Erstellt am 28.08.2018 um 12:51 Uhr von hansimglueck
Du darfst die verspätete Stimmabgabe nicht ausschließen. Die Urne bleibt verschlossen, bis die von euch gesetzte Frist zur nachträglichen Stimmabgabe abgelaufen ist.
Erstellt am 28.08.2018 um 13:10 Uhr von Rexis
und wenn der Abgabetermin auf den Auszählungstermin gesetzt wird?
Erstellt am 28.08.2018 um 14:53 Uhr von Krambambuli
Schon der Begriff "verspätete Stimmabgabe" sagt doch, das die Stimmzettel nach dem eigentlichen Wahltag eingehen können.
Stellt jemand den Antrag, müsst ihr wohl oder übel eine entsprechende Frist einräumen. Man will ja nun nicht mit Gewalt eine Wahlanfechtung herauf beschwören.
Erstellt am 28.08.2018 um 18:38 Uhr von BRHamburg
Wenn der Termin rechtzeitig festgesetzt wird und die Briefwahlunterlagen ausgegeben werden braucht es auch keine Nachfrist.