Erstellt am 25.08.2018 um 21:12 Uhr von celestro
Hat man ihm schriftlich gegeben, daß er keine Mehrarbeit zu machen braucht, so sehe ich hier keinen Konflikt. Denn keine machen zu MÜSSEN heißt ja nicht, daß er nicht trotzdem welche machen kann.
Aber ... wo kommt denn im BR überhaupt die Mehrarbeit her ? Wer BR-Arbeit macht ist von der Arbeitspflicht befreit und muß die ausgefallene Zeit nicht nacharbeiten. Also wieso Mehrarbeit ?
Erstellt am 25.08.2018 um 21:19 Uhr von Frank656
Hallo Celestro
der MA besucht eine Weiterbildung (BR) Die Weiterbildung geht 5 Tage a 8 Stunden. Er reist Sonntags an und fährt Samstag wieder nachhause. Die An und Abfahrt wird im jetzt als Mehrarbeit gutgeschrieben die er binnen 1 Monates abfeiern muss
Erstellt am 25.08.2018 um 21:49 Uhr von celestro
Verstehe! Da sehe ich dann erst recht kein Problem, denn er erzeugt ja jetzt nicht durch BR-Arbeit regelmäßig Mehrarbeit, sondern nur aufgrund der Weiterbildung einmalig.
Und ich gehe mal davon aus, das bei anderen Mitarbeitern, die Regeln bei einer Weiterbildung genauso sind.
Also in meinen Augen: „alles gut“.
Erstellt am 26.08.2018 um 08:01 Uhr von kratzbürste
Betriebsratsarbeit ist keine Arbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sondern ehrenamtliche Tätigkeit, die wie Arbeitszeit bewertet werden muss.
Ich sehe also gar kein Problem.
Erstellt am 26.08.2018 um 08:37 Uhr von Catweazle
Betriebsratsarbeit muss nur vergütet werden wenn sie aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit liegt. Ich meine die An- und Abreise ist Privatvergnügen und keine Mehrarbeit.
Erstellt am 26.08.2018 um 10:10 Uhr von Frank656
Ich sehe das ähnlich.
Dazu muss ich noch sagen dass er die Erklärung abgab um von der Bereitschaft befreit zu werden.
Durch die Erklärung erklärt er doch das er keine Mehrarbeit ableisten kann.
Gleichzeitig leistet er im Ehrenamt Mehrarbeit (wie z.B. die Anreise zur Weiterbildung an einem Sonntag) die er vom Arbeitgeber als Ausgleich abfeiern möchte.
1. Er erklärt als Schwerbehinderte nicht in der Lage zu sein Mehrarbeit abzuleisten.
Im Ehrenamt ist er allerdings in der Lage Mehrarbeit zu leisten.
Der Gesetzgeber sagt doch aus dass er nach der Erklärung nicht länger als 8 Stunden am Tag bzw 48 Stunden in der Woche (von Mon-Sam) arbeiten darf.
Jetzt erhält er 8 Stunden für die Anfahrt sowie 8 Stunden für die Rückfahrt seinem Zeit Konto als Mehrarbeit gutgeschrieben. Zusammen mit der tägl. Weiterbildung von jeweils 8 Stunden komme ich auf 56 Stunden in der Woche.
Sieht das Gesetz hier eine Ausnahme vor?
PS: es besteht auch die Möglichkeit die Weiterbildung an einem anderen Ort durchzuführen wo er nicht Sonntags anfahren muss.
Erstellt am 26.08.2018 um 11:04 Uhr von hansimglueck
"PS: es besteht auch die Möglichkeit die Weiterbildung an einem anderen Ort durchzuführen wo er nicht Sonntags anfahren muss. "
Es geht ja in erster Linie um den Anbieter und seinem inhaltlichen Seminar-Angebot und nicht um die Frage, wie komme ich schnell hin.
Erstellt am 26.08.2018 um 13:34 Uhr von celestro
"Zusammen mit der tägl. Weiterbildung von jeweils 8 Stunden komme ich auf 56 Stunden in der Woche. Sieht das Gesetz hier eine Ausnahme vor?"
Die Frage wurde schon beantwortet:
"Betriebsratsarbeit ist keine Arbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes"
Erstellt am 29.08.2018 um 12:05 Uhr von Angie
Der Gesetzgeber sagt doch aus dass er nach der Erklärung nicht länger als 8 Stunden am Tag bzw 48 Stunden in der Woche (von Mon-Sam) arbeiten darf.
§ 124 SGB IX lautet wie folgt : " Schwerbehinderte Menschen werden auf Ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.
Dies bedeutet, dass er nicht länger als 8 Stunden arbeiten muss. (nicht darf)