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Kündigungsschutz eines ordentlichen BR-Mitglieds

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ruppinho
Jan 2018 bearbeitet

Hallo miteinander, Ich bin ordentliches BR-mitglied und meine Abteilung soll geschlossen werden, eine übernahme in eine andere abteilung ist betriebsbedingt nicht möglich. Kann es sein das aus einer anderen abteilung jemand entlassen wird und ich dort anlernweise seinen platz übernehme da ich ja BR bin? oder wäre eine Kündigung rechtens? Vielen Dank

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Community-Antworten (3)

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Lotte

07.08.2006 um 00:56 Uhr

Im Fitting steht dazu, dass die Kündigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist, wenn die Übernahme in andere Abteilungen aus zwingenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Das hat der AG genau zu belegen und zu beweisen, notfalls muss sogar ein anderer Arbeitsplatz für das BRM durch Kündigung freigemacht werden. Vergleiche dazu Fitting BetrVG § 103 RN 21

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paula

07.08.2006 um 11:55 Uhr

normalerweise gehen die gerichte von einer anlernzeit von bis zu 6 monaten aus um für einen "normalen" mitarbeiter den vergleichskreis für die sozialauswahl zu bilden. bei einem betriebsrat muß der arbeitgeber noch längere zeitstrecken in kauf nehmen

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Heini

07.08.2006 um 23:05 Uhr

Arbeitet ein Betriebsratsmitglied in einer Abteilung, die stillgelegt wird, muss der Arbeitgeber seine Übernahme in eine andere Abteilung notfalls dadurch sicherstellen, dass er einen geeigneten Arbeitsplatz frei kündigt. Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings offen gelassen, ob dieser Sonderkündigungsschutz absoluten Vorrang hat ‑ auch wenn für den von der Freikündigung betroffenen Arbeitnehmer eine besondere sozialen Schutzbedürftigkeit besteht. BAG vom 18. Oktober 2000 ‑ 2AZR 494/99

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