W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kandidatur von ehemaligen BR-Aussteigern

R
Röhren-Fan
Nov 2016 bearbeitet

Wir befinden uns gerade mitten in der Neuwahl, vereinfachtes Wahlverfahren, 40 Mitarbeiter, 1. Wahltermin mit Vorstandswahl und Erstellung aller Dokumente sowie Versand der Wahlunterlagen (Briefwahl) sind erfolgt. Nun die Besonderheit, die zu meiner Frage führt: es kandidieren unter anderem nun auch wieder 3 Kollegen, die in zurückliegenden Amtszeiten bereits als BR "das Handtuch geworfen" hatten. Es taucht in unserem Kollegium die Frage auf, ob die Kandidatur dieser 3 wegen der zurückliegenden Ausstiege angefochten werden kann, sprich: ob diese 3 überhaupt wieder kandidieren dürfen! Bei dieser Diskussion geht es einigen Kollegen darum, "ungeliebte" Kollegen aus dem BR-Team im Vorhinein auszuschliessen.

3.633014

Community-Antworten (14)

G
Gevatter

14.08.2006 um 21:08 Uhr

Neues Spiel, neues Glück. Selbstverständlich können die ungeliebten wieder kandidieren.

R
Rollie

14.08.2006 um 21:09 Uhr

Und später auch wieder das Handtuch werfen :-))

R
Röhren-Fan

14.08.2006 um 21:18 Uhr

Danke für die kurz und bündigen Antworten. Sieht ja schon mal gut aus.

Ergänzungsfrage: wie sieht der selbe Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt "Pflichtverletzung des BR", hier das Nicht-Einleiten der Neuwahlen, aus und was kann das in Bezug auf die Neuwahl bedeuten?

R
Rollie

14.08.2006 um 21:48 Uhr

Wenn ich Deine Frage richtig verstehe, das eine betriebsratslose Zeit besteht.

R
Röhren-Fan

14.08.2006 um 21:52 Uhr

@Rollie: Ja, richtig - siehe einleitende Frage von mir.

R
Rollie

14.08.2006 um 22:00 Uhr

Es wird neu gewählt, ggf. mit allen drei kandidierenden Kollegen, die das Handtuch warfen. man muß ja unterscheiden, zwischen einem Gremium und Wahlberechtigten.

R
Röhren-Fan

15.08.2006 um 00:21 Uhr

Danke für die kurz und bündigen Antworten. Sieht ja schon mal gut aus.

Ergänzungsfrage: wie sieht der selbe Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt "Pflichtverletzung des BR", hier das Nicht-Einleiten der Neuwahlen, aus und was kann das in Bezug auf die Neuwahl bedeuten?

R
Röhren-Fan

15.08.2006 um 00:23 Uhr

Sorry, die doppelte Ergänzungsfrage war ein Versehen von meinem Computer aus - gleichzeitiges Surfen mit 3 Browsern geht halt nicht immer gut..... ;-)

M
Mona-Lisa

15.08.2006 um 00:45 Uhr

@Röhren-Fan, dazu müsste man wissen, warum die 3 "Bösen" das Handtuch geworfen haben, muss ja mächtig Ärger bei euch gegeben haben! Wer sagt denn, dass genau diese 3 Kollegen wiedergewählt werden?

F
Fayence

15.08.2006 um 00:48 Uhr

Ist schon Driss, wenn sich noch Text in der Zwischenablage befindet... ;-))

F
Fayence

15.08.2006 um 00:50 Uhr

Mona-Lisa, da dieser BR augenscheinlich nicht mehr in Amt und Würden ist, können Fehler der Vergangenheit nicht mehr nach §23 BetrVG geahndet werden!

M
Mona-Lisa

15.08.2006 um 01:09 Uhr

@Fayence, stimmt schon, was du sagst. Mir geht es auch nicht um "nachträgliche" Bestrafung oder Ahndung. Aber es muss ja einen Grund haben, warum das alles so gekommen ist.

F
Fayence

15.08.2006 um 01:18 Uhr

@ Mona-Lisa

Ich bin beruhigt... dachte schon!

Aber die Art der Fragestellung lässt mich eher nicht vermuten, dass Röhren-Fan an Ursachenforschung gelegen ist... :-)

FB
Frank B.

15.08.2006 um 08:38 Uhr

@Röhren- Fan

Versuch´s mal mit Modzilla, dort mit tab- browsing, ist übersichtlicher!

Ihre Antwort