Schulungsteilnahme laut AG nicht erforderlich - kann Arbeitgeber abmahnen ?
hi in die wissende runde, haben nach §37 Abs.2 beschlossen vier br-mitglieder zur schulung arbeitzeiten zu entsenden. nun meint der ag das dies in diesem umfang nicht nötig ist und das es ausreicht zwei zu entsenden und diese sollen die anderen informieren. gehen mehr wird er diese abmahnen. hat er hier recht??? ich sehe es nämlich so, das wenn er dies in diesem umfang nicht möchte er die einigungstellen anrufen muss und diese dann die entscheidung fällt. wenn ich den 37iger richtig verstehe sind arbeitsrechtliche konsequenzen hier abmahnung eh nicht möglich oder ist das falsch???
danke für eure unterstüzung
gruss
baehr6
Community-Antworten (27)
15.08.2006 um 10:49 Uhr
Der Schulungsanspruch leitet sich normaler Weise aus dem §37 Abs.6 oder7 BetrVG ab. Vielleicht habt ihr dem AG nicht die entsprechende Begründung gegeben.
15.08.2006 um 11:04 Uhr
Hallo Frank B. sollte auch §37 Abs. 6 heissen. Die Begründung war, das es dort um Arbeitszeiten für Kraftfahrer, Gewerbliche MA und kaufmännische Angestellte geht und das aus jeden Zweig wenigstens einer vertreten sein soll. Für den Bereich Kraftfahrer haben wir zwei entsendet, da dies der grösste Bereich ist.
Gruss
Baehr6
15.08.2006 um 11:13 Uhr
@Frank B., wäre eine Möglichkeit....
@Baehr6, .... im Übrigen ist das/die BR-Mitglied(er), auch wenn der AG die Erforderlichkeit bestreitet, berechtigt, an der Schulung teilzunehmen.... so steht`s im § 37 Rd. 245 BetrVG Fitting
Und Arbeitszeit ist ein Thema, über das alle BR-Mitglieder ordentlich geschult werden sollten.
15.08.2006 um 11:34 Uhr
achtung mona-lisa jetzt kommt wieder paula :-))
also aus meiner sicht reichen auch 2 AN. es handelt sich eindeutig um eine spezialschulung und da ist ausreichend nur einen teil der BRM zu schulen. woraus leitet ihr die erforderlichkeit des schulungsbedarfs von 4 BRM ab?
15.08.2006 um 11:34 Uhr
Baehr6,
wieviel BR-Mitglieder seid Ihr denn im Gremium? Weil... alles ist relativ!
15.08.2006 um 11:42 Uhr
@paulalinchen :-), dein Lieblingsthema, ich weiss! "Arbeitszeiten" gehören meiner Ansicht nach zu den wichtigsten Schulungsthemen, da sie ja jeden MA betreffen!
15.08.2006 um 11:49 Uhr
ja mona-lisa da hast du sicher recht aber trotzdem reicht es aus meiner sicht wenn 2 BRM geschult sind, außer das gremium hat mehr als hmmmmm würd mal sagen 15 mitglieder oder so.....
15.08.2006 um 11:52 Uhr
Hi Fayence, Hi paula, erst zu Dir Fayence, wir sind 11 BR-Mitglieder an zwei Standorten.
Nun zu Dir Paula, geschuldet aus der tatsache, das wir hier über drei Themenbereiche sprechen wie Arebitszeiten für Kraftfahrer (sehr umfangreich), gewerbliche Mitarbeiter ( wie Schichtdienst Sonn und Feiertagsarbeits u.s.w.) und Kaufmännische Mitarbeiter hier auch Schicht, Normalzeit Gleitzeit u.s.w.
Gruss
Baehr6
15.08.2006 um 11:54 Uhr
@paula, wenn das nicht Grund genug ist!
15.08.2006 um 12:18 Uhr
Dann ab damit zum AG!
15.08.2006 um 12:18 Uhr
soll ich mal frech sein? da reicht doch auch ein richtig guter spezialist :-)))
also gut bitte nicht schlagen ich habe ja ein einsehen. aus meiner sicht könnte man auch über 3 BRM sprechen....
15.08.2006 um 12:24 Uhr
@paula, bei 2 Standorten und 11 BR finde ich das 4 eigentlich sehr wenig sind ich würde versuchen 6 BR zu schulen!
15.08.2006 um 12:27 Uhr
@Werner, siehe meine Antwort 42447......
15.08.2006 um 12:34 Uhr
warum will mich denn keiner verstehen heul
die 3 waren als scherz gemeint. ich bin doch auch schon überzeugt dass 4 ok sind. aber wenn wir jetzt schon von 6 BRm reden, kann ich nur noch eines sagen: LASST UNS FEILSCHEN
15.08.2006 um 12:36 Uhr
Genau darauf wollte ich hinaus! ;-)))))
15.08.2006 um 12:40 Uhr
Auf die Gefahr mich unbeliebt zu machen...
Würde meinen, dass hier eine Inhouse Schulung, abgestimmt auf die vorhandenen Arbeitszeitmodelle wahrscheinlich kostengünstiger, aber vor allem sinnvoller wäre!
15.08.2006 um 12:42 Uhr
Keinen Widerspruch für Fayence Aussage. Halte ich auch für Sinnvoll!
15.08.2006 um 12:43 Uhr
@alle, bin glaube ich hier gerade im Auktionshaus gelandet. ;-))
baehr 6, Manche Schulungsanbieter setzen sich auch mit dem AG auseinander und nehmen dem BR in diesem Punkt die Arbeit ab. Könntet Ihr einmal erfragen.
paula, ich weiß, dass dies keine Antwort in Deinem Sinne war ;-)
Fayence, halte ich ebenfalls für eine gute Idee, manchmal ist es aber auch sinnvoll, nicht immer im eigenem Saft zu brüten.
15.08.2006 um 12:44 Uhr
@Fayence, unbeliebt machst du dich mit diesem Vorschlag sicher nicht!
@Baehr6, das wäre wirklich überlegenswert!
@paula, diese Grube hast du dir selbst gegraben ;-))))
15.08.2006 um 12:45 Uhr
jetzt mach ich mich wieder unbeliebt :-))
ob das kostengünstiger interessiert ja keinen (so argumentieren doch immer unser BR wenn ihnen der AG ein Seminar beim Arbeitgeberverband unterschieben will) und sinnvoll..... wen interessiert das wort sinnvoll wenn es um ansprüche aus dem BetrVG geht lach mein gott ich sollte arbeitgeber werden :-)))))
15.08.2006 um 12:47 Uhr
@paula, oder Immobilienhändler!
15.08.2006 um 12:55 Uhr
paula, Du könntest Dich auch auf kostengünstige BR Schulungen spezialisiern. Frei nach dem Motto: Schicken sie Vier und bezahlen für Zwei! ;-))
15.08.2006 um 13:14 Uhr
paula,
ohne "Arbeitgeberdenke" käme ein BR nicht weit!
Ist zumindest in der Durchsetzung von Zielen nicht gar so verkehrt... :-))
15.08.2006 um 13:17 Uhr
ich habe meine Probleme mit Inhouse- Seminaren, aus Erfahrung bin ich dagegen. Es ist für manche Vorgesetzte ein Hobby, diese zu stören, von dauerdem Handyklingeln ganz abgesehen!
15.08.2006 um 13:46 Uhr
erst einmal Danke an alle, und der Vorschlag mit der Inhouse-Schulung ist ist O.K.
Gruss Baehr6
15.08.2006 um 19:28 Uhr
@Fayence Deswegen besitzt Du auch den Richardi, nicht wahr? ;-)
@Baehr6 Auch eine Inhouse-Schulung würde ich Euch als AG klatschen!
15.08.2006 um 19:54 Uhr
@ Kölner
Du bist ganz schön frech! Wäre an Deiner Stelle vor allem die nächsten 2 Tage etwas vorsichtiger... ;-))
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