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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anschaffung eines Personalwirtschaftssystems

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RosKaa
Jan 2018 bearbeitet

Nabend zusammen, unsere GL/PA plant die Anschaffung eines Personalwirtschaftssystems. Infoveranstaltung für den BR wird in ca. 2 Wochen erfolgen, damit wir überhaupt wissen, womit wir es zu tun haben. Im 4. Quartal soll eine Projektgruppe, die aus BRM, GL-Mitglied, Datenschutzbeauftragten und Mitarbeitern besteht, gebildet werden. Geplante Implementierung: 1. Q. 2007 Dass der Abschluss einer diesbezüglichen BV mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 BetrVG ist, ist bekannt. Wie ist es aber bei Nachrüstungs-Tools. Sind die ebenfalls mitbestimmungspflichtig?

Wer hat diesbezügliche Erfahrungswerte? Gibt es etwas, worauf wir besonders achten müssen? Ich hab irgendwie einen "bitteren Nachgeschmack" im Mund.

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Community-Antworten (3)

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Kölner

08.08.2006 um 20:41 Uhr

@RosKaa Du sollst die Software nicht essen, die kann nicht schmecken, selbst wenn Daten über Kochrezepte draufstehen. ;-) Ich würde demnach - um Deinem bitteren Nachgeschmack gerecht zu werden - eine entsprechende Klausel in die BV aufnehmen.

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RosKaa

08.08.2006 um 21:13 Uhr

Kölner, hör sofort auf, in irgendeiner Form von "Essen" zu reden, sonst fällt mir sogleich wieder ein, dass ich seit heute morgen nix mehr Bissfestes zu mir genommen habe. Den bitteren Beigeschmack versuch ich grade mit einem Mars (macht mobil bei Arbeit, Sport und Spiel) zu übertünchen. Merken tu ich aber noch nix.

Nee .. mal ernsthaft .... welche Auswirkungen hat ein solches System? Wie transparent wird man??? Die Idee mit der Zusatzklausel ist gut ... bedankt.

F
Fayence

08.08.2006 um 21:46 Uhr

RosKaa,

"Wie transparent wird man??? " Würde sagen ziemlich, bishin zur Durchsichtigkeit!

Es gibt mittlerweile ziemlich viele solcher Programme, mit den unterschiedlichsten Möglichkeiten. Lasst Euch die Programmbeschreibungen des Anbieters geben und Euch nicht mit Zusammenfassungen abspeisen. Achtet auf die Ausbaumöglichkeiten dieses Programms und legt in einer BV fest, dass jedes Zusatzmodul oder jede Erweiterung erneut mitbestimmungspflichtig ist. Ihr könnt nur darüber beschliessen, was Euch bekannt ist!!

Wichtig ist die Vergabe/Dokumentation der Zugriffsberechtigungen. Wer darf lesen, schreiben, ändern usw.!

Viel Spass!

P.S. Kauf Dir einen Mars Vorrat ;-))

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