Erstellt am 08.08.2006 um 14:29 Uhr von paula
was sagt denn euer TV zu diesem problem? nach unseren TV ist eine flexibilisierung der arbeitszeit nur durch FREIWILLIGE BV möglich. daher ist es so, dass für den fall das wir uns mit dem AG nicht einigen die einigungsstelle nur feste arbeitszeiten durch spruch festlegen kann
Erstellt am 08.08.2006 um 15:40 Uhr von betriebsratten
bei uns nicht festgelegt
Frage geht in eine andere Richtung, klar wird auch verhandelt.
Aber wenn keine Einigung erzielbar...Einigungsstelle?? Und dann?
Arbeitsgericht?? Bindender Spruch??
Das ist mir momentan noch unklar.
Dankeschön!!!!
Erstellt am 08.08.2006 um 21:35 Uhr von Heini
Wenn keine Einigung mit dem BR, dann darf der AG nicht eigenmächtig handeln.
Handelt er ohne Einigung mit dem BR, Klagen auf Unterlassung, möglichst mit Zwangsgeldandrohung für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
Übrigens, bei einer Einigungsstelle gibt es am Ende auch eine Einigung, spätestens dann wenn die Einigungsstelle die Sache durch den “Einigungsstellen Spruch” entscheidet.