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Probezeit Krank Kündigung - was kann der BR tun?

S
sedei06
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe ich als BR eine Möglichkeit auf eine Kündigung eines Mitarbeiters ein zu wirken?. Der Fall: der Mitarbeiter befindet sich noch in der Probezeit und ist die letzten 5 Wochen krank gewesen und sollte durch eine Wiedereingliederungsmaßnahme in dieser Woche wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden. Und jetzt bekamen wir die Vorlage zur Anhörung des BR's zur Kündigung.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

03.08.2006 um 11:00 Uhr

Du kannst der Kündigung - wenn es Gründe wie in § 102 BetrVG beschrieben - widersprechen oder Bedenken äußern. Allerdings wird das kaum eine Wirkung auf den Wunsch des AG haben: Er wird vermutlich trotzdem kündigen und der AN wird sich noch nicht mal auf das KSchG beufen können.

KK
Klaus K.

03.08.2006 um 16:09 Uhr

Dem kann ich erstmal nur zustimmen.

Für die Probezeit gilt ja normalerweise "Kündigung ohne Angaben von Gründen möglich". D. h. aber auch, das man kaum Gründe findet, um rechtsgültig der Kündigung zu widersprechen.

Bedenken äußern kann und sollte man (kann der AN vielleicht irgendwie beim Arbeitsamt gebrauchen und der AG merkt, dass man es nicht kommentarlos hinnimmt).

Klage gegen die Kündigung unter Berufung auf KSchG dürfte nur in Sonderfällen möglich sein - dann müsste aber auch ein entsprechender Widerspruch durch den BR möglich sein:

  • der AN hat schon vorher als Aushilfe o. ä. im Unternehmen gearbeitet und die 6 Monatsfrist laut KSchG ist schon abgelaufen
  • Zustimmung des Integrationsamtes notwendig, weil schwerbehindert
  • Mutterschutz
  • o. ä.

Wg. letzteren Sonderfällen gezielt mit dem AN sprechen und ggf. Rat bei einem Fachmann einholen.

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