Erstellt am 15.08.2006 um 20:28 Uhr von Heini
Einem freigestellten Betriebsratsmitglied können Anwesenheitszeiten im Betrieb nicht vorgeschrieben werden, sofern die Tätigkeiten in den betriebsüblichen Arbeitszeiten verrichtet werden.
Eine Kürzung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds ist nicht zulässig.
ArbG Nienburg, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 1 Ca 242/99 (rechtskräftig)
AiB 2000, 289 mit Anm. Voigt
Erstellt am 16.08.2006 um 02:52 Uhr von Maclogic
Hallo lola,
mich würde es interessieren, ob Du die Einzige bist welche freigestellt ist oder ob noch andere BR-Mitglieder freigestellt sind. Wieviel Freistellung steht Euch laut BVG zu? Bist Du zu 100%
freigestellt? Obliegt es nicht dem Betriebsrat, seine Betriebsrattätigkeit zu gestalten und die Geschäfte
des Betriebsrates selbständig zu führen? Die Einzigen welchen Du für Deine Arbeit verantwortlich gegenüber bist sind deine Kollegen welche Dich in den BR gewählt haben und dann die Kollegen im Betriebsrat die deine Freistellung beschlossen haben. Noch eine Frage : Hast Du eine besondere Funktion im Betriebsrat?
Erstellt am 16.08.2006 um 09:13 Uhr von wölfchen
Hallo lola,
wie die anderen Zuschriften richtigerweise festgestellt haben, unterliegst Du während Deiner Freistellung nicht dem Direktionsrecht des AG, der darf Dir keine Anweisungen geben. Mir scheint das eine erste kleine "Kraftprobe" seinerseits. Lass Dir dabei nicht schon die Butter vom Brot nehmen, sonst hast Du künftig einen schweren Stand.
Verhandlungstaktik nach dem Havard- Konzept: freundlich, verständnisvoll für die Gegenseite, aber hart in der Sache.
Erstellt am 16.08.2006 um 10:49 Uhr von Angi1
Hallo Lola,
Antworten siehe Fitting § 38 BetrVg ab RN 77
MfG
Angi1
Erstellt am 16.08.2006 um 18:23 Uhr von lola
Vielen Dank an alle!!!
Bin erstes und einziges freigestelltes BR-Mitglied bei uns.
Der GF herrscht seit über 30 Jaren bei uns wie ein kleiner König.
Ich habe im übrigen auf einer Arbeitgeberseite zur Einschränkung der BR-Rechte eine Lösung für mein Problem gefundn (mit entsprechenden Verweisen auf Gerichtsurteile zu dem Thema).
Erstellt am 16.08.2006 um 20:09 Uhr von wölfchen
Siehste, siehste,
manchmal kann es sogar was bringen, die Argumente der Gegenseite zu kennen!