Anschaffung eines Personalwirtschaftssystems
Nabend zusammen, unsere GL/PA plant die Anschaffung eines Personalwirtschaftssystems. Infoveranstaltung für den BR wird in ca. 2 Wochen erfolgen, damit wir überhaupt wissen, womit wir es zu tun haben. Im 4. Quartal soll eine Projektgruppe, die aus BRM, GL-Mitglied, Datenschutzbeauftragten und Mitarbeitern besteht, gebildet werden. Geplante Implementierung: 1. Q. 2007 Dass der Abschluss einer diesbezüglichen BV mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 BetrVG ist, ist bekannt. Wie ist es aber bei Nachrüstungs-Tools. Sind die ebenfalls mitbestimmungspflichtig?
Wer hat diesbezügliche Erfahrungswerte? Gibt es etwas, worauf wir besonders achten müssen? Ich hab irgendwie einen "bitteren Nachgeschmack" im Mund.
Community-Antworten (3)
08.08.2006 um 20:41 Uhr
@RosKaa Du sollst die Software nicht essen, die kann nicht schmecken, selbst wenn Daten über Kochrezepte draufstehen. ;-) Ich würde demnach - um Deinem bitteren Nachgeschmack gerecht zu werden - eine entsprechende Klausel in die BV aufnehmen.
08.08.2006 um 21:13 Uhr
Kölner, hör sofort auf, in irgendeiner Form von "Essen" zu reden, sonst fällt mir sogleich wieder ein, dass ich seit heute morgen nix mehr Bissfestes zu mir genommen habe. Den bitteren Beigeschmack versuch ich grade mit einem Mars (macht mobil bei Arbeit, Sport und Spiel) zu übertünchen. Merken tu ich aber noch nix.
Nee .. mal ernsthaft .... welche Auswirkungen hat ein solches System? Wie transparent wird man??? Die Idee mit der Zusatzklausel ist gut ... bedankt.
08.08.2006 um 21:46 Uhr
RosKaa,
"Wie transparent wird man??? " Würde sagen ziemlich, bishin zur Durchsichtigkeit!
Es gibt mittlerweile ziemlich viele solcher Programme, mit den unterschiedlichsten Möglichkeiten. Lasst Euch die Programmbeschreibungen des Anbieters geben und Euch nicht mit Zusammenfassungen abspeisen. Achtet auf die Ausbaumöglichkeiten dieses Programms und legt in einer BV fest, dass jedes Zusatzmodul oder jede Erweiterung erneut mitbestimmungspflichtig ist. Ihr könnt nur darüber beschliessen, was Euch bekannt ist!!
Wichtig ist die Vergabe/Dokumentation der Zugriffsberechtigungen. Wer darf lesen, schreiben, ändern usw.!
Viel Spass!
P.S. Kauf Dir einen Mars Vorrat ;-))
Verwandte Themen
Anschaffung eines BR-PC ( Notebook) - wie geht man am besten vor?
ÄlterHallo, ich bin alleiniger BR in unserem Betrieb der einem Verband angehört in dem es einen GBR gibt. Da ich kein BR-Büro habe und es bisher keinen PC hatte ich an die anschaffung eines Notebooks ge
Mitbestimmung - besteht die bei der Anschaffung von PC´s für einen kompletten Bereich?
ÄlterGuten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen. Besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der Anschaffung von PC´s, Bildschirmen, Tastaturen etc. , füreinen kompletten Bereich. Im Voraus besten Dank für
Arbeitsbrille gibt es vom BR einen Beitrag für deren Anschaffung?
ÄlterMeine Frage: Gibt es vom Betriebsrat einen Beitrag für die Anschaffung einer Arbeitsbrille für die Tätigkeit am PC? Danke für die Auskunft mfg Gerti Hummelbrunner
Anschaffung technischer Ausrüstung - hat BR ein Mitbestimmungsrecht ?
ÄlterHallo zusammen, ich habe zwei Fragen bezüglich der Anschaffung einer Telefonanlage und neuen PC's und Monitoren: 1) Hat der BR ein Mibestimmungsrecht was angeschafft wird? 2) Wo kann ich das fi
Anspruch BR Fachliteratur
ÄlterHallo. Wir haben in der BR-Sitzung die Anschaffung von diverser Fachliteratur beschlossen. Die Liste haben wir der GL übergeben. Reaktion: Bestellung von Gesetzestexten ok, aber wir sollen für den Res