Befreit von Mehrarbeit und Ehrenamt
Ein Mitglied in meinem Team ist Schwerbehindert und hat sich schriftlich von der Mehrarbeit befreien lassen. Nun wurde er in den Betriebsrat gewählt und baut dort (nicht betriebsbedingt) Mehrarbeit auf. Steht das jetzt im Konflikt zueinander? Einerseits Erklärung keine Überstunden zu machen und im Ehrenamt Mehrarbeit aufbauen?
Community-Antworten (9)
25.08.2018 um 23:12 Uhr
Hat man ihm schriftlich gegeben, daß er keine Mehrarbeit zu machen braucht, so sehe ich hier keinen Konflikt. Denn keine machen zu MÜSSEN heißt ja nicht, daß er nicht trotzdem welche machen kann.
Aber ... wo kommt denn im BR überhaupt die Mehrarbeit her ? Wer BR-Arbeit macht ist von der Arbeitspflicht befreit und muß die ausgefallene Zeit nicht nacharbeiten. Also wieso Mehrarbeit ?
25.08.2018 um 23:19 Uhr
Hallo Celestro der MA besucht eine Weiterbildung (BR) Die Weiterbildung geht 5 Tage a 8 Stunden. Er reist Sonntags an und fährt Samstag wieder nachhause. Die An und Abfahrt wird im jetzt als Mehrarbeit gutgeschrieben die er binnen 1 Monates abfeiern muss
25.08.2018 um 23:49 Uhr
Verstehe! Da sehe ich dann erst recht kein Problem, denn er erzeugt ja jetzt nicht durch BR-Arbeit regelmäßig Mehrarbeit, sondern nur aufgrund der Weiterbildung einmalig.
Und ich gehe mal davon aus, das bei anderen Mitarbeitern, die Regeln bei einer Weiterbildung genauso sind.
Also in meinen Augen: „alles gut“.
26.08.2018 um 10:01 Uhr
Betriebsratsarbeit ist keine Arbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sondern ehrenamtliche Tätigkeit, die wie Arbeitszeit bewertet werden muss.
Ich sehe also gar kein Problem.
26.08.2018 um 10:37 Uhr
Betriebsratsarbeit muss nur vergütet werden wenn sie aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit liegt. Ich meine die An- und Abreise ist Privatvergnügen und keine Mehrarbeit.
26.08.2018 um 12:10 Uhr
Ich sehe das ähnlich. Dazu muss ich noch sagen dass er die Erklärung abgab um von der Bereitschaft befreit zu werden. Durch die Erklärung erklärt er doch das er keine Mehrarbeit ableisten kann. Gleichzeitig leistet er im Ehrenamt Mehrarbeit (wie z.B. die Anreise zur Weiterbildung an einem Sonntag) die er vom Arbeitgeber als Ausgleich abfeiern möchte.
- Er erklärt als Schwerbehinderte nicht in der Lage zu sein Mehrarbeit abzuleisten.
Im Ehrenamt ist er allerdings in der Lage Mehrarbeit zu leisten.
Der Gesetzgeber sagt doch aus dass er nach der Erklärung nicht länger als 8 Stunden am Tag bzw 48 Stunden in der Woche (von Mon-Sam) arbeiten darf. Jetzt erhält er 8 Stunden für die Anfahrt sowie 8 Stunden für die Rückfahrt seinem Zeit Konto als Mehrarbeit gutgeschrieben. Zusammen mit der tägl. Weiterbildung von jeweils 8 Stunden komme ich auf 56 Stunden in der Woche. Sieht das Gesetz hier eine Ausnahme vor?
PS: es besteht auch die Möglichkeit die Weiterbildung an einem anderen Ort durchzuführen wo er nicht Sonntags anfahren muss.
26.08.2018 um 13:04 Uhr
"PS: es besteht auch die Möglichkeit die Weiterbildung an einem anderen Ort durchzuführen wo er nicht Sonntags anfahren muss. "
Es geht ja in erster Linie um den Anbieter und seinem inhaltlichen Seminar-Angebot und nicht um die Frage, wie komme ich schnell hin.
26.08.2018 um 15:34 Uhr
"Zusammen mit der tägl. Weiterbildung von jeweils 8 Stunden komme ich auf 56 Stunden in der Woche. Sieht das Gesetz hier eine Ausnahme vor?"
Die Frage wurde schon beantwortet:
"Betriebsratsarbeit ist keine Arbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes"
29.08.2018 um 14:05 Uhr
Der Gesetzgeber sagt doch aus dass er nach der Erklärung nicht länger als 8 Stunden am Tag bzw 48 Stunden in der Woche (von Mon-Sam) arbeiten darf.
§ 124 SGB IX lautet wie folgt : " Schwerbehinderte Menschen werden auf Ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt. Dies bedeutet, dass er nicht länger als 8 Stunden arbeiten muss. (nicht darf)
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
ÄlterTschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im
Unterschriften auf Überstundenantrag
ÄlterHallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe
Wegen Ehrenamt samstags frei?
ÄlterHallo an Alle, Frage: Ein Ehepaar, dass bei uns im Betrieb arbeitet, arbeitet Samstags nicht, mit der Begründung, dass beide samstags ein Ehrenamt haben. Was das für ein Ehrenamt ist, konnte mir ke