Erstellt am 22.08.2018 um 14:31 Uhr von kratzbürste
Natürlich muss sie nicht unterschreiben und in frage käme Bestenfalls eine Änderungskündigung - die vor dem Arbeitsgericht wahrscheinlich schlechte Aussichten für den AG hat.
Erstellt am 22.08.2018 um 15:00 Uhr von ganther
Wenn es ein Irrtum war kommt süc eine Anfechtung in Frage
Erstellt am 22.08.2018 um 16:14 Uhr von Challenger
Zitat ganther
Wenn es ein Irrtum war kommt süc eine Anfechtung in Frage
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Natürlich ist eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums nach §119 BGB möglich. Aber das sich der AG gleich bei Anzahl der Stunden und Stundenlohn gleich in 2 Positionen geirrt haben soll/will, kann er in einem eventuellen Gerichtsverfahren wohl kaum ernsthaft rüberbringen. Hier bin ich ganz bei kratzbürste
Erstellt am 22.08.2018 um 16:16 Uhr von Giftzwerg
Von wem ist denn der Wunsch nach Vertragsänderung ausgegangen ?
Erstellt am 22.08.2018 um 16:17 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"Aber das sich der AG gleich bei Anzahl der Stunden und Stundenlohn gleich in 2 Positionen geirrt haben soll/will ..."
Hast Du den Sachverhalt nicht verstanden?
Erstellt am 22.08.2018 um 16:22 Uhr von Challenger
Zitat Pjöööng :Hast Du den Sachverhalt nicht verstanden?
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Ich denke schon. Was meinst Du denn konkret ?
Erstellt am 22.08.2018 um 16:35 Uhr von Pjöööng
Der Vertrag sollte (zumindest aus Sicht des Personalers) von 150 * 11,50 auf 110 * 11,50 geändert werden
Statt 110 * 11,50 steht jetzt aber 110 * 13,- drin.
Nur ein Fehler (13 statt 11,50), Stundenzahl wie besprochen.
Erstellt am 22.08.2018 um 17:33 Uhr von Krambambuli
Warum sollten für den AG mildere Regeln gelten, als für den AN? Was sagt ihr denn einem AN, der "versehentlich" einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat?
Erstellt am 22.08.2018 um 18:53 Uhr von Challenger
Zitat Pjöööng
Der Vertrag sollte (zumindest aus Sicht des Personalers) von 150 * 11,50 auf 110 * 11,50 geändert werden
Statt 110 * 11,50 steht jetzt aber 110 * 13,- drin.
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Hallo Pjöööng,
Du hast tatsächlichg recht. Lag wohl an der Hitze. Ist nicht mein Wetter.
Erstellt am 22.08.2018 um 21:30 Uhr von paula
"Warum sollten für den AG mildere Regeln gelten, als für den AN? Was sagt ihr denn einem AN, der "versehentlich" einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat?"
Wenn es ein Irrtum war, kann er auch anfechten. Anfechtungen scheitern sehr häufig an der Beweislast. Diese liegt bei dem Irrenden und damit wird es recht schwierig solche Ansprüche durchzusetzen
Erstellt am 23.08.2018 um 04:30 Uhr von BRHamburg
Ich denke auch das hier der Arbeitgeber schlechte Karten vor dem Arbeitsgericht haben dürfte. Die einzige Frage die sich mir stellt: Warum unterschreibt die Kollegin einen Vertrag bei dem Sie weniger verdient? Und kann man die 1,50 Euro Lohnerhöhung als geringen Ausgleich sehen. Dies wäre sicher der Fall wenn der Wunsch auf Änderung vom Arbeitgeber aus gegangen ist.
Erstellt am 23.08.2018 um 11:30 Uhr von Giftzwerg
Ich würde der Kollegin davon abraten. Denn mit dem neuen Vertrag hat sie ohnehin schon 295 Euro Miese. Würde sie auf das Verlangen des AG eingehen, kämen ja nochmal 165 Euro Miese hinzu.
Ich sage hierzu nur eins : Ableeeeeeeeeeeehnen
Erstellt am 23.08.2018 um 11:55 Uhr von celestro
Grundsätzlich würde ich bei einer Stundenreduzierung von 40 Stunden erst einmal davon ausgehen, daß die MAin das so wollte.