Erstellt am 02.03.2010 um 09:23 Uhr von Tanzbär
Sein AV ist befristet, daran ändert sich nichts.
Ob er verlängert wird, oder entfristet liegt allein in des AG-Hand.
Erstellt am 02.03.2010 um 09:28 Uhr von wassercop
Danke für die Antwort.
gibts da einen Paragrafen wo dass steht?
Erstellt am 02.03.2010 um 09:29 Uhr von Sonnenbrot
Es sei denn, die Befristung stand nicht auf festen Füßen ;-)
Nachtrag:
Sieh mal ins TzBfG nach.
Erstellt am 02.03.2010 um 09:39 Uhr von MonaLisa
@wassercop,
der Kollege kann sich trotz der Befristung natürlich aufstellen lassen. Das kann ihm keiner verbieten, solange er die dafür notwendigen Voraussetzung mitbringt - er muss mindestens 6 Monate im Betrieb sein.
Fakt ist nun mal aber, dass dem AG niemand vorschreiben kann, wann er eine Befristung verlängert oder gar aufhebt und einen unbefristeten Vertrag draus macht.
Und es ist nun mal Tatsache, dass man Betriebsräte mit befristeten Verträgen so - sehr bequem und ohne Ärger - am leichtesten wieder los wird.
Erstellt am 02.03.2010 um 09:39 Uhr von pirat
@wassercop
(LAG) Rheinland-Pfalz....
"Der AG ist daher auch nicht verpflichtet, allein wegen der Betriebsratstätigkeit einen befristeten Arbeitsvertrag zu verlängern. (Az: 9 Sa 145/08)"
Erstellt am 02.03.2010 um 10:17 Uhr von Sonnenbrot
@MonaLisa,
**Fakt ist nun mal aber, dass dem AG niemand vorschreiben kann, wann er eine Befristung verlängert oder gar aufhebt und einen unbefristeten Vertrag draus macht.**
Das stimmt so nicht, denn das TzBfG kann u.U. dem AG schon vorschreiben wann er nicht mehr befristen kann und ab wann ein befristeter AV unbefristet gilt!
Erstellt am 03.03.2010 um 18:11 Uhr von Immie
Spitzfindiger geht es aber nun wirklich nicht mehr.
Wie gross ist denn die Wahrscheinlichkeit, das dies in diesem Fall so ist?
In diesem Forum geht es nicht darum:
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