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Wer darf in den Wahlvorstand

N
NagelDBSBR
Aug 2018 bearbeitet

Darf ein befristet beschäftigter Kollege und ein AZUBI in den Wahlvorstand gewählt werden?

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Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

23.08.2018 um 13:09 Uhr

Ja - wichtig ist nur, dass der AN wahlberechtigt ist.

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