Zustimmung zu einer Kündigung - kann der BR die rückgängig machen?
Hallo, kann eine Zustimmung des Betriebsrates zu einer beabsichtigten Kündigung während der probezeit rückgängig gemacht werden ???
Community-Antworten (6)
12.04.2006 um 21:12 Uhr
hallo yoli, diese Zustimmung war sowieso für die Katz. In der Probezeit braucht der Arbeitgeber kein OK vom Betriebsrat. Gruss Mona-Lisa
13.04.2006 um 00:28 Uhr
Mona-Lisa,
NACH der Probezeit braucht der AG auch kein "Ok" vom Betriebsrat, es sei denn der zu kündigende wäre mittlerweile selber einer.
Yoli,
wenn solch ein Beschluß erst einmal Außenwirkung entfaltet hat ist er nicht mehr rückgängig zu machen.
13.04.2006 um 17:24 Uhr
Könnte man wenigstens versuchen, wenn man den Grund der Kündigung erfährt Widerspruch beim Arbeitgeber einzureichen, bzw. Klage beim Arbeitsgericht erheben ? Man sagte mir, dass innerhalb der Probezeit dieses vorhaben nicht ginge, aber ich habe trifftige Gründe die ich gegen die Gründe des Arbeitgebers entgegenstellen möchte, der wirft mir in der Kündigung (heute erhalten zum 28.04.06) vor Kündigung wegen verursachten Schäden in der Vergangenheit, und ich bin weis Gott nicht der einzigste, der Schäden verursacht hat.
13.04.2006 um 20:05 Uhr
Sorry, null Chance...
14.04.2006 um 02:29 Uhr
yoli,
dass auch andere Schäden verursachen berechtigt Dich nicht, ebenfalls Schäden zu verursachen.
Die einzige Chance die Du meines Erachtens für eine Klage vor dem Arbeitsgericht hättest wäre wenn die Anhörung des BR fehlerhaft war.
14.04.2006 um 14:50 Uhr
soviel ich weiss war die in ordnung, weiss ich von einem BR
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