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Abmahnung wegen Mittagspause in der Umkleide - zulässig?

L
log
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Chef erlaubt es nicht, dass MA ihre Mittagspause in der Umkleidekabine verbringen und das dort gegessen wird. Chef: "Wenn die MA in der Fa. bleiben müssen sie ihre Pause in der Kantine zur Erholung vornehmen." Die Kollegen argumentieren, dass es in der Kantine zu laut sei und zu viel geraucht wird. Chef hat nun einem MA nach 2x maligen ermahnen mit einer Abmahnung gedroht. Kann der Chef hierfür abmahnen??? Vielen Dank für eure Tipps.

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Community-Antworten (7)

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Rollie

31.07.2006 um 13:42 Uhr

Ich seh keinen Grund, warum er nicht abmahnen kann. Allerdings ist das Thema Rauchen in der Kantine sicherlich ein Thema bezüglich des Nichtrauerschutzes.

RI
Ramses II

31.07.2006 um 14:44 Uhr

Was steht denn in der BV dazu?

P
paula

31.07.2006 um 15:04 Uhr

hier ist aus meienr Sicht klar eine Frage der Ordnung des Betriebes betroffen. daher besteht ein Mitbestimmungsrecht. Ist dies ausgeübt? wenn nicht steht auch die Abmahnung auf sehr wackeligen Beinen

P
Puchri

31.07.2006 um 21:21 Uhr

Nur soviel Lt. Arbeitsstättenverordnung müssen Pausenräume die von Rauchern und Nichtrauchern gemeinsam genutzt werden rauchfrei sein.

W
wölfchen

01.08.2006 um 11:51 Uhr

Wenn ich Pause habe, dann unterstehe ich in keiner Weise dem Weisungsrecht des AG, denn das ist meine Freizeit, die ich schließlich nacharbeiten muß. Ich kann auch den Betrieb verlassen (wenn sich das zeitlich lohnt), ich kann auch den Flur auf- und ab spazieren und mein Pausenbrot essen. Mit welcher Begründung verbietet er denn die Benutzung der Umkleideräume?

RI
Ramses II

01.08.2006 um 13:14 Uhr

wölfchen,

das ist doch Blödsinn!

Der Arbeitgeber kann in sehr weiten Grenzen (unter Beachtung der Mitbestimmung) festlegen wie sich seine Arbeitnehmer in den Betriebsräumen zu verhalten haben. Diese Bestimmungen werden nicht dadurch hinfällig dass sich ein AN in der Pause befindet.

K
Kölner

01.08.2006 um 15:44 Uhr

@log Mir kommen da auch "ethische" und vor allem gustatorische, olfaktorische Gründe für die Richtigkeit der AG-Entscheidung in den Sinn. Frei dem Motto: An mein Butterbrot lasse ich nur Butter, Ohrenschmalz, Appenzeller und Schweiss. Mahlzeit!

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