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BR mit befristetem Arbeitsvertrag - was gilt ?

U
urkunde
Jan 2018 bearbeitet

Was gilt? Ich habe einen 2 Jahresvertrag und bin vor 5 Monaten als Nachrücker gewählt worden. Da ich zur Verabschiedung und Bekanntgabe der neuen Räte mit dabei war, nun meine Frage zwecks Kündigungsschutz, gilt der 2 Jahresvertrag oder zugehörigkeit zum Betriebsrat durch diese eine Sitzung?????

5.520025

Community-Antworten (25)

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Mona-Lisa

12.08.2006 um 00:49 Uhr

Als Nachrücker (Ersatzmitglied) hast du ab der Wahl einen Kündigungsschutz von einem Jahr. Mit jeder Vertretung eines verhinderten BR-Mitglieds (und die beginnt nicht erst bei einer Einladung zur Sitzung), fängt der einjährige Kündigungsschutz von vorne an. Tja, bis zum Ende deines 2 Jahresvertrags.... Ausser, dein Chef verlängert diesen Vertrag ein weiteres Mal. Dann läufts weiter wie oben beschrieben.

Die Frage ist, ob diese "Verabschiedung und Bekanntgabe der neuen Räte" eine offizielle "Vertretung" eines BR-Mitglied`s war. Ich hab da meine Zweifel!

H
Heini

12.08.2006 um 13:27 Uhr

---Die Frage ist, ob diese "Verabschiedung und Bekanntgabe der neuen Räte" eine offizielle "Vertretung" eines BR-Mitglied`s war. Ich hab da meine Zweifel!---

Wenn es eine offizielle Sitzung des BR gewesen ist, warum nicht. Auch Verwaltungsakte des BR begründen die Einberufung einer Betriebsratssitzung. Ob einige Personen in einer solchen Sitzung einen Sinn sehen, ist unerheblich.

M
Mona-Lisa

12.08.2006 um 14:25 Uhr

@Heini, "Wenn" es eine offizielle Sitzung war, und "urkunde" offiziell ein verhindertes BR-Mitglied vertreten hat, hat ja auch alles seine Richtigkeit, und er geniesst erneuten Kündigungsschutz.

Die Frage ist doch nun, war diese "Feier?" in eine normale Sitzung integriert, oder einfach eine Begrüssung/Verabschiedung der neuen/alten Betriebsräte?

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Fayence

12.08.2006 um 15:58 Uhr

urkunde,

ein befristeter Vertrag läuft schlicht weg und einfach zum Ende der Befristung aus. Egal ob Du als ordentliches BR-Mitglied gewählt worden bist oder als Ersatzmitglied in Erscheinung getreten bist!

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Rollie

12.08.2006 um 20:52 Uhr

@Mona-Lisa,

"Ausser, dein Chef verlängert diesen Vertrag ein weiteres Mal."

Dann aber bitte mit Sachgrund.

M
Mona-Lisa

12.08.2006 um 21:08 Uhr

@Rollie, jepp, das wäre in "urkunde`s" Fall ganz klar die rechtliche Voraussetzung!

L
Lotte

12.08.2006 um 22:12 Uhr

Rollie, Mona-Lisa,

wobei ja Urkunde sicher kein Problem hätte, wenn der AG ihm nochmal einen befristeten AV ohne Sachgrund geben würde, sondern der AG ;-)

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Fayence

12.08.2006 um 22:12 Uhr

Mona-Lisa, Rollie

Ihr scheint Euch ja einig zu sein...

TzBfG §14 Abs. 2 ???

K
Kölner

12.08.2006 um 22:19 Uhr

@Fayence Du zweifelst wohl an der Richtigkeit, nicht wahr? Das ist (wie hatte es Ramses II an anderer Stelle mal gesagt) "der Hammer"!

R
Rollie

12.08.2006 um 22:27 Uhr

@Lotte,

der Höfflichkeithalber wäre es aber nett gewesen, wenn Du Mona-Lisa den Vortritt gelassen hättest (in der Anrede), siehe auch Fayence :-))))

L
Lotte

12.08.2006 um 22:31 Uhr

Rollie, da ich der größte Fan Deiner Damenmanschaft bin und Mona-Lisa und ich insgeheim noch hoffen, Dich während unseres Urlaubs mal in Action erleben zu dürfen, kommst Du bei mir immer an erster Stelle ;-)))

M
Mona-Lisa

12.08.2006 um 22:33 Uhr

@Rollie, du beeindruckst mich.....

M
Mona-Lisa

12.08.2006 um 22:35 Uhr

@Lotte, brauchst gar nicht zu schleimen ;-)))) Ich hab klammheimlich einen Fan - Club gegründet!

R
Rollie

12.08.2006 um 22:38 Uhr

@Mona-Lisa,

ich hoffe aber, wegen meiner guten Manieren, nicht wegen meiner Wissenslücken, die ihr mir mit viel Geduld zu stopfen helft :-) .

@Lotte,

das weiß ich wohl zu schätzen, das sehen meine Mädels auch so, aber ich werde meine gute Kinderstube nicht vergessen :-)

K
Kölner

12.08.2006 um 22:39 Uhr

@Mona-Lisa, Lotte, Rolle Jetzt aber mal wieder zur Sachlichkeit zurück. Ihr seid ja vielleicht albern.... :-O

Ist es ausser der Reihe durch den AG möglich, den befristeten AV des Ersatzmitgliedes nochmals zu verlängern (Sachgrund=BR-Mandat)?

L
Lotte

12.08.2006 um 22:41 Uhr

Kölner, au ja und dann hätte ich gerne mal die Stellenbeschreibung für diesen Sachgrund ;-))

K
Kölner

12.08.2006 um 22:46 Uhr

@Lotte Ich sach nur BAG 23.01.02

L
Lotte

12.08.2006 um 22:48 Uhr

Kölner, ich weiß,Du meinst "Das andernfalls auf Grund befristeten Arbeitsvertrags auslaufende Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann befristet verlängert werden, wenn der befristete Vertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsarbeit geeignet und erforderlich ist.«

7 AZR 611/00

und die Stellenbeschreibung wäre trotzdem interessant ;-))

K
Kölner

12.08.2006 um 22:49 Uhr

@Lotte Ich sagte es wohl schon einmal: Respekt!

F
Fayence

12.08.2006 um 23:23 Uhr

Dieses Urteil ist ja schön und gut, aber....

es einfach so als "Stein des Weisen" in diese Debatte einzuwerfen, geht mir nun doch ein bisschen sehr weit!

Ich warne davor, daraus generelle Rechte bzgl. der Verlängerung befristeter AVe von BR-Mitgliedern abzuleiten!!!

R
Rollie

12.08.2006 um 23:47 Uhr

@Fayence,

wäre es in diesem Fall nicht ein AG-Recht zugunsten des AN's ?

F
Fayence

12.08.2006 um 23:52 Uhr

Rollie,

in diesem speziellen Fall, ja! Dieses Urteil ist aber trotzdem nicht auf jeden Betrieb übertragbar, in welchem ein befristet beschäftigter AN als BR gewählt wurde!

K
Kölner

12.08.2006 um 23:55 Uhr

@Fayence Hattest Du das Gefühl, dass ich hier Deckel auf Töpfen verteilen wollte, die ich lebenslang gesucht habe? Das wäre mir viel zu opportun!

F
Fayence

13.08.2006 um 00:02 Uhr

@ Kölner

Suchst Du jetzt schon Töpfe??? Ich schau mal nach, ob ich einen entbehren kann. Vielleicht einen Schmortopf für Krokodil-Ragout! ;-))

@ Rollie

Hier einmal der Link zu diesem Urteil.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2002-1&Sort=14&nr=7577&pos=2&anz=51

R
Rollie

13.08.2006 um 01:03 Uhr

@ Fayence,

Danke für den Link, ich hatte es befürchtet, es wird wieder nichts mit früher Nachtruhe :-)

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