Telefonieren vom Arbeitsplatz (Call-Center)neue Telefonanlage - ist die Änderung mitbestimmungspflichtig?
Hallo und guten Abend,
unser BR hat ein Problem und sucht nach einer Lösung. Wir sind ein Call Center mit 150 Mitarbeitern. Seit Heute ist eine neue Telefonanlage in Betrieb. Soweit alles ok. War es bisher möglich, dass die einzelnen Mitarbeiter an Ihrem Arbeitsplatz vom Festnetz mit Durchwahl angerufen werden konnten, bzw. ins Festnetz rufen konnten ist dies seit Heute nur noch den Teamleitern möglich. Die Agents sind dafür nicht mehr freigeschalten. Ihre Telefonate laufen alle über die PCs. Die Mitarbeiter beschweren sich beim BR. Unsere Frage nun lautet, ist diese Änderung Mitbestimmunhspflichtig oder nicht. Wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage im BetrVG. Vielen Dank für Eure Hilfe Rosarot
Community-Antworten (12)
13.07.2006 um 23:46 Uhr
Versuch mal zu erklären, wo das Problem konkret denn liegt. Sind die Mitarbeiter in ihrer Arbeit in irgendeinerweise eingeschränkt oder geht es darum, das einen der Liebste nicht mehr schnell mal eben anrufen kann ?
13.07.2006 um 23:51 Uhr
Das Problem liegt darin, dass man seit fünf Jahren diese Freiheit hatte und diese nun ohne Vorwarnung genommen wurde. Das stinkt allen und jeder meint, das stehe einem einfach zu. Alle suchen nach einer rechtlichen Handhabe diesen (Ur)Zustand wieder herzustellen. Ganz ehrlich habe ich aber da als BV so meine (Gefühlmäßige) Zweifel, deshalb auch mein Hilferuf an Euch
14.07.2006 um 00:05 Uhr
Ich will es immer noch nicht verstehen, entschuldige.
In wie weit schränkt die Neuerung den Arbeitsablauf ein ?
Sind die Mitarbeiter stinkig, weil sie nicht mehr ohne Probleme Privatgespräche führen können oder eben privat angerufen werden können ?
Da müßte ich argumentieren, dass das auch nicht zu den geschuldeten Arbeitspflichten gehört, für die der AG zahlt und er dulden muß.
Was glauben die Mitarbeiter, was ihnen zusteht ?
Die Mitarbeiter haben Arbeitspausen und sie haben Handys, also sollten sioe ausreichend Möglichkeiten haben, ihren Privatkram in ihren Pausen zu machen.
14.07.2006 um 00:13 Uhr
Hallo Rolli, bitte reg Dich nicht auf. So wie Du denkst, so denke ich eigentlich auch. Der Arbeitsablauf wird sogar flüssiger gehalten. Denn manche AN haben es mit den Privatgesprächen einfach überzogen und der AG diese Gelegeheit genutzt (neue Anlage) das einfach elegant abzustellen. Als neugewählter VS denkt man halt man muss die Arbeitnehmer anhören und für Ihre Intressen eintreten sollten Sie vom Gesetz gedeckt sein. Ich will ja auch keinen Fehler machen. Aber so wie es ausschaut gibt es da keine rechtliche Handhabe
14.07.2006 um 00:27 Uhr
Ich denke hier im konkreten Fall, das es kaum zu den Aufgaben des Betriebsrats gehören kann, sich dafür einzusetzen, das liebgewordene Gewohnheiten der AN, die mit den Arbeitspflichten in keinster Weise zu tun haben, beim AG wieder durchgesetzt werden.
Gibt es bei Euch eigentlich eine Regelung ansich, beispielsweise in Form einer BV ?
14.07.2006 um 01:17 Uhr
das telefon ist eine dienstliche einrichtung und der arbeitgeber kann anweisen, dass diese auch nur dienstlich genutzt wird. dabei handelt es sich nicht um eine frage der ordnung des betriebes und somit gibt es auch kein mitbestimmungsrecht insoweit....
habt ihr für die telefonanlage eine betriebsvereinbarung? da habt ihr ein mitbestimmungsrecht soweit es nicht schon ausgeübt wurde. auf diesen weg könnt ihr die forderung nach privatgesprächen einbringen. ob ihr damit durchkommt. schwierig denn so etwas ist immer ein geben und nehmen....
14.07.2006 um 09:35 Uhr
Hallo rosarot, nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG seid ihr mitbestimmungspflichtig bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die das Verhalten oder Leistung der MA überwachen, also eine BV vereinbaren.
14.07.2006 um 09:59 Uhr
Moin,
vielen Dank für Euren Einsatz. Ich habe mich heute morgen gleich schlau gemacht. Als der Betrieb ganz klein war, da gab es keinen BR, der wurde erst später gegründet. Aber die Handhabung mit dem Telefon am Arbeitsplatz, die gab es vom ersten Tag an. Also bestand (anscheinend) keine Notwendigkeit einer BV. Es war halt so, keiner hat darüber nachgedacht. Seit gestern ist die Situation eine Andere. Sicher ist der AG jetzt nicht mehr gewillt eine BV abzuschließen. Das Argument mit dem §87 kann nicht greifen, denn hier wurde eine Einrichtung zur Überwachung ja deinstalliert bzw. gesperrt. Kein Mensch kann nun mehr feststellen, wielange und mit wem der MA telefoniert hat. Dies war aber bisher, Wunder der Technik, bis ein Jahr rückwirkend möglich. Für das anstehende Gespächt mit der GL wollte ich halt Euren Rat einholen. Danke und einen schönen Tag rosarot
14.07.2006 um 15:33 Uhr
eure neue telefonanlage kann nicht auch so programmiert werden dass nachvollzogen werden kann wer wie lange telefoniert? ich glaube kaum, dass es so etwas auf dem markt gibt.
alleine die möglichkeit, dass die neue anlage das evtl. kann reicht aus, dass das mitebestimmungsrecht besteht
14.07.2006 um 18:16 Uhr
Die Überwachungsmöglichkeit der normalen Festnetzgespräche wurde ja gerade dadurch abgeschafft, dass es nun nicht mehr möglich ist zu telefonieren. Was nicht mehr geht kann auch nicht überwacht und protokolliert werden. Und gerade das ist der Knackpunkt, die MA wollen wieder Ihre Telefone zurück mit dem Wissen, dass Sie überwacht werden können. Inzwischen hat das Gespräch mit dem AG stattgefunden. Dieser lehnt es mit dem Hinweis auf die Kosten (Arbeitszeit und Telefon) ab, jedem sein Telefon wieder zur Verfügung zu stellen. Im Zeitalter von Handys sei das purer Luxus, so seine Argumentation.
14.07.2006 um 18:30 Uhr
ja aber die dienstlichen telefonate können doch wohl hinsichtlich länge und rufnummer nachverfolgt werden. zumindest denke ich das es zumindest möglich wäre und das reicht doch schon aus.
14.07.2006 um 18:49 Uhr
Hallo Paula, seit 5 Jahren bestand diese Möglichkeit schon immer. Die alte Anlage wurde lediglich durch eine leistungsfähigere ersetzt, die geau die gleichen Möglihkeiten bietet. Es gab nie Probleme und noch nie wurde eine Telefonauswertung für arbeitsrechtliche Maßnahmen hergenommen und selbst wenn, weiß der BR inzwischen seine Rechte. Wir werden sich auch über eine BV nachdenken die das dann regelt.
Damit haben die MAs aber noch immer keine Rechtsgrundlage ihre Telefone am Arbeitsplatz zurück zu bekommen und ganz ehrlich, inzwischen sehe ich dafür auch (Raben) schwarz.
Nochmals vielen Dank
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