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Betriebsübliche Arbeitszeiten

L
Lola
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin neu freigestelltes Betriebsratmitglied in einem Krankenhaus. Die Mehrheit der Arbeitnehmer arbeitet im Schichtsystem, so dass ich es als wichtig erachte von 6.30h- 15.00h zu arbeiten, um für alle SCHICHTEN erreichbar zu sein.Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich zu " betriebsüblichen Zeiten (Zeiten der Verlwatung) von 7.30h-16.30h anwesend bin.Ebenso sollich meine Mittagspaus von 13.00.14.00h machen. Dann jedoch habe ich die Gelegenheit beide Schichten auf den Stationen anzutreffen. Kann derAG mir ddiese Zeiten vorschreicben? Im übrigen werde ich minutiös überwacht, wann ich zur Arbeit erscheine und mein Büro verlase.

2.41306

Community-Antworten (6)

H
Heini

15.08.2006 um 22:28 Uhr

Einem freigestellten Betriebsratsmitglied können Anwesenheitszeiten im Betrieb nicht vorgeschrieben werden, sofern die Tätigkeiten in den betriebsüblichen Arbeitszeiten verrichtet werden.

Eine Kürzung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds ist nicht zulässig.

ArbG Nienburg, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 1 Ca 242/99 (rechtskräftig) AiB 2000, 289 mit Anm. Voigt

M
Maclogic

16.08.2006 um 04:52 Uhr

Hallo lola, mich würde es interessieren, ob Du die Einzige bist welche freigestellt ist oder ob noch andere BR-Mitglieder freigestellt sind. Wieviel Freistellung steht Euch laut BVG zu? Bist Du zu 100% freigestellt? Obliegt es nicht dem Betriebsrat, seine Betriebsrattätigkeit zu gestalten und die Geschäfte des Betriebsrates selbständig zu führen? Die Einzigen welchen Du für Deine Arbeit verantwortlich gegenüber bist sind deine Kollegen welche Dich in den BR gewählt haben und dann die Kollegen im Betriebsrat die deine Freistellung beschlossen haben. Noch eine Frage : Hast Du eine besondere Funktion im Betriebsrat?

W
wölfchen

16.08.2006 um 11:13 Uhr

Hallo lola, wie die anderen Zuschriften richtigerweise festgestellt haben, unterliegst Du während Deiner Freistellung nicht dem Direktionsrecht des AG, der darf Dir keine Anweisungen geben. Mir scheint das eine erste kleine "Kraftprobe" seinerseits. Lass Dir dabei nicht schon die Butter vom Brot nehmen, sonst hast Du künftig einen schweren Stand. Verhandlungstaktik nach dem Havard- Konzept: freundlich, verständnisvoll für die Gegenseite, aber hart in der Sache.

A
Angi1

16.08.2006 um 12:49 Uhr

Hallo Lola,

Antworten siehe Fitting § 38 BetrVg ab RN 77

MfG Angi1

L
Lola

16.08.2006 um 20:23 Uhr

Vielen Dank an alle!!! Bin erstes und einziges freigestelltes BR-Mitglied bei uns. Der GF herrscht seit über 30 Jaren bei uns wie ein kleiner König. Ich habe im übrigen auf einer Arbeitgeberseite zur Einschränkung der BR-Rechte eine Lösung für mein Problem gefundn (mit entsprechenden Verweisen auf Gerichtsurteile zu dem Thema).

W
wölfchen

16.08.2006 um 22:09 Uhr

Siehste, siehste, manchmal kann es sogar was bringen, die Argumente der Gegenseite zu kennen!

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