W.A.F. LogoSeminare

Harzt 4 Empfänger im Krankenhaus, mitbestimmungspflichtig durch BR ?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, in unserem Krankenhaus werden ohne Beteiligung des BR 1 - Euro Jobler und Hartz 4 Empfänger beschäftigt. Wer kann mir da helfen, ob da nicht ein MBR des BR besteht. Sie werden hauptsächlich im Bereich Haustechnik eingesetzt. Unsere GL sagte auf der Betriebsversammlung, diese MA nehmen keine Arbeitsplätze weg. Fakt ist aber, das in dem Bereich Haustechnik Stellen nicht mehr nachbesetzt wurden. Wer kann mrir da weiter helfen, find darüber zu wenig. Ich habe zwar Urteile von Hessen da, in denen heißt es , das der BR ein Mitspracherecht hat. Aber für Bayern hab ich da noch nichts gefunden.

4.62707

Community-Antworten (7)

A
Angi1

04.08.2006 um 11:27 Uhr

Hallo birwein,

im Fitting steht zu § 99 RN 51 a " Der Einsatz von ANM-Kräften ist eine Mitbestimmungspflichtige Einstellung. Das gleiche gilt für die Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen. Soweit sie im Rahmen von ABM oder der Entgeltvariante tätig werden, ist dies aufgrund ihres Arbeitnhemerstatus unzweifelhaft. Aber auch die Einstellung eines Ein-Euro-Jobbers, der zwar in keimnem Arbeitsverhältnis steht aber im Betrieb eingegliedert ist und es dann auf das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis nicht ankommt, unterliegt der Mitbestimmung des BR."

MfG Angi1

B
Barbara

04.08.2006 um 11:42 Uhr

Hallo! Auf jeden Fall eine Mitbestimmungspflichtige Einstellung, da die Personen in den Betrieb eingegliedert werden ( § 99 BetrVG). Informationspflichtig auf jeden Fall ( §80 Abs.2 BetrVG) Insbesondere besteht für den BR die Möglichkeit die Zustimmung zu verweigern, wenn:

  • ein Verstoß gegen Arbeitsvorschriften vorliegt,
  • bereits Beschäftigte von Entlassung bedroht sind,
  • oder bereits Beschäftigte benachteiligt werden. Die vorhandenen Arbeitsstellen dürfen dadurch auch nicht abgebaut werden, da die 1-€ Stellen müssen ZUSÄTZLICH u. gemeintützig sein.
B
birwein

04.08.2006 um 12:17 Uhr

Hallo! Vielen Dank auch für die schnellen Antworten. Ist aber leider immer noch unklar. Laut den beiden Links besteht da kein MBR des BR. Die Informationspflicht lies ich auch so raus, aus dem § 80 Abs 2 BetrVG. Werden das Thema in der näcghsten BR-Sitzung besprechen und darüber beschließen. Liebe Grüße birwein

B
Barbara

04.08.2006 um 14:50 Uhr

Hallo! MBR besteht nicht nur bei "normalen" Einstellungen, wenn es um Mitarbeiter geht mit Arbeitsvertragen und so wieter. Es reicht wenn sie im Betrieb eingegliedert sind ( auch 1€-Jober, ABM- Kräfte, Eheramtliche MA) schon wegen § 99 Abs.2 BetrVG.

F
ferdi

04.08.2006 um 22:05 Uhr

Hallo birwein, Mitbestimmung besteht. Als BR hast Du darüber zu wachen das sie keinen Arbeitsplatz gefährden. Da kann Dir ver.di helfen. Wir erarbeiten gerade eine BV. Eigendlich stand sie schon. Dann kam der AG mit den "Ei" das wir ja nur Einsatzort sind, angefordert und auf die Organisationen verteilt hat sie der Paritätisch Wohlfahrtsverband, also unterstehn sie deren Regelungen.

???????????? - verarscht - verarscht. Es wird eine BV geben.

Es heiß die Tätigkeiten der 1 € Jobber müssen "gemeinnützig und zusätzlich" sein und dürfen keinen Arbeitsplatz gefährden.

Mail mir unter Elke-Graeser@web.de dann schicke ich Dir die Vorlage der BV.

ferdi

L
Lotte

05.08.2006 um 09:47 Uhr

Birwein, im Moment ist es tatsächlich so, dass die Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs noch nicht abschließend geklärt ist. Vielleicht gibt es ja mal irgendwann ein BAG Urteil.

Bei uns ist es so, dass wir MBR über die Einrichtung, aber nicht über die personelle Besetzung haben, da wir, wie ferdi richtig bemerkt, darüber wachen, dass keine AP gefährdet werden.

Ihre Antwort