.
Allerdings kann ja grundsätzlich auch jeder andere das Protokoll schreiben. Deshalb frage ich mich gerade, ob nach Neubesetzung des Postens der neue Schriftführer (oder per Beschluss ein beliebiges BRM) auch die Protokolle aus den vergangenen Sitzungen schreiben dürfte. Zu einem solchen Sonderfall habe ich aber leider ad hoc keine verbindlichen Regelungen gefunden.
Jedenfalls wäre dann zumindest dieses Thema vom Tisch, denn irgendwann wären die Inhalte ja kaum noch zu rekonstruieren.
23.01.2023 um 10:41 Uhr
Habt ihr das in den neuen Protokollen dokumentiert? Der BR Vorsitzende sollte Ihn bei jeder Sitzung Auffordern die Protokolle nachzureichen, er sollte auch die Termine der Sitzungen nennen die fehlen. Das sollte in jedem Protokoll dokumentiert sein.
Zuspätkommen: Bei uns wird die Zeit im Protokoll dokumentiert wenn ein BR Mitglied zu spät kommt. Bei den Schluris hilft das schonmal wenn es drinsteht sich am Riemen zu reissen. Bei einem hartnäckigen hilft es wenn man gegen Ihn vorgehen will. Dokumentation für den Nachweis ist bei Gericht immer hilfreich.
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