Die Rechte des Betriebsratsvorsitzes
Darf ein/eine Betriebsratvorsitzende/r einen Arbeitsvertrag schriftlich zustimmen,ohne das Gremium informiert zu haben ?????
Community-Antworten (3)
18.08.2006 um 13:11 Uhr
Hallo Heino,
§ 26 Abs. 2 BetrVG
Der Vorstizende des BR oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den BR im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem BR gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des BR oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
Er darf also keiner Einstellung schriftlich zustimmen.
MfG Angi1
18.08.2006 um 13:27 Uhr
Hallo Angi1 !!! Und danke !!! Also ist der Vertrag nicht rechtens ???!!! Darf sofort ein neuer Arbeitsvertrag eingereicht werden (berifft natürlich die gleiche Person)??? !!!
18.08.2006 um 13:33 Uhr
Hallo Heini,
sollte es sich um eine BR Anhörung zur Zustimmung zu einer Einstellung nach § 99 handeln, kann diese Anhörung mit den entsprechenden Unterlagen ordnungsgemäß erfolgen. Die einzustellende Person kann ja nichts dafür, dass etwas nicht ordentlich abgelaufen ist.
MfG Angi1
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