Erstellt am 11.07.2006 um 10:58 Uhr von Frank B.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle innerhalb von zwei Wochen anrufen. §37 Abs.6 BetrVG, DKK 10.Auflage Rn129
Erstellt am 11.07.2006 um 11:01 Uhr von Ramses II
Die Einigungsstelle ist hier offensichtlich unzuständig!
Das Beschlussverfahren muss derjenige einleiten der etwas "möchte".
Wenn der AG also möchte dass Ihr nicht fahrt, dann wird er das Verfahren einleiten müssen.
Möchtet Ihr dass der AG zahlt, dann werdet Ihr das Verfahren einleiten müssen.
Ich würde Euch raten, nicht zuwarten bis der AG sich weigert zu zahlen, sondern das Verfahren bereits jetzt einzuleiten.
Erstellt am 11.07.2006 um 11:03 Uhr von Ralph
Soweit es mir bekannt ist wird die Einigungsstelle angerufen wenn an der betrieblichen Notwendigkeit (zeitliche Lage) bedenken bestehen, die Erforderlichkeit dächte ich wird durch das Arbeitsgericht entschieden ?
Liege ich hier falsch ?
Erstellt am 11.07.2006 um 11:31 Uhr von Ramses II
Ralph,
Du hast völlig Recht!
Frank B. steht hier im Forum am Anfang seines ersten Lehrjahres... aber unser geschultes Personal hat ja ein Auge auf ihn.
Erstellt am 11.07.2006 um 12:38 Uhr von Frank B.
@Ramses II
Ich hoffe nur, dass du auch das Alter hast, welches dein Name vermuten läßt. Denn bekanntlich verbindet man mit Alter auch Weißheit.
Erstellt am 11.07.2006 um 12:43 Uhr von Ramses II
"Denn bekanntlich verbindet man mit Alter auch Weißheit."
Frank,
dagegen liefert Schwarzkopf doch mittlerweile perfekte Abhilfen.