W.A.F. LogoSeminare

Einführung fester erweiterter Dienstzeiten

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb ist eine Gleitzeitregelung für Mo-Fr. Für einige Abteilungen soll Samstags Rufbereitschaft , Bereitschaft an Wochenfeiertagen, erweiterte feste Dienstzeiten etc. eingeführt werden. Was passiert bzw. welche möglichen Wege wenn der BR nicht zustimmt?

2.98003

Community-Antworten (3)

P
paula

08.08.2006 um 16:29 Uhr

was sagt denn euer TV zu diesem problem? nach unseren TV ist eine flexibilisierung der arbeitszeit nur durch FREIWILLIGE BV möglich. daher ist es so, dass für den fall das wir uns mit dem AG nicht einigen die einigungsstelle nur feste arbeitszeiten durch spruch festlegen kann

B
betriebsratten

08.08.2006 um 17:40 Uhr

bei uns nicht festgelegt Frage geht in eine andere Richtung, klar wird auch verhandelt. Aber wenn keine Einigung erzielbar...Einigungsstelle?? Und dann? Arbeitsgericht?? Bindender Spruch??

Das ist mir momentan noch unklar. Dankeschön!!!!

H
Heini

08.08.2006 um 23:35 Uhr

Wenn keine Einigung mit dem BR, dann darf der AG nicht eigenmächtig handeln. Handelt er ohne Einigung mit dem BR, Klagen auf Unterlassung, möglichst mit Zwangsgeldandrohung für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Übrigens, bei einer Einigungsstelle gibt es am Ende auch eine Einigung, spätestens dann wenn die Einigungsstelle die Sache durch den “Einigungsstellen Spruch” entscheidet.

Ihre Antwort