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Bildung von Sachausschüssen bei BR > 9 Mitglieder

A
Alina-Vorsitz
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser BR besteht aus 7 ordentlichen Mitgliedern.

Unsere Frage lautet, ob auch wir Sachausschüsse (Bspw. Wirtschaftsausschuss, Berufsbildungsausschuss, Technologieausschuss, usw.) gründen können, obwohl wir kleiner als 9 Mitglieder sind und somit ein Betriebsausschuss nicht erlaubt ist ?!

Welchen Paragraphen können wir als "Begründung" nutzen ... Denn im § 27 + § 28 ist immer erst ab 9 Mitgliedern die Rede ?

Vielen Dank im Voraus.

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Community-Antworten (1)

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outofmemory

14.08.2018 um 18:30 Uhr

"Denn im § 27 + § 28 ist immer erst ab 9 Mitgliedern die Rede ?" Im §28 ist die Rede von "Der Betriebsrat kann in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern Ausschüsse bilden". Bei 7 BRM müsst ihr mehr als 100 Mitarbeiter haben. Im 28er wird nur bzgl. der Wahl und Abberufung in die Arbeitsgruppe auf den 27er verwiesen.

Also §28 Begründet das.

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