Nabend zusammen,
unsere GL/PA plant die Anschaffung eines Personalwirtschaftssystems. Infoveranstaltung für den BR wird in ca. 2 Wochen erfolgen, damit wir überhaupt wissen, womit wir es zu tun haben. Im 4. Quartal soll eine Projektgruppe, die aus BRM, GL-Mitglied, Datenschutzbeauftragten und Mitarbeitern besteht, gebildet werden. Geplante Implementierung: 1. Q. 2007
Dass der Abschluss einer diesbezüglichen BV mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 BetrVG ist, ist bekannt. Wie ist es aber bei Nachrüstungs-Tools. Sind die ebenfalls mitbestimmungspflichtig?

Wer hat diesbezügliche Erfahrungswerte? Gibt es etwas, worauf wir besonders achten müssen? Ich hab irgendwie einen "bitteren Nachgeschmack" im Mund.