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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pflichten eines Schriftführers im BR?

L
Lucy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebstäte,

wir haben per Beschluss einen Schriftführer gewählt, dieser weigert sich jetzt die Niederschriften und die Anschreiben zu erledigen. Kann mir jemand mitteilen, ob es einen Paragraphen gibt in dem die Aufgaben eines Schriftführers festgehalten sind? Im voraus vielen Dank Lucy

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Community-Antworten (13)

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Rollie

17.08.2006 um 11:13 Uhr

Ihr habt also per Beschluß den Schriftführer gewählt. Hat denn der Schriftführer sich als Schriftführer zur Wahl gestellt und sein Amt angenommen ? Ansonsten sollte er vielleicht sein Amt als Schriftführer niederlegen und ihr wählt einen Willigeren.

K
Kölner

17.08.2006 um 11:37 Uhr

@Rollie Vielleicht greift ja auch § 105 Abs. 2 BGB... :-)

@Lucy Ich bin die ganze Zeit in Gedanken versunken, was die Aufgaben des BRV noch sein könnten...

M
Mona-Lisa

17.08.2006 um 12:09 Uhr

@Kölner!!! §105 Abs. 2 BGB: Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehende Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird..... Auf was für Ideen kommst du bloss?

@Lucy, habt ihr mit ihm mal gesprochen, warum er sich so standhaft weigert, seine von ihm übernommenen Aufgaben zu erledigen? Einen Paragraphen wirst du dafür nicht finden. Hebt den Beschluss auf, und bestimmt einen anderen dafür, der dann aber weiss, was auf ihn zukommt.

W
wölfchen

17.08.2006 um 12:21 Uhr

Hallo Mona- Lisa, so abwegig ist das gar nicht mit dem §105 Abs.2 BGB : wir haben eine PDL, die pennt tatsächlich in allen Beratungen und Versammlungen. Nach 2 Minuten sieht man nur noch das weiße in den Augen und nach 1 weiteren Minute sind sie vollends zu. Die ist dann wirklich vorübergehend in der Geistestätigkeit gestört. Beim erwachen nickt sie alles ab, was inzwischen gesagt wurde. Das sind tolle Führungskräfte!!!

M
Mona-Lisa

17.08.2006 um 12:27 Uhr

@wölfchen, ich versuche krampfhaft, eine Erklärung zu finden, warum eure PDL in den Beratungen und Versammlungen in`s Land der Träume abtaucht..... Langweilig, uninteressant oder einfach überlastet!

W
wölfchen

17.08.2006 um 12:44 Uhr

@ Mona- Lisa ... es gäbe ja auch noch die medizinische Variante (Apnoes in der Nacht - die sind am Tag auch immer müde), aber bei der Frau tippe ich ganz stark drauf, dass ihre ausgeprägte Adipositas eine Rolle spielt. Ist aber nicht mein Problem, wenn sie bei der Leitungsberatung die Kaffeetasse des GF umschmeißt und der nix dazu sagt. Aber wir entfernen uns schon wieder meilenweit vom Thema... ;-))

M
Mona-Lisa

17.08.2006 um 12:47 Uhr

@wölfchen, die GL traut sich wahrscheinlich angesicht`s der "ausgeprägten Adipositas" nicht, seinen Unwillen kundzutun.... ;-))

F
Fayence

17.08.2006 um 12:53 Uhr

Mona-Lisa und wölfchen,

sollte tatsächlich eine Schlafapnoe vorliegen, könnte sich das Problem "PDL" über kurz oder lang auf ganz natürlichem Weg erledigen... :-))

P.S. War jetzt gemein und wünsche ich der PDL auch nicht!

K
Kölner

17.08.2006 um 12:57 Uhr

@Mona-Lisa, wölfchen Zurück zum Thema! Wenn diese PDL die Schriftführerin des BR wäre, trotz Beschluss der Sitzungsniederschriftanfertigung wegschliefe, hätte dann der BR eine rechtliche Handhabe die Adipositas dieser Frau zu bekämpfen oder müsste der BR den Umweg über den § 9 Abs. 1 PsychKG gehen?

M
Mona-Lisa

17.08.2006 um 13:11 Uhr

@Kölner, wenn du uns schon zurückpfeifst, dann bitte auch in Richtung Fayence! Sie war grad eben noch viel schlimmer als wölfchen und ich......... ;-)

Ich glaube nicht, dass der "Umweg" nötig wäre. Ausser der BRV wäre gleichzeitig auch "Doktore" :-)

Fayence würde die Dame regelmässig zum "Seenumlauf" verdonnern!

W
wölfchen

17.08.2006 um 14:17 Uhr

@ Alle, ich war zwar nicht der Fragesteller, und den hat es hoffentlich nicht verletzt, aber die zuletzt geführte Debatte hat mich dermaßen erheitert, dass ich den Beitrag einfach ausdrucken mußte! Sollte ich mal `nen trüben Tag haben, dann werde ich den Ausdruck aus der Schublade holen und wieder lächeln. Danke! Übrigens: beim lesen des Ausdrucks sind mir die Betriebstäte in der Fragestellung erst aufgefallen.

K
Kölner

17.08.2006 um 14:22 Uhr

@wölfchen :o)

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Rollie

17.08.2006 um 15:37 Uhr

Den 105-er sollt ich mir merken, damit läßt sich viel entschuldigen als Ausrede :-))

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