BR mit befristetem Arbeitsvertrag - was gilt ?
Was gilt? Ich habe einen 2 Jahresvertrag und bin vor 5 Monaten als Nachrücker gewählt worden. Da ich zur Verabschiedung und Bekanntgabe der neuen Räte mit dabei war, nun meine Frage zwecks Kündigungsschutz, gilt der 2 Jahresvertrag oder zugehörigkeit zum Betriebsrat durch diese eine Sitzung?????
Community-Antworten (25)
12.08.2006 um 00:49 Uhr
Als Nachrücker (Ersatzmitglied) hast du ab der Wahl einen Kündigungsschutz von einem Jahr. Mit jeder Vertretung eines verhinderten BR-Mitglieds (und die beginnt nicht erst bei einer Einladung zur Sitzung), fängt der einjährige Kündigungsschutz von vorne an. Tja, bis zum Ende deines 2 Jahresvertrags.... Ausser, dein Chef verlängert diesen Vertrag ein weiteres Mal. Dann läufts weiter wie oben beschrieben.
Die Frage ist, ob diese "Verabschiedung und Bekanntgabe der neuen Räte" eine offizielle "Vertretung" eines BR-Mitglied`s war. Ich hab da meine Zweifel!
12.08.2006 um 13:27 Uhr
---Die Frage ist, ob diese "Verabschiedung und Bekanntgabe der neuen Räte" eine offizielle "Vertretung" eines BR-Mitglied`s war. Ich hab da meine Zweifel!---
Wenn es eine offizielle Sitzung des BR gewesen ist, warum nicht. Auch Verwaltungsakte des BR begründen die Einberufung einer Betriebsratssitzung. Ob einige Personen in einer solchen Sitzung einen Sinn sehen, ist unerheblich.
12.08.2006 um 14:25 Uhr
@Heini, "Wenn" es eine offizielle Sitzung war, und "urkunde" offiziell ein verhindertes BR-Mitglied vertreten hat, hat ja auch alles seine Richtigkeit, und er geniesst erneuten Kündigungsschutz.
Die Frage ist doch nun, war diese "Feier?" in eine normale Sitzung integriert, oder einfach eine Begrüssung/Verabschiedung der neuen/alten Betriebsräte?
12.08.2006 um 15:58 Uhr
urkunde,
ein befristeter Vertrag läuft schlicht weg und einfach zum Ende der Befristung aus. Egal ob Du als ordentliches BR-Mitglied gewählt worden bist oder als Ersatzmitglied in Erscheinung getreten bist!
12.08.2006 um 20:52 Uhr
@Mona-Lisa,
"Ausser, dein Chef verlängert diesen Vertrag ein weiteres Mal."
Dann aber bitte mit Sachgrund.
12.08.2006 um 21:08 Uhr
@Rollie, jepp, das wäre in "urkunde`s" Fall ganz klar die rechtliche Voraussetzung!
12.08.2006 um 22:12 Uhr
Rollie, Mona-Lisa,
wobei ja Urkunde sicher kein Problem hätte, wenn der AG ihm nochmal einen befristeten AV ohne Sachgrund geben würde, sondern der AG ;-)
12.08.2006 um 22:12 Uhr
Mona-Lisa, Rollie
Ihr scheint Euch ja einig zu sein...
TzBfG §14 Abs. 2 ???
12.08.2006 um 22:19 Uhr
@Fayence Du zweifelst wohl an der Richtigkeit, nicht wahr? Das ist (wie hatte es Ramses II an anderer Stelle mal gesagt) "der Hammer"!
12.08.2006 um 22:27 Uhr
@Lotte,
der Höfflichkeithalber wäre es aber nett gewesen, wenn Du Mona-Lisa den Vortritt gelassen hättest (in der Anrede), siehe auch Fayence :-))))
12.08.2006 um 22:31 Uhr
Rollie, da ich der größte Fan Deiner Damenmanschaft bin und Mona-Lisa und ich insgeheim noch hoffen, Dich während unseres Urlaubs mal in Action erleben zu dürfen, kommst Du bei mir immer an erster Stelle ;-)))
12.08.2006 um 22:33 Uhr
@Rollie, du beeindruckst mich.....
12.08.2006 um 22:35 Uhr
@Lotte, brauchst gar nicht zu schleimen ;-)))) Ich hab klammheimlich einen Fan - Club gegründet!
12.08.2006 um 22:38 Uhr
@Mona-Lisa,
ich hoffe aber, wegen meiner guten Manieren, nicht wegen meiner Wissenslücken, die ihr mir mit viel Geduld zu stopfen helft :-) .
@Lotte,
das weiß ich wohl zu schätzen, das sehen meine Mädels auch so, aber ich werde meine gute Kinderstube nicht vergessen :-)
12.08.2006 um 22:39 Uhr
@Mona-Lisa, Lotte, Rolle Jetzt aber mal wieder zur Sachlichkeit zurück. Ihr seid ja vielleicht albern.... :-O
Ist es ausser der Reihe durch den AG möglich, den befristeten AV des Ersatzmitgliedes nochmals zu verlängern (Sachgrund=BR-Mandat)?
12.08.2006 um 22:41 Uhr
Kölner, au ja und dann hätte ich gerne mal die Stellenbeschreibung für diesen Sachgrund ;-))
12.08.2006 um 22:46 Uhr
@Lotte Ich sach nur BAG 23.01.02
12.08.2006 um 22:48 Uhr
Kölner, ich weiß,Du meinst "Das andernfalls auf Grund befristeten Arbeitsvertrags auslaufende Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann befristet verlängert werden, wenn der befristete Vertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsarbeit geeignet und erforderlich ist.«
7 AZR 611/00
und die Stellenbeschreibung wäre trotzdem interessant ;-))
12.08.2006 um 22:49 Uhr
@Lotte Ich sagte es wohl schon einmal: Respekt!
12.08.2006 um 23:23 Uhr
Dieses Urteil ist ja schön und gut, aber....
es einfach so als "Stein des Weisen" in diese Debatte einzuwerfen, geht mir nun doch ein bisschen sehr weit!
Ich warne davor, daraus generelle Rechte bzgl. der Verlängerung befristeter AVe von BR-Mitgliedern abzuleiten!!!
12.08.2006 um 23:47 Uhr
@Fayence,
wäre es in diesem Fall nicht ein AG-Recht zugunsten des AN's ?
12.08.2006 um 23:52 Uhr
Rollie,
in diesem speziellen Fall, ja! Dieses Urteil ist aber trotzdem nicht auf jeden Betrieb übertragbar, in welchem ein befristet beschäftigter AN als BR gewählt wurde!
12.08.2006 um 23:55 Uhr
@Fayence Hattest Du das Gefühl, dass ich hier Deckel auf Töpfen verteilen wollte, die ich lebenslang gesucht habe? Das wäre mir viel zu opportun!
13.08.2006 um 00:02 Uhr
@ Kölner
Suchst Du jetzt schon Töpfe??? Ich schau mal nach, ob ich einen entbehren kann. Vielleicht einen Schmortopf für Krokodil-Ragout! ;-))
@ Rollie
Hier einmal der Link zu diesem Urteil.
13.08.2006 um 01:03 Uhr
@ Fayence,
Danke für den Link, ich hatte es befürchtet, es wird wieder nichts mit früher Nachtruhe :-)
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