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Parkplatzordnung auch im Einzelfall mitbestimmungspflichtig?

A
Aleksander
Jun 2018 bearbeitet

Wir haben bislang in unserem Betrieb keine Parkplatzordnung, die ja mitbestimmungspflichtig ist (§ 87 Abs 1 Nr. 1 BetrVG). Allerdings werden ab und zu, also in Einzelfällen, vom AG bestimmte Flächen gesperrt, zum Beispiel bei Veranstaltungen auf dem Gelände. Frage: ist in solchen Einzelfällen der BR vorab um Zustimmung zu bitten? Danke!

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Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

06.06.2018 um 12:35 Uhr

Ist es wirklich ein Problem? Aber ansonsten könnte der AG auch mitbestimmungsfrei den Parkplatz ganz sperren. Erst wenn der AG bei Teilsperrungen Regeln aufstellen will, wer vorübergehend auf den Parkplatz verzichten muss, löst er die Mitbestimmung aus.

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