Erstellt am 15.08.2006 um 08:49 Uhr von Frank B.
Der Schulungsanspruch leitet sich normaler Weise aus dem §37 Abs.6 oder7 BetrVG ab.
Vielleicht habt ihr dem AG nicht die entsprechende Begründung gegeben.
Erstellt am 15.08.2006 um 09:04 Uhr von Baehr6
Hallo Frank B.
sollte auch §37 Abs. 6 heissen. Die Begründung war, das es dort um Arbeitszeiten für Kraftfahrer, Gewerbliche MA und kaufmännische Angestellte geht und das aus jeden Zweig wenigstens einer vertreten sein soll. Für den Bereich Kraftfahrer haben wir zwei entsendet, da dies der grösste Bereich ist.
Gruss
Baehr6
Erstellt am 15.08.2006 um 09:13 Uhr von Mona-Lisa
@Frank B.,
wäre eine Möglichkeit....
@Baehr6,
.... im Übrigen ist das/die BR-Mitglied(er), auch wenn der AG die Erforderlichkeit bestreitet, berechtigt, an der Schulung teilzunehmen....
so steht`s im § 37 Rd. 245 BetrVG Fitting
Und Arbeitszeit ist ein Thema, über das alle BR-Mitglieder ordentlich geschult werden sollten.
Erstellt am 15.08.2006 um 09:34 Uhr von paula
achtung mona-lisa jetzt kommt wieder paula :-))
also aus meiner sicht reichen auch 2 AN. es handelt sich eindeutig um eine spezialschulung und da ist ausreichend nur einen teil der BRM zu schulen. woraus leitet ihr die erforderlichkeit des schulungsbedarfs von 4 BRM ab?
Erstellt am 15.08.2006 um 09:34 Uhr von Fayence
Baehr6,
wieviel BR-Mitglieder seid Ihr denn im Gremium? Weil... alles ist relativ!
Erstellt am 15.08.2006 um 09:42 Uhr von Mona-Lisa
@paulalinchen :-),
dein Lieblingsthema, ich weiss!
"Arbeitszeiten" gehören meiner Ansicht nach zu den wichtigsten Schulungsthemen, da sie ja jeden MA betreffen!
Erstellt am 15.08.2006 um 09:49 Uhr von paula
ja mona-lisa da hast du sicher recht aber trotzdem reicht es aus meiner sicht wenn 2 BRM geschult sind, außer das gremium hat mehr als hmmmmm würd mal sagen 15 mitglieder oder so.....
Erstellt am 15.08.2006 um 09:52 Uhr von Baehr6
Hi Fayence, Hi paula,
erst zu Dir Fayence,
wir sind 11 BR-Mitglieder an zwei Standorten.
Nun zu Dir Paula,
geschuldet aus der tatsache, das wir hier über drei Themenbereiche sprechen wie Arebitszeiten für Kraftfahrer (sehr umfangreich), gewerbliche Mitarbeiter ( wie Schichtdienst Sonn und Feiertagsarbeits u.s.w.) und Kaufmännische Mitarbeiter hier auch Schicht, Normalzeit Gleitzeit u.s.w.
Gruss
Baehr6
Erstellt am 15.08.2006 um 09:54 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
wenn das nicht Grund genug ist!
Erstellt am 15.08.2006 um 10:18 Uhr von Frank B.
Erstellt am 15.08.2006 um 10:18 Uhr von paula
soll ich mal frech sein? da reicht doch auch ein richtig guter spezialist :-)))
also gut bitte nicht schlagen ich habe ja ein einsehen. aus meiner sicht könnte man auch über 3 BRM sprechen....
Erstellt am 15.08.2006 um 10:24 Uhr von Werner
@paula,
bei 2 Standorten und 11 BR finde ich das 4 eigentlich sehr wenig sind ich würde versuchen 6 BR zu schulen!
Erstellt am 15.08.2006 um 10:27 Uhr von Mona-Lisa
@Werner,
siehe meine Antwort 42447......
Erstellt am 15.08.2006 um 10:34 Uhr von paula
warum will mich denn keiner verstehen *heul*
die 3 waren als scherz gemeint. ich bin doch auch schon überzeugt dass 4 ok sind. aber wenn wir jetzt schon von 6 BRm reden, kann ich nur noch eines sagen: LASST UNS FEILSCHEN
Erstellt am 15.08.2006 um 10:36 Uhr von Werner
Genau darauf wollte ich hinaus! ;-)))))
Erstellt am 15.08.2006 um 10:40 Uhr von Fayence
Auf die Gefahr mich unbeliebt zu machen...
Würde meinen, dass hier eine Inhouse Schulung, abgestimmt auf die vorhandenen Arbeitszeitmodelle wahrscheinlich kostengünstiger, aber vor allem sinnvoller wäre!
Erstellt am 15.08.2006 um 10:42 Uhr von Werner
Keinen Widerspruch für Fayence Aussage.
Halte ich auch für Sinnvoll!
Erstellt am 15.08.2006 um 10:43 Uhr von Lotte
@alle,
bin glaube ich hier gerade im Auktionshaus gelandet. ;-))
baehr 6,
Manche Schulungsanbieter setzen sich auch mit dem AG auseinander und nehmen dem BR in diesem Punkt die Arbeit ab. Könntet Ihr einmal erfragen.
paula,
ich weiß, dass dies keine Antwort in Deinem Sinne war ;-)
Fayence,
halte ich ebenfalls für eine gute Idee, manchmal ist es aber auch sinnvoll, nicht immer im eigenem Saft zu brüten.
Erstellt am 15.08.2006 um 10:44 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
unbeliebt machst du dich mit diesem Vorschlag sicher nicht!
@Baehr6,
das wäre wirklich überlegenswert!
@paula,
diese Grube hast du dir selbst gegraben ;-))))
Erstellt am 15.08.2006 um 10:45 Uhr von paula
jetzt mach ich mich wieder unbeliebt :-))
ob das kostengünstiger interessiert ja keinen (so argumentieren doch immer unser BR wenn ihnen der AG ein Seminar beim Arbeitgeberverband unterschieben will) und sinnvoll..... wen interessiert das wort sinnvoll wenn es um ansprüche aus dem BetrVG geht *lach* mein gott ich sollte arbeitgeber werden :-)))))
Erstellt am 15.08.2006 um 10:47 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
oder Immobilienhändler!
Erstellt am 15.08.2006 um 10:55 Uhr von Lotte
paula,
Du könntest Dich auch auf kostengünstige BR Schulungen spezialisiern. Frei nach dem Motto: Schicken sie Vier und bezahlen für Zwei! ;-))
Erstellt am 15.08.2006 um 11:14 Uhr von Fayence
paula,
ohne "Arbeitgeberdenke" käme ein BR nicht weit!
Ist zumindest in der Durchsetzung von Zielen nicht gar so verkehrt... :-))
Erstellt am 15.08.2006 um 11:17 Uhr von Frank B.
ich habe meine Probleme mit Inhouse- Seminaren, aus Erfahrung bin ich dagegen. Es ist für manche Vorgesetzte ein Hobby, diese zu stören, von dauerdem Handyklingeln ganz abgesehen!
Erstellt am 15.08.2006 um 11:46 Uhr von Baehr6
erst einmal Danke an alle,
und der Vorschlag mit der Inhouse-Schulung ist ist O.K.
Gruss
Baehr6
Erstellt am 15.08.2006 um 17:28 Uhr von Kölner
@Fayence
Deswegen besitzt Du auch den Richardi, nicht wahr? ;-)
@Baehr6
Auch eine Inhouse-Schulung würde ich Euch als AG klatschen!
Erstellt am 15.08.2006 um 17:54 Uhr von Fayence
@ Kölner
Du bist ganz schön frech! Wäre an Deiner Stelle vor allem die nächsten 2 Tage etwas vorsichtiger... ;-))