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Kündigung während der Probezeit mitbestimmungspflichtig

D
dd-rat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muß der AG den BR vorher anhören, falls er einen MA in der Probezeit/ zum Ende der Probezeit kündigt.

2.60302

Community-Antworten (2)

B
BRKlaus

15.08.2006 um 11:01 Uhr

Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung (§ 102 BetrVG) zu hören. Allerdings sind die Hürden für den Arbeitgeber äußerst gering. Das KSchG greift erst nach Ablauf von 6 Monaten. Innerhalb dieser Frist reicht nach h.M. eine "einfache" Begründung der Kündigung. Beispiel : Der Mitarbeiter genügt nach unserem subjektiven Eindruck nicht unseren Anforderungen.

RI
Ramses II

15.08.2006 um 13:01 Uhr

Aber auch diese Begründung muss wahr sein.

Sollte der AN gerichtlich gegen diese Kündigung vorgehen so kann der AG auch hier keine Gründe "nachschieben".

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