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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratskandidtur mit befristetem Vertrag

W
wassercop
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen zusammen. Meine Frage: Kann sich ein Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag als Betriebsrats-Kandidat aufstellen lassen? Wenn ja, endet dann seine BR-Zeit mit Ablauf seines Vertrages wenn er nicht weiter beschäftigt wird oder muss er weiterhin beschäftigt werden?

1.11807

Community-Antworten (7)

T
Tanzbär

02.03.2010 um 10:23 Uhr

Sein AV ist befristet, daran ändert sich nichts. Ob er verlängert wird, oder entfristet liegt allein in des AG-Hand.

W
wassercop

02.03.2010 um 10:28 Uhr

Danke für die Antwort. gibts da einen Paragrafen wo dass steht?

S
Sonnenbrot

02.03.2010 um 10:29 Uhr

Es sei denn, die Befristung stand nicht auf festen Füßen ;-)

Nachtrag:

Sieh mal ins TzBfG nach.

M
monalisa

02.03.2010 um 10:39 Uhr

@wassercop, der Kollege kann sich trotz der Befristung natürlich aufstellen lassen. Das kann ihm keiner verbieten, solange er die dafür notwendigen Voraussetzung mitbringt - er muss mindestens 6 Monate im Betrieb sein. Fakt ist nun mal aber, dass dem AG niemand vorschreiben kann, wann er eine Befristung verlängert oder gar aufhebt und einen unbefristeten Vertrag draus macht. Und es ist nun mal Tatsache, dass man Betriebsräte mit befristeten Verträgen so - sehr bequem und ohne Ärger - am leichtesten wieder los wird.

P
pirat

02.03.2010 um 10:39 Uhr

@wassercop

(LAG) Rheinland-Pfalz.... "Der AG ist daher auch nicht verpflichtet, allein wegen der Betriebsratstätigkeit einen befristeten Arbeitsvertrag zu verlängern. (Az: 9 Sa 145/08)"

S
Sonnenbrot

02.03.2010 um 11:17 Uhr

@MonaLisa,

Fakt ist nun mal aber, dass dem AG niemand vorschreiben kann, wann er eine Befristung verlängert oder gar aufhebt und einen unbefristeten Vertrag draus macht.

Das stimmt so nicht, denn das TzBfG kann u.U. dem AG schon vorschreiben wann er nicht mehr befristen kann und ab wann ein befristeter AV unbefristet gilt!

I
Immie

03.03.2010 um 19:11 Uhr

Spitzfindiger geht es aber nun wirklich nicht mehr. Wie gross ist denn die Wahrscheinlichkeit, das dies in diesem Fall so ist? In diesem Forum geht es nicht darum: Ich habe Recht um jeden Preis.

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