Erstellt am 14.08.2006 um 19:08 Uhr von Gevatter
Neues Spiel, neues Glück. Selbstverständlich können die ungeliebten wieder kandidieren.
Erstellt am 14.08.2006 um 19:09 Uhr von Rollie
Und später auch wieder das Handtuch werfen :-))
Erstellt am 14.08.2006 um 19:18 Uhr von Röhren-Fan
Danke für die kurz und bündigen Antworten. Sieht ja schon mal gut aus.
Ergänzungsfrage: wie sieht der selbe Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt "Pflichtverletzung des BR", hier das Nicht-Einleiten der Neuwahlen, aus und was kann das in Bezug auf die Neuwahl bedeuten?
Erstellt am 14.08.2006 um 19:48 Uhr von Rollie
Wenn ich Deine Frage richtig verstehe, das eine betriebsratslose Zeit besteht.
Erstellt am 14.08.2006 um 19:52 Uhr von Röhren-Fan
@Rollie: Ja, richtig - siehe einleitende Frage von mir.
Erstellt am 14.08.2006 um 20:00 Uhr von rollie
Es wird neu gewählt, ggf. mit allen drei kandidierenden Kollegen, die das Handtuch warfen. man muß ja unterscheiden, zwischen einem Gremium und Wahlberechtigten.
Erstellt am 14.08.2006 um 22:21 Uhr von Röhren-Fan
Danke für die kurz und bündigen Antworten. Sieht ja schon mal gut aus.
Ergänzungsfrage: wie sieht der selbe Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt "Pflichtverletzung des BR", hier das Nicht-Einleiten der Neuwahlen, aus und was kann das in Bezug auf die Neuwahl bedeuten?
Erstellt am 14.08.2006 um 22:23 Uhr von Röhren-Fan
Sorry, die doppelte Ergänzungsfrage war ein Versehen von meinem Computer aus - gleichzeitiges Surfen mit 3 Browsern geht halt nicht immer gut..... ;-)
Erstellt am 14.08.2006 um 22:45 Uhr von Mona-Lisa
@Röhren-Fan,
dazu müsste man wissen, warum die 3 "Bösen" das Handtuch geworfen haben, muss ja mächtig Ärger bei euch gegeben haben!
Wer sagt denn, dass genau diese 3 Kollegen wiedergewählt werden?
Erstellt am 14.08.2006 um 22:48 Uhr von Fayence
Ist schon Driss, wenn sich noch Text in der Zwischenablage befindet... ;-))
Erstellt am 14.08.2006 um 22:50 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
da dieser BR augenscheinlich nicht mehr in Amt und Würden ist, können Fehler der Vergangenheit nicht mehr nach §23 BetrVG geahndet werden!
Erstellt am 14.08.2006 um 23:09 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
stimmt schon, was du sagst. Mir geht es auch nicht um "nachträgliche" Bestrafung oder Ahndung.
Aber es muss ja einen Grund haben, warum das alles so gekommen ist.
Erstellt am 14.08.2006 um 23:18 Uhr von Fayence
@ Mona-Lisa
Ich bin beruhigt... dachte schon!
Aber die Art der Fragestellung lässt mich eher nicht vermuten, dass Röhren-Fan an Ursachenforschung gelegen ist... :-)
Erstellt am 15.08.2006 um 06:38 Uhr von Frank B.
@Röhren- Fan
Versuch´s mal mit Modzilla, dort mit tab- browsing, ist übersichtlicher!