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Vorgesetzter will Teilnahme eines Ersatzmitgliedes an BR Sitzung verhindern - was tun?

O
osiris
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Unternehmen versucht ein Vorgesetzter eines unserer Ersatzmitglieder an der Teilnahme unserer BR-Sitzungen zu hindern. Die Kollegin ist im Schichtbetrieb und so wird sie in Dienste eingeteilt. die es ihr nur mit erheblichen Aufwand (Diensttausch mit anderen Kollegen) möglich macht, an den Sitzungen teilzunehmen. Ist ihr dieser Schritt gelungen, wird sie ins Büüro zitiert und mit Fragen über die anstehende Sitzung bombadiert. Dies mit der Begründung sie wolle sich ein Bild machen, wie wichtig diese Sitzung überhaupt wäre. Ich habe schon unter § 30 die Passage gefunden, das es keiner besonderen Erlaubnis des Arbeitgebeitgebers bedarf. Hier geht es aber nicht um die GF sondern um den disziplinarischen Vorgesetzten. Kann ich bei Uneinsichtigkeit den Vorgesetzten lt. Gesetz verwahnen oder sogar drohen??? Wäre schön eine schnelle Antwort zu erhalten ist etwas dringend. Vielen Dank

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Community-Antworten (7)

A
Angi1

18.08.2006 um 13:28 Uhr

Hallo Osiris,

§ 37 Abs. 2 BetrVG. "Mitglieder des BR sind von ihrer beruftlichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitentgets zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebes zur ordentlichen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."

§ 23 Abs. 3 "Der BR oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebersgegen gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht veranlassen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen."

Mit diesen beiden §en zum AG gehen, denn dieser ist ja der Vorgesetze des "Vorgesetzten" also verantwortlich und auf Zurechtweisung des "Vorgesetzen" bestehen.

MfG Angi1

M
Mona-Lisa

18.08.2006 um 13:30 Uhr

Osiris, "verwarnen" oder gar "drohen" würde ich an deiner Stelle unterlassen, du bist nicht weisungsbefugt! Angi1 hat recht! Marschier mit den §§ zum Chef, der ist dafür zuständig!

S
spider

18.08.2006 um 13:42 Uhr

Was Angi1 und Mona-Lisa sagen stimmt. Ich denke aber vieleicht hilft auch schon ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten bevor man gleich zum Chef geht.

O
osiris

18.08.2006 um 14:09 Uhr

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir haben vor 2 Monaten schon mit diesem Vorgesetzten gesprochen, wie sich herausgestellt hat, hätten wir uns die Luft sparen können. Dieser Vorgesetzte hält nicht viel vom BR. Die Kollegin die sich immer von neuem, verbalen Attaken gegen ihre Arbeit im BR behaupten muss, ist fast soweit ihr Amt niederzulegen. Das kann es ja wohl auch nicht sein. Ich wollte nur, bevor ich zur GF laufe nochmals mit dem Vorgesetzten sprechen und ihn rechtlich darauf hinweisen (was ich beim letzten Mal schon getan habe) das er die Teinahme der Kollegin nicht verbieten kann. Mir fehlt halt nur der § auf den ich mmich berufen kann.

S
spider

18.08.2006 um 14:14 Uhr

Die Paragraphen hast du ja jetzt, in dem von dir geschilderten Fall ist m.e. dann doch der von Angi1 und Mona Lisa vorgeschlagene Weg der richtige.

M
Mona-Lisa

18.08.2006 um 14:16 Uhr

Osiris, solche Attacken von Vorgesetzten können nur über die GL unterbunden werden. Die Kollegin ist auch in keinster Weise verpflichtet, Auskunft über ihre BR-Tätigkeit zu geben! Das einzige, was sie nie vergessen darf, ist, sich ab- und wieder anzumelden. Ich finde es immer schade, wenn BR-Mitglieder wegen solchen nervenaufreibenden Angriffen ihr Amt niederlegen wollen. Gruss Mona-Lisa

F
Frank

24.08.2006 um 22:51 Uhr

§ 119 ist auch sehr nett dazu! Gruß Frank

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