Erstellt am 11.08.2006 um 22:49 Uhr von Mona-Lisa
Als Nachrücker (Ersatzmitglied) hast du ab der Wahl einen Kündigungsschutz von einem Jahr. Mit jeder Vertretung eines verhinderten BR-Mitglied`s (und die beginnt nicht erst bei einer Einladung zur Sitzung), fängt der einjährige Kündigungsschutz von vorne an.
Tja, bis zum Ende deines 2 Jahresvertrags....
Ausser, dein Chef verlängert diesen Vertrag ein weiteres Mal. Dann läuft`s weiter wie oben beschrieben.
Die Frage ist, ob diese "Verabschiedung und Bekanntgabe der neuen Räte"
eine offizielle "Vertretung" eines BR-Mitglied`s war. Ich hab da meine Zweifel!
Erstellt am 12.08.2006 um 11:27 Uhr von Heini
---Die Frage ist, ob diese "Verabschiedung und Bekanntgabe der neuen Räte"
eine offizielle "Vertretung" eines BR-Mitglied`s war. Ich hab da meine Zweifel!---
Wenn es eine offizielle Sitzung des BR gewesen ist, warum nicht.
Auch Verwaltungsakte des BR begründen die Einberufung einer Betriebsratssitzung.
Ob einige Personen in einer solchen Sitzung einen Sinn sehen, ist unerheblich.
Erstellt am 12.08.2006 um 12:25 Uhr von Mona-Lisa
@Heini,
"Wenn" es eine offizielle Sitzung war, und "urkunde" offiziell ein verhindertes BR-Mitglied vertreten hat, hat ja auch alles seine Richtigkeit, und er geniesst erneuten Kündigungsschutz.
Die Frage ist doch nun, war diese "Feier?" in eine normale Sitzung integriert, oder einfach eine Begrüssung/Verabschiedung der neuen/alten Betriebsräte?
Erstellt am 12.08.2006 um 13:58 Uhr von Fayence
urkunde,
ein befristeter Vertrag läuft schlicht weg und einfach zum Ende der Befristung aus. Egal ob Du als ordentliches BR-Mitglied gewählt worden bist oder als Ersatzmitglied in Erscheinung getreten bist!
Erstellt am 12.08.2006 um 18:52 Uhr von Rollie
@Mona-Lisa,
"Ausser, dein Chef verlängert diesen Vertrag ein weiteres Mal."
Dann aber bitte mit Sachgrund.
Erstellt am 12.08.2006 um 19:08 Uhr von Mona-Lisa
@Rollie,
jepp, das wäre in "urkunde`s" Fall ganz klar die rechtliche Voraussetzung!
Erstellt am 12.08.2006 um 20:12 Uhr von Lotte
Rollie, Mona-Lisa,
wobei ja Urkunde sicher kein Problem hätte, wenn der AG ihm nochmal einen befristeten AV ohne Sachgrund geben würde, sondern der AG ;-)
Erstellt am 12.08.2006 um 20:12 Uhr von Fayence
Mona-Lisa, Rollie
Ihr scheint Euch ja einig zu sein...
TzBfG §14 Abs. 2 ???
Erstellt am 12.08.2006 um 20:19 Uhr von Kölner
@Fayence
Du zweifelst wohl an der Richtigkeit, nicht wahr?
Das ist (wie hatte es Ramses II an anderer Stelle mal gesagt) "der Hammer"!
Erstellt am 12.08.2006 um 20:27 Uhr von Rollie
@Lotte,
der Höfflichkeithalber wäre es aber nett gewesen, wenn Du Mona-Lisa den Vortritt gelassen hättest (in der Anrede), siehe auch Fayence :-))))
Erstellt am 12.08.2006 um 20:31 Uhr von Lotte
Rollie,
da ich der größte Fan Deiner Damenmanschaft bin und Mona-Lisa und ich insgeheim noch hoffen, Dich während unseres Urlaubs mal in Action erleben zu dürfen, kommst Du bei mir immer an erster Stelle ;-)))
Erstellt am 12.08.2006 um 20:33 Uhr von Mona-Lisa
@Rollie,
du beeindruckst mich.....
Erstellt am 12.08.2006 um 20:35 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
brauchst gar nicht zu schleimen ;-))))
Ich hab klammheimlich einen Fan - Club gegründet!
Erstellt am 12.08.2006 um 20:38 Uhr von Rollie
@Mona-Lisa,
ich hoffe aber, wegen meiner guten Manieren, nicht wegen meiner Wissenslücken, die ihr mir mit viel Geduld zu stopfen helft :-) .
@Lotte,
das weiß ich wohl zu schätzen, das sehen meine Mädels auch so, aber ich werde meine gute Kinderstube nicht vergessen :-)
Erstellt am 12.08.2006 um 20:39 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa, Lotte, Rolle
Jetzt aber mal wieder zur Sachlichkeit zurück. Ihr seid ja vielleicht albern.... :-O
Ist es ausser der Reihe durch den AG möglich, den befristeten AV des Ersatzmitgliedes nochmals zu verlängern (Sachgrund=BR-Mandat)?
Erstellt am 12.08.2006 um 20:41 Uhr von Lotte
Kölner,
au ja und dann hätte ich gerne mal die Stellenbeschreibung für diesen Sachgrund ;-))
Erstellt am 12.08.2006 um 20:46 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich sach nur BAG 23.01.02
Erstellt am 12.08.2006 um 20:48 Uhr von Lotte
Kölner,
ich weiß,Du meinst
"Das andernfalls auf Grund befristeten Arbeitsvertrags auslaufende Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann befristet verlängert werden, wenn der befristete Vertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsarbeit geeignet und erforderlich ist.«
7 AZR 611/00
und die Stellenbeschreibung wäre trotzdem interessant ;-))
Erstellt am 12.08.2006 um 20:49 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich sagte es wohl schon einmal:
Respekt!
Erstellt am 12.08.2006 um 21:23 Uhr von Fayence
Dieses Urteil ist ja schön und gut, aber....
es einfach so als "Stein des Weisen" in diese Debatte einzuwerfen, geht mir nun doch ein bisschen sehr weit!
Ich warne davor, daraus generelle Rechte bzgl. der Verlängerung befristeter AVe von BR-Mitgliedern abzuleiten!!!
Erstellt am 12.08.2006 um 21:47 Uhr von Rollie
@Fayence,
wäre es in diesem Fall nicht ein AG-Recht zugunsten des AN's ?
Erstellt am 12.08.2006 um 21:52 Uhr von Fayence
Rollie,
in diesem speziellen Fall, ja! Dieses Urteil ist aber trotzdem nicht auf jeden Betrieb übertragbar, in welchem ein befristet beschäftigter AN als BR gewählt wurde!
Erstellt am 12.08.2006 um 21:55 Uhr von Kölner
@Fayence
Hattest Du das Gefühl, dass ich hier Deckel auf Töpfen verteilen wollte, die ich lebenslang gesucht habe? Das wäre mir viel zu opportun!
Erstellt am 12.08.2006 um 22:02 Uhr von Fayence
@ Kölner
Suchst Du jetzt schon Töpfe??? Ich schau mal nach, ob ich einen entbehren kann. Vielleicht einen Schmortopf für Krokodil-Ragout! ;-))
@ Rollie
Hier einmal der Link zu diesem Urteil.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2002-1&Sort=14&nr=7577&pos=2&anz=51
Erstellt am 12.08.2006 um 23:03 Uhr von Rollie
@ Fayence,
Danke für den Link, ich hatte es befürchtet, es wird wieder nichts mit früher Nachtruhe :-)