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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitglied will nicht zum Seminar

W
Waldfee
Nov 2016 bearbeitet

Könnt ihr mir bitte mal einen Link oder eine Fundstelle zu folgenden Sachverhalt geben: Wir wollen ein 2-tägiges Seminar mit dem gesamten Gremium besuchen. Es ist schon alles klar, der AG bezahlt es freiwillig (ja, wirklich), ich habe mit dem Veranstalter eine noble Herberge ausgesucht, alles ist fertig organisiert. Das Seminar wäre wohl auch nach 37.6 durchsetzbar, nicht dass hier jemand auf dumme Gedanken kommt, wir würden eine Lustreise oder etwas ähnliches buchen.

Leider war bei der Besprechung zu diesem Seminar ein BR-Mitglied verhindert, und genau dieser weigert sich jetzt, an dem Seminar teilzunehmen. Können wir ihn irgendwie verpflichten? Naja, selbst wenn, wird er wohl plötzlich erkranken oder sowas, aber ich würde ihm doch schon mal gerne aufzeigen, das BR-Arbeit auch Verpflichtungen mit sich bringt. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

25.438038

Community-Antworten (38)

M
Mona-Lisa

11.08.2006 um 00:02 Uhr

Waldfee, Da er an der Besprechung (Beschluss?) nicht dabei war, könnte es vielleicht möglich sein, dass dieses BR-Mitglied an diesem Termin nicht kann. Ihr habt das Seminar ohne ihn beschlossen, da wär ich auch nicht begeistert!

W
Waldfee

11.08.2006 um 00:27 Uhr

Ja, ist schon klar. Aber letztlich bin ich auch nicht begeistert, dass ich abwaschen muss, und muss es doch tun, auch wenn ich nicht will.... ;-).

Leider beschäftigen sich alle Fundstellen zum Thema, die ich finden konnte, eher mit dem umgedrehten Fall: BR will zum Seminar, AG weigert sich. Hier ist es halt umgedreht, und da hätte ich bei der nächsten Sitzung gern ein...zwei handfeste Argumente in der Hand.

M
Mona-Lisa

11.08.2006 um 00:34 Uhr

@Waldfee, was für ein Vergleich! Abgesehen davon hast du doch die Möglichkeit, den Abwasch zu verschieben....

Mit den handfesten Argumenten (willst du ihn hinprügeln?) wirst du nicht viel Glück haben. Nochmal, ihr könnt nicht Seminare festzurren, ohne zu wissen, dass alle BR-Mitglieder an diesem Termin auch teilnehmen können!

I
ISAAK

11.08.2006 um 00:46 Uhr

@ Waldfee

Wie betitelt sich denn das Seminar?

Der AG zahlt freiwillig für das ganze Gremium! Kommt er vielleicht auch mit?

Oder graust dem Verweigerer ein Titel, wie : "Das komplette BetrVG in zwei Tagen !!" ?

Gruß ISAAK

R
Rollie

11.08.2006 um 00:49 Uhr

@Mona-Lisa,

ich kann aus dem Beitrag erst einmal nicht erkennen, dass das betreffende BR-Mitglied konkret verhindert ist für das Seminar. Sollte es stattdessen an dem Tag arbeiten kommen ? Dann würde ich keinen Grund sehen, nicht auch an dem Seminar teilnehmen zu können.

Plötzlich krank ? Ah, ein BR in betrügerischer Absicht ?

F
Fayence

11.08.2006 um 00:54 Uhr

Waldfee,

stimme Mona-Lisa zu.

Und lass mich raten, Du hast das komplette Seminar organisiert, nicht wahr?

Ein Rat von mir... ich kenne solche Situationen zur Genüge... mach Dein persönliches Erfolgserlebnis nicht von der Perfektion abhängig! Ob das Seminar dann gut war oder nicht, hängt nicht von der Nichtteilnahme eines BR-Mitgliedes ab!

M
Mona-Lisa

11.08.2006 um 00:55 Uhr

@Rollie, ;-)) was würdest du sagen, wenn man dir nach einer Besprechung/Sitzung, an der du verhindert warst, mitteilen würde, dass am XXX. eine Seminar stattfindet, und du den "Befehl" bekommst, gefälligst daran teilzunehmen. Na, ich weiss nicht..... !

R
Rollie

11.08.2006 um 01:00 Uhr

Ich würde mich zum einen freuen, das ich daran teilnehmen dürfte und zum Anderen wär es mir ziemlich wurscht, denn ob ich nun meinen normalen Job mache, oder stattdessen auf ein Seminar gehe, ich mache (hoffentlich) in beiden Fällen etwas, wofür ich bezahlt werde und der Betrieb (hoffentlich) was davon hat.

Geht es dem betroffenen BRM nicht vielleicht nur allein um verletzte Eitelkeit ?

M
Mona-Lisa

11.08.2006 um 01:02 Uhr

@Rollie, Himmel noch mal! Was bist du bloss stur! ;-) Waldfee spricht von einem 2 Tage Seminar! Was ist, wenn das BR-Mitglied an diesem Abend, an dem es im Hotel sitzt, privat etwas ganz anderes geplant hat?

I
ISAAK

11.08.2006 um 01:12 Uhr

@ Rollie

"Geht es dem betroffenen BRM nicht vielleicht nur allein um verletzte Eitelkeit ?"

Das ist Spekulation.

Diese Aussage wird oft dazu mißbraucht, um einen Andersdenkenden in die Rolle des " bösen Spielverderbers " zu rücken.

So fängt Ausgrenzung an.

Gruß ISAAK

M
Mona-Lisa

11.08.2006 um 01:16 Uhr

@ISAAK,

" Touche - mein Kompliment " ;-))

R
Rollie

11.08.2006 um 01:23 Uhr

@Mona-Lisa,

manchmal muß man einfach Prioritäten setzen und was kann privat wichtiger sein, als ein 2 Tagesseminar, allein beim Gedanken 2 * täglich vom Feinsten warm zu speisen, da würd mir nichts einfallen, was ich da privat nicht sausen lassen würde :-))

@ISAAK,

deshalb schrieb ich ein spekulatives "vielleicht". Mit einem beleidigten "ihr habt mich nicht gefragt, nun geh ich nicht mit" grenzt sich die Person erst mal selber aus.

Na gut, ich hör ja schon auf, ich bin heut abend wohl zu garstig und interpretiere wohl zuviel :-)

M
Mona-Lisa

11.08.2006 um 01:27 Uhr

@Rollie, du bist wenigstens ehrlich........... ;-))))

Gute Nacht alle zusammen!

K
Kölner

11.08.2006 um 01:33 Uhr

Tralalalalala... ...was wäre denn wenn der BR den Beschluss gefasst hat, dass das BRM an dem Seminar teilnehmen muss?

F
Fayence

11.08.2006 um 01:38 Uhr

Flöt....

Abgesehen davon, dass Fremdbestimmung noch nie mein Ding war ! Was sollte denn bei Nichtteilnahme die Konsequenz vun et Janze sein?

K
Kölner

11.08.2006 um 01:40 Uhr

11plus12 ist 23...

R
Rollie

11.08.2006 um 01:56 Uhr

41936, Satz 2 & 3

F
Fayence

11.08.2006 um 01:59 Uhr

Sorry, für die 23 sehe ich bislang keinen Anhaltspunkt!

"Das Seminar wäre wohl auch nach 37.6 durchsetzbar"

Ist es oder ist es nicht???? Ist da ein gewisser Zweifel ruchbar?

K
Kölner

11.08.2006 um 02:04 Uhr

Die Nichtwahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben oder die Nichtbefolgung betriebsverfassungsrechtlicher Beschlüsse wäre kein § 23 BetrVG-Verfahren wert? Naja...

L
Lotte

11.08.2006 um 02:08 Uhr

Kölner,

es könnte doch aber sein, dass dieses BRM einen gewichtigen Grund hat, nicht an dem Seminar teilzunehmen. Er weigert sich ja eventuell gar nicht dauerhaft, aber halt an den Tagen kann er nun mal nicht...

F
Fayence

11.08.2006 um 02:09 Uhr

Wenn in meiner Abwesenheit ein Seminarbeschluss gefällt wird, der wohl nach § 37.6 durchsetzbar wäre und eine Übernachtung erfordert, würde ich doch milde lächeln, wenn mir jemand den 23er vor die Nase halten würde!

Zumal ich mich ansonsten nicht bildungsunwillig zeige und verhalte.... Auch bin ich Teilzeitkraft und könnte die Kinder nicht schon wieder bei Oma lassen....

K
Kölner

11.08.2006 um 02:12 Uhr

Das ist doch sekundär... ;-) Zunächst kommt das BetrVG, dann die Arbeit und dann erst das Privatleben. Aber selbst wenn die privaten Dinge bzgl. der Nichtteilnahme im Vordergrund stünden, würde ich zumindest die Tagesteilnahme als sanktionsfähig ansehen.

@Fayence Dann fährt die Oma auch noch mit.

F
Fayence

11.08.2006 um 02:16 Uhr

Ichkönntejetztjaetwasdazusagenschweigeaberauchwieeingrab ;-))

L
Lotte

11.08.2006 um 02:17 Uhr

Genau, da fahre ich doch mal eben zwei/drei Stunden, weil das Seminar im Harz, in landschaftlich schöner Lage stattfindet. (Wie war das noch, war Fahrzeit AZ oder nicht?) bleibe drei Stunden und muss dann leider wieder los die Kinder versorgen.

Die Oma bekommt den 23er angehängt, da die sich dauerhaft weigert mitzufahren ;-))

I
ISAAK

11.08.2006 um 02:36 Uhr

@ fast alle

wenn man sich die Ur-Situationsbeschreibung von Waldfee ansieht und noch ZWISCHEN den Zeilen liest, riecht es mir gewaltig nach Gleichschaltung und Vereinnahmung eines Unbequemen.

Wo bleibt in solch einer Situation die Erwähnung von Vorab-Gesprächen zwischen den BRMs ? Solche Gespräche finden doch meistens schon zwischen den BR-Sitzungen statt und fallen nicht in den Sitzungen vom Himmel, ...oder vielleicht doch ?? Wie betitelt sich denn das Seminar?

Der AG zahlt freiwillig für das ganze Gremium! Kommt er vielleicht auch mit?

Oder graust dem Verweigerer ein Titel, wie : "Das komplette BetrVG in zwei Tagen !!" ?

Der hier nicht zu wortkommende Unbekannte muß sich hier stattdessen vom halben Forum spekulativ zerreißen lassen,...bis hin zum 23er.

Singen wir nun alle zusammen das Lied: "Die Fa. leuchtet uns den Weg" nach der Melodie " Kommt ein Vogel geflogen...." Scientologie läßt grüßen !

Gruß ISAAK

RI
Ramses II

11.08.2006 um 02:40 Uhr

ISAAK,

"Scientology" ist auch so ein Begriff den Du mal aufgeschnappt, aber nie hinterfragt hast!

I
ISAAK

11.08.2006 um 02:45 Uhr

RamsesII

...und welche sind die anderen ? (Begriffe)

K
Kölner

11.08.2006 um 10:15 Uhr

@Ramses II ISAAK sprach von "Scientologie"...

W
Waldfee

11.08.2006 um 10:55 Uhr

Huch, soviel wollte ich hier garnicht nicht lostreten. Das Seminar läuft grob unter dem Stichpunkt "Die Geschäftsordnung des Betriebsrats" und der AG kommt sicher nicht mit. Es dienst u.a. auch der Verbesserung der Zusammenarbeit im Gremium, "wer macht was", usw. und hat eher weniger mit "Gleichschaltung" zu tun. Der AG hat auch keinerlei Einfluss auf die Inhalte. Es gibt halt viele Betriebsräre, die sich zu den Sitzungen an Tisch setzen, es nicht mal schaffen, die Einladung und Tagesordnung dazu mitzubringen, sich sowieso nicht vorbereitet haben, und sich über den freien Tag freuen. Der Vorsitzende wird's schon richten. Es geht schlicht darum die Zusammenarbeit im Gremium zu verbessern. Das dies auch im Interesse des AG liegt, ist ja erstmal nichts schlimmes. Ihm ist halt auch daran gelegen, dass der BR sich eher mit den Fragen beschäftigt, die die Kollegen betreffen und die Situation im Betrieb (und da wir jetzt im Wettbewerb stehen, sind auch für unsere Firma die rosigen Zeiten vorbei) und das Gremium sich nicht jede Sitzung nur mit sich selbst beschäftigt und Betriebsvereinbarungen endlos lange liegenbleiben ...usw.

Das betreffende BR-Mitglied war lange Zeit erkrankt wegen eines Arbeitsunfalls (>6 Monate) und ist jetzt wieder da. Das Seminar findet an einem Wochenende statt, an einem der beiden Tage hätte er Dienst, am anderen dienstfrei. Da wir ein Schichtbetrieb sind, und es praktisch nie vorkommt, dass alle BR-Mitglieder gleichzeitig im Dienst sind, haben wir diese Situation auch schon bei jeder Sitzung, dass fast immer einer an seinem freien Tag kommen muss.

Gruss

R
Rollie

11.08.2006 um 11:28 Uhr

...haben wir diese Situation auch schon bei jeder Sitzung, dass fast immer einer an seinem freien Tag kommen muss. ...

Wieso, fehlt es Euch an Ersatzmitgliedern ?

B
Brazzo

11.08.2006 um 18:42 Uhr

Traurig das es so viele Antworten gibt und dennoch die Frage eigentlich immer noch nicht beantwortet ist.

Also, das BR Mitgl. möchte nicht auf (das Seminar) die Schulung, die nur 2 Tage dauert. Ich würde mit ihm ein geziehltes Gespräch führen, in dem ich ihn mitteile, das ein BR Mitgl. verpflichtet ist sich in seiner Amtszeit fortzubilden. Wenn ich aus dem Gespräch heraus entnehmen kann, dass er nicht verhindert ist, sondern keine Interesse zeigt sich weiter zu bilden, würde ich ihn schriftlich in der BR Sitzung unter einen TOP auffordern dieses nachzuholen. Führt diese Umstand weiter, dann könnte mann nach § 23 beim Arbeitsgericht die Entfernung des BR Mitgliede aus dem Amt beantragen. Zu Folge verliert er dann seinen Schutz. Und wenn er wirklich nicht kann dann gibt es auch andere Schulungen und Seminara, auf die er dann gehen kann.

K
Kölner

12.08.2006 um 01:15 Uhr

@Brazzo Es gibt keine Verpflichtung zur Fortbildung, wohl aber Beschlüsse umzusetzen.

@Waldfee Ist das die selbe Fragestellerin, die in einem anderen fred gegen gesetzliche Vorgaben (Betriebsversammlungen) wetterte? Das sollte tatsächlich mit "Bildung nicht passieren!

D
da-grinch

12.08.2006 um 13:37 Uhr

Hi,

ich hoffe es ist bekannt, dass ein funktionsfähiger BR im haus sein muss. Was wäre wohl, wenn in dieser Zeit wo ihr euch weiterbildet, ein AN einen Diebstahl begeht und der AG deshalb eine außerordentliche Kündigung ausprechen muss?

Gruß

M
Mona-Lisa

12.08.2006 um 14:34 Uhr

@da-grinch, naja, die sind über`s Wochenende weg, und am Montag wieder da,
würde für die 3 - Tage Frist ja reichen. Aber so ganz unrecht hast du nicht, ein funktionsfähiger BR sollte immer da sein.

F
Fayence

12.08.2006 um 15:55 Uhr

da-grinch,

was bitte schön, ist denn ein funktionsfähiger BR?

D
da-grinch

14.08.2006 um 11:50 Uhr

@Fayence Meiner Meinung nach ist ein funktionstüchtiger BR, ein BR der Beschlussfähig ist. Ich als BRV achte schon darauf, daß ein beschlussfähiger BR im Hause ist, wenn Fortbildungsmassnahmen anstehen. (9´er Gremuim) Man könnte darüber streiten, aber wie Mona-Lisa bereits geschrieben hat:

"Aber so ganz unrecht hast du nicht, ein funktionsfähiger BR sollte immer da sein."

Ich halte es halt für bedenklich, das gesamte Gremium auf einmal Fortbilden zu lassen.

Gruß

RI
Ramses II

14.08.2006 um 11:53 Uhr

"Ich halte es halt für bedenklich, das gesamte Gremium auf einmal Fortbilden zu lassen."

Wieso? Damit ist die Beschlußfähigkeit doch in jedem Falle sichergestellt.

K
Kölner

14.08.2006 um 15:14 Uhr

@da-grinch Es wäre sogar gefährlicher den/die ein oder andere "Rest-BRM" vor Ort zu belassen...

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