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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entgeltanspruchs / Freigestellt Betriebsratmitglied

S
sam
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Ein freigestellter Betriebsrat bekommt nach der Wahl sein bisheriges Gehalt weiter. Das bedeutet auch Zuschläge, wie z. B. Nachtarbeitszuschläge.

Nun, ich bin zum Freigestellten gewählt worden, aber der Personalleiter sagt, er ist nicht gezwungen die Nachtarbeitszuschläge zu zahlen, wenn ich Nachts nicht mehr arbeite. Aber die Umsetzung zur Erfüllung der Betriebsratsaufgaben macht erforderlich nur Normalschicht zu arbeiten!!

Soll ich jetzt die Freistellung ablehnen?

Danke

10.743030

Community-Antworten (30)

M
Mona-Lisa

07.08.2006 um 22:55 Uhr

SAM, euer "möchtegernallmächtiger" Personalleiter hat dir den Lohn weiterzuzahlen, den du sonst auch hättest. Mit dem einen Unterschied, dass du die Nachtzuschläge versteuern musst, da du sie ja nicht arbeitest.

K
Kölner

07.08.2006 um 23:10 Uhr

@Mona-Lisa Also wird der Kollege netto weniger erhalten. Es gäbe m.E. die Möglichkeit auch die Nachtarbeitszuschläge wegfallen zu lassen.

@SAM "Soll ich jetzt die Freistellung ablehnen?" Ernsthafte Antwort: Vielleicht wäre das der beste Weg aus dem Brutto/Netto-Dilemma zu entkommen!

L
Lotte

07.08.2006 um 23:24 Uhr

Kölnerle, wieso wegfallen? Der Fitting erwähnt unter §38 RN 87 explizit die Weiterzahlung von Nachtarbeitsstunden.

Mona-Lisa, bist Du sicher mit dem Versteuern? Mir ist nur bekannt, dass es bei Krankheit so ist.

R
Rollie

07.08.2006 um 23:38 Uhr

oder Urlaub

M
Mona-Lisa

07.08.2006 um 23:40 Uhr

@Lotte, kann sein, dass ich daneben liege :-) Bin aber der Meinung, dass Nachtarbeitszuschläge (20% und 30%), die einem aus irgend einem Grund zustehen, versteuert werden müssen, da sie ja nicht wirklich abgeleistet werden.

@Kölner, der AG ist vielleicht nicht "gezwungen", die Nachtzuschläge zu zahlen, aber er muss den Lohn so ausbezahlen, als wenn der Freigestellte in seinem alten Job gearbeitet hätte.

L
Lotte

07.08.2006 um 23:43 Uhr

Mona-Lisa, genau und ich denke, dass es meist auch so gehandhabt wird, dass das freigestellte BRM sein voheriges Durchschnittgehalt als Festgehalt bezieht mit den nötigen Anpassungen, wenn sich bei den Kollegen etwas verändert, z.B. Lohnerhöhung.

H
Hirnixxl

08.08.2006 um 00:13 Uhr

Es ist nicht so, dass Nachtzuschläge komplett steuerfrei sind sondern nur ein kleiner Teil davon. Der AG ist nicht verpflichtet, dem BRM die von diesen Zuschlägen anfallenden Steuern und Sozialabgaben zu erstatten.

Mehr dazu: Fitting § 28 Randnr. 71

K
Kölner

08.08.2006 um 00:15 Uhr

@Mona-Lisa Eine Versteuerung muss ja in jedem Fall stattfinden.

Aber wie sieht es aus, wenn der AG den freigestellten BR mit einem adäquaten AN im Normalschichtbetrieb "vergleicht"? Ich meine, dass dann die Nachtarbeitszuschläge nicht in jedem Fall weiterbezahlt werden müssten.

L
Lotte

08.08.2006 um 00:22 Uhr

Klöner, Das wäre dann aber kein vergleichbarer AN, da der BR ja nicht Normalschicht gearbeitet hat.

Sag mal, Du willst uns doch jetzt nur ärgern, ne?

M
Mona-Lisa

08.08.2006 um 00:26 Uhr

@Kölner, "Eine Versteuerung muss ja in jedem Fall stattfinden" logisch Scherzkeks!

Da drüber nachzudenken, bringt dem AG doch überhaupt nicht`s. Fakt ist, dass er dem freigestellten BR-Mitglied den gleichen Lohn weiterzahlen muss, wie "bisher". Ob er das Baby "Nachtzuschläge sind beinhaltet", oder "Festgehalt" nennt, wird dem MA wohl letztendlich erst an zweiter Stelle wichtig sein.

M
Mona-Lisa

08.08.2006 um 00:28 Uhr

@Lotte, was meinst du, will er Streit oder Anschluss? ;-))

K
Kölner

08.08.2006 um 00:32 Uhr

@Mona-Lisa Gut, ich denke da noch mal drüber nach in der kommenden Nacht; zuschlagen kann ich ja dann morgen noch einmal.

L
Lotte

08.08.2006 um 00:32 Uhr

Mona Lisa, Vielleicht bereitet er gerade den Fred 41029 auf? Als es um uns Frauen ging?

K
Kölner

08.08.2006 um 00:38 Uhr

@Lotterfrau Auch die Emanzipation hat "seine" Grenzen!

@Mona-Lisa Ich will vielleicht auch nur "spielen".

@Mottofrau, Mona-Lisa Vielleicht kommt Euch jetzt noch Ramses II mit seinen verbalerotischen Attacken zuhilfe. Frei nach Loriot: "Ihr seid so harmonisch, dass es mich im Halse würgt." ;-)

R
Rollie

08.08.2006 um 00:40 Uhr

:-O

M
Mona-Lisa

08.08.2006 um 00:42 Uhr

@Kölner, ja, ja, und dann wird aus dem Hinterhalt geschossen..........

@Lotte, uns schliesst er wahrscheinlich in sein Nachtgebet ein!

R
Rollie

08.08.2006 um 00:44 Uhr

Wo sind eigentlich unsere Geister-fred's geblieben ?

K
Kölner

08.08.2006 um 00:46 Uhr

@Rollie Was meinst Du denn wofür ich auf Weisung von Frau Mona-Lisa beten soll?

L
Lotte

08.08.2006 um 00:48 Uhr

Rollie, na das war jetzt aber ein plumpes Ablenkungsmanöver

Kölle, na dafür, dass Du auch mal so gerecht und weise wirst wie Mona Lisa und ich

M
Mona-Lisa

08.08.2006 um 00:50 Uhr

@Lotte!!!!! das ging mir runter wie Öl ;-))

K
Kölner

08.08.2006 um 00:56 Uhr

@Mona-Lisa Wer sich' bei den Ölpreisen das leisten kann... ;-)

@Bella Meine Gebete sind ja doch recht wirkungsvoll: Hochmut kommt bekanntlich vor dem Ramse...äh, Fall!

@Ramses II Der Onkel aus Köln macht nur Spass.

L
Lotte

08.08.2006 um 01:02 Uhr

Ramses, genau, er spielt nur ;-))

M
Mona-Lisa

08.08.2006 um 01:07 Uhr

@alle, meint ihr, dass SAM jetzt weiss, was er tun soll? Seine Kohle einfordern, oder zurücktreten?

L
Lotte

08.08.2006 um 01:15 Uhr

Also ich fänd es ein Armutszeugnis, wenn er beim ersten Widerstand aufgibt, dann könnte er ja auch gleich als BRM zurücktreten.

Siehste Mona Lisa, da isses wieder: das Biest.

FB
Frank B.

08.08.2006 um 08:57 Uhr

SAM sollte auf jeden Fall nicht gleich beim ersten Mal die Flinte ins Korn werfen. Ich empfehle die entsprechende Literatur unter den Arm und ab zum Personaler. Sollte der nicht einlenken wollen, kann man ja mal die Sache schriftlich formulieren mit Frist und dann die Angelegenheit vom Arbeitsgericht klären lassen.

H
holzifrank

08.08.2006 um 11:42 Uhr

Hallo Sam, wie ich sehe nehmen sie dich nicht wirklich ernst ! Aber lass die Kinder ruhig spielen.

Achte bitte auch auf den Erhalt Deines Sonderurlaubs wegen Nachtarbeit. Diese stehen Dir nähmlich genauso zu wie in dem vergangenen Jahr. Du mußt so behandelt werden alsob Du weiter arbeiten würdest. Sollte das nicht klappen, keine Scheu Dein Recht über Einigungsstelle einzufordern. Aber meist hilft es schon dem AG mit der Einigungsstelle zu drohen. Biete dem AG doch mal an das BetrVG zusammen zu lesen.

K
Kölner

08.08.2006 um 11:48 Uhr

@holzifrank Den Sonderurlaub (der übrigens keiner ist) sehe ich ja nicht in jedem Fall gewährleistet. § 6 Abs. 5 ArbZG... Und: Du begünstigst gerade den freigestellten Kollegen des BR!

H
holzifrank

08.08.2006 um 12:04 Uhr

Hallo Kölner,# wieso begünstige ich das BRM ? Er wird so behandelt alsob er weitergearbeitet hätte. Und da hätte er Nachtarbeit geleistet. Er erhält ja auch Zuschläge für Nachtarbeit obwohl er keine ableistet. Genauso ist es mit dem Zusatzurlaub. Ich atte vor kurzem ein nettes Gespräch mit den Vorsitzenden Richter des LAG Berlin zu diesem Thema. Dieser bestätigte meine Sicht der Ding. Also Du oder Er ?

K
Kölner

08.08.2006 um 12:20 Uhr

@holzifrank Da kann ich ja nur verlieren, wenn sogar ein LAG-Vorsitzender Deine Auffassung teilt. ;-) Aber ich sehe das kritischer...

S
spider

08.08.2006 um 15:43 Uhr

Kölner ließ doch mal im Fitting §38 RN 89 du wirst sehen das holzifrank recht hat.

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