Arbeitsvertrag
Hallo liebe Kollegen,
ich habe folgendes Problem, bei dem ich sofort gerne eine Antwort bräuchte. Eine Kollegin hatte vor einigen Monaten eine Vertrag unterschrieben mit 110 Stunden und einer Stundenleistung von 13,- Euro pro Stunde.
Ihr alter Vertrag war 150 Stunden mit 11,50 Euro pro Stunde. Heute möchte der Personalchef gerne, den Vertrag wieder ändern, auf 110 Stunden mit 11,50 Euro pro Stunde. Er behauptet, dass es ein Irrtum war.
Sie möchte den Vertrag aber nicht unterschreiben. Ich habe Ihr geraten, diesen nicht zu unterschreiben, da sich beide Parteien an den Vertrag halten müssen!
Hier nun meine Fragen: 1.) Muss Sie den neuen Vertrag unterschreiben? 2.) Kann der Arbeitgeber Ihr drohen mit einer Kündigung, wenn Sie diesen neuen Vertrag nicht uinterschreibt, obwohl Sie bis jetzt noch keine Abmahnung erhalten hat und es unseren Unternehmen sonst gut geht?
Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank.
Gruss Hansen
Community-Antworten (13)
22.08.2018 um 16:31 Uhr
Natürlich muss sie nicht unterschreiben und in frage käme Bestenfalls eine Änderungskündigung - die vor dem Arbeitsgericht wahrscheinlich schlechte Aussichten für den AG hat.
22.08.2018 um 17:00 Uhr
Wenn es ein Irrtum war kommt süc eine Anfechtung in Frage
22.08.2018 um 18:14 Uhr
Zitat ganther Wenn es ein Irrtum war kommt süc eine Anfechtung in Frage
Natürlich ist eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums nach §119 BGB möglich. Aber das sich der AG gleich bei Anzahl der Stunden und Stundenlohn gleich in 2 Positionen geirrt haben soll/will, kann er in einem eventuellen Gerichtsverfahren wohl kaum ernsthaft rüberbringen. Hier bin ich ganz bei kratzbürste
22.08.2018 um 18:16 Uhr
Von wem ist denn der Wunsch nach Vertragsänderung ausgegangen ?
22.08.2018 um 18:17 Uhr
Zitat (Challenger): "Aber das sich der AG gleich bei Anzahl der Stunden und Stundenlohn gleich in 2 Positionen geirrt haben soll/will ..."
Hast Du den Sachverhalt nicht verstanden?
22.08.2018 um 18:22 Uhr
Zitat Pjöööng :Hast Du den Sachverhalt nicht verstanden?
Ich denke schon. Was meinst Du denn konkret ?
22.08.2018 um 18:35 Uhr
Der Vertrag sollte (zumindest aus Sicht des Personalers) von 150 * 11,50 auf 110 * 11,50 geändert werden Statt 110 * 11,50 steht jetzt aber 110 * 13,- drin.
Nur ein Fehler (13 statt 11,50), Stundenzahl wie besprochen.
22.08.2018 um 19:33 Uhr
Warum sollten für den AG mildere Regeln gelten, als für den AN? Was sagt ihr denn einem AN, der "versehentlich" einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat?
22.08.2018 um 20:53 Uhr
Zitat Pjöööng Der Vertrag sollte (zumindest aus Sicht des Personalers) von 150 * 11,50 auf 110 * 11,50 geändert werden Statt 110 * 11,50 steht jetzt aber 110 * 13,- drin.
Hallo Pjöööng, Du hast tatsächlichg recht. Lag wohl an der Hitze. Ist nicht mein Wetter.
22.08.2018 um 23:30 Uhr
"Warum sollten für den AG mildere Regeln gelten, als für den AN? Was sagt ihr denn einem AN, der "versehentlich" einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat?"
Wenn es ein Irrtum war, kann er auch anfechten. Anfechtungen scheitern sehr häufig an der Beweislast. Diese liegt bei dem Irrenden und damit wird es recht schwierig solche Ansprüche durchzusetzen
23.08.2018 um 06:30 Uhr
Ich denke auch das hier der Arbeitgeber schlechte Karten vor dem Arbeitsgericht haben dürfte. Die einzige Frage die sich mir stellt: Warum unterschreibt die Kollegin einen Vertrag bei dem Sie weniger verdient? Und kann man die 1,50 Euro Lohnerhöhung als geringen Ausgleich sehen. Dies wäre sicher der Fall wenn der Wunsch auf Änderung vom Arbeitgeber aus gegangen ist.
23.08.2018 um 13:30 Uhr
Ich würde der Kollegin davon abraten. Denn mit dem neuen Vertrag hat sie ohnehin schon 295 Euro Miese. Würde sie auf das Verlangen des AG eingehen, kämen ja nochmal 165 Euro Miese hinzu. Ich sage hierzu nur eins : Ableeeeeeeeeeeehnen
23.08.2018 um 13:55 Uhr
Grundsätzlich würde ich bei einer Stundenreduzierung von 40 Stunden erst einmal davon ausgehen, daß die MAin das so wollte.
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