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gerichtliche Beschlussverfahren - Schulungsteilnahme - wer kann mir helfen ?

R
Ralph
Nov 2016 bearbeitet

Hallo in die Runde, ich habe eine kurze Frage, unser AG bezweifelt das er ein Arbeitsrecht-Seminar (Grundlagenseminar!) nicht erforderlich ist und verweisst auf "andere, effizientere, schnellere und kostengünstigere", der BR-Beschluss nach 37 (6) steht ! Ich werde auf jeden fall fahren, meines Wissen ist zur Klärung der Erforderlichkeit das Arbeitsgericht zuständig, wer muß bzw. sollte dieses gerichtliche Beschlussverfahren einleiten Danke für die Anworten Ralph

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Community-Antworten (6)

FB
Frank B.

11.07.2006 um 12:58 Uhr

Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle innerhalb von zwei Wochen anrufen. §37 Abs.6 BetrVG, DKK 10.Auflage Rn129

RI
Ramses II

11.07.2006 um 13:01 Uhr

Die Einigungsstelle ist hier offensichtlich unzuständig!

Das Beschlussverfahren muss derjenige einleiten der etwas "möchte".

Wenn der AG also möchte dass Ihr nicht fahrt, dann wird er das Verfahren einleiten müssen.

Möchtet Ihr dass der AG zahlt, dann werdet Ihr das Verfahren einleiten müssen.

Ich würde Euch raten, nicht zuwarten bis der AG sich weigert zu zahlen, sondern das Verfahren bereits jetzt einzuleiten.

R
Ralph

11.07.2006 um 13:03 Uhr

Soweit es mir bekannt ist wird die Einigungsstelle angerufen wenn an der betrieblichen Notwendigkeit (zeitliche Lage) bedenken bestehen, die Erforderlichkeit dächte ich wird durch das Arbeitsgericht entschieden ? Liege ich hier falsch ?

RI
Ramses II

11.07.2006 um 13:31 Uhr

Ralph,

Du hast völlig Recht!

Frank B. steht hier im Forum am Anfang seines ersten Lehrjahres... aber unser geschultes Personal hat ja ein Auge auf ihn.

FB
Frank B.

11.07.2006 um 14:38 Uhr

@Ramses II

Ich hoffe nur, dass du auch das Alter hast, welches dein Name vermuten läßt. Denn bekanntlich verbindet man mit Alter auch Weißheit.

RI
Ramses II

11.07.2006 um 14:43 Uhr

"Denn bekanntlich verbindet man mit Alter auch Weißheit."

Frank,

dagegen liefert Schwarzkopf doch mittlerweile perfekte Abhilfen.

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