Parkplatzordnung auch im Einzelfall mitbestimmungspflichtig?
Wir haben bislang in unserem Betrieb keine Parkplatzordnung, die ja mitbestimmungspflichtig ist (§ 87 Abs 1 Nr. 1 BetrVG). Allerdings werden ab und zu, also in Einzelfällen, vom AG bestimmte Flächen gesperrt, zum Beispiel bei Veranstaltungen auf dem Gelände. Frage: ist in solchen Einzelfällen der BR vorab um Zustimmung zu bitten? Danke!
Community-Antworten (1)
06.06.2018 um 12:35 Uhr
Ist es wirklich ein Problem? Aber ansonsten könnte der AG auch mitbestimmungsfrei den Parkplatz ganz sperren. Erst wenn der AG bei Teilsperrungen Regeln aufstellen will, wer vorübergehend auf den Parkplatz verzichten muss, löst er die Mitbestimmung aus.
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