hi in die wissende runde,
haben nach §37 Abs.2 beschlossen vier br-mitglieder zur schulung arbeitzeiten zu entsenden.
nun meint der ag das dies in diesem umfang nicht nötig ist und das es ausreicht zwei zu entsenden und diese sollen die anderen informieren. gehen mehr wird er diese abmahnen.
hat er hier recht???
ich sehe es nämlich so, das wenn er dies in diesem umfang nicht möchte er die einigungstellen anrufen muss und diese dann die entscheidung fällt. wenn ich den 37iger richtig verstehe sind arbeitsrechtliche konsequenzen hier abmahnung eh nicht möglich oder ist das falsch???

danke für eure unterstüzung


gruss

baehr6