Hallo in die Runde,
ich habe eine kurze Frage, unser AG bezweifelt das er ein Arbeitsrecht-Seminar (Grundlagenseminar!)
nicht erforderlich ist und verweisst auf "andere, effizientere, schnellere und kostengünstigere", der
BR-Beschluss nach 37 (6) steht !
Ich werde auf jeden fall fahren, meines Wissen ist zur Klärung der Erforderlichkeit das Arbeitsgericht
zuständig, wer muß bzw. sollte dieses gerichtliche Beschlussverfahren einleiten
Danke für die Anworten
Ralph