EIN Euro-Jobber
Sind 1Euro-Jobber die länger als drei Monate im Betrieb beschäftigt sind bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt?
Community-Antworten (1)
09.08.2006 um 14:36 Uhr
Hallo kibo,
zu § 5 BetrVG steht im Fitting "Sogenannte 1 Euro Jobber sind keine Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG" also nicht wahlberechtigt.
MfG Angi1
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