Kündigung während der Probezeit mitbestimmungspflichtig
Hallo, muß der AG den BR vorher anhören, falls er einen MA in der Probezeit/ zum Ende der Probezeit kündigt.
Community-Antworten (2)
15.08.2006 um 11:01 Uhr
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung (§ 102 BetrVG) zu hören. Allerdings sind die Hürden für den Arbeitgeber äußerst gering. Das KSchG greift erst nach Ablauf von 6 Monaten. Innerhalb dieser Frist reicht nach h.M. eine "einfache" Begründung der Kündigung. Beispiel : Der Mitarbeiter genügt nach unserem subjektiven Eindruck nicht unseren Anforderungen.
15.08.2006 um 13:01 Uhr
Aber auch diese Begründung muss wahr sein.
Sollte der AN gerichtlich gegen diese Kündigung vorgehen so kann der AG auch hier keine Gründe "nachschieben".
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