Hallo,

Ein freigestellter Betriebsrat bekommt nach der Wahl sein bisheriges Gehalt weiter.
Das bedeutet auch Zuschläge, wie z. B. Nachtarbeitszuschläge.

Nun, ich bin zum Freigestellten gewählt worden, aber der Personalleiter sagt, er ist nicht gezwungen die Nachtarbeitszuschläge zu zahlen, wenn ich Nachts nicht mehr arbeite. Aber die Umsetzung zur Erfüllung der Betriebsratsaufgaben macht erforderlich nur Normalschicht zu arbeiten!!

Soll ich jetzt die Freistellung ablehnen?

Danke