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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnungen - Definition von Zeitnah?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, was ist im Zusammenhang mit einer Abmahnung als "Zeitnah" anzusehen, bzw. welche Grundsatzurteile gibts hierzu??

6.634025

Community-Antworten (25)

L
Lotte

28.07.2006 um 19:09 Uhr

Betriebsratten, kannst Du den Zusammenhang etwas besser erklären?

B
betriebsratten

28.07.2006 um 19:19 Uhr

@Lotte, gerne

Es kamen im Zusammenhang mit einer Abmahnung Dinge zur Sprache, die teilweise Jahre zurückliegen-die sind gefrühstückt-ist mir klar. Aber wie ist das mit Sachen, die so 3...4 Wochen her sind, und bei denen der Vorgesetzte zwischenzeitlich schon mündlich zu erkennen gab, dass er es nicht akzeptiert?

Es wird immer mal wieder eine 14 Tages Frist erwähnt....aber wurde die mal festgeklopft? Oder was ist...zeitnah??

L
Lotte

28.07.2006 um 19:35 Uhr

L
Lotte

28.07.2006 um 20:01 Uhr

Habe noch ein Urteil gefunden, welches aber eher darauf hinweist, dass die Verwirkungsfrist noch nicht eingetreten ist

Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 13 (12) Sa 1137/02 Entscheidungsdatum: 23.09.2003

Kannst Du unter: http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php suchen

K
Kölner

29.07.2006 um 02:26 Uhr

@Lotte Abmahnungen können mitunter zeitlich sehr weeeeeit gedehnt werden. Und das ist ja eigentlich auch nicht schlimm.

L
Lotte

29.07.2006 um 07:53 Uhr

Kölner, wobei dieses Urteil m.E: davon ausgeht, dass nach drei Monaten dann Schluss ist mit der Deeeehnung

K
Kölner

29.07.2006 um 22:23 Uhr

@Lotte Was meinst Du denn, warum ich im zweiten Teil meiner Antwort "Und das ist ja eigentlich auch nicht schlimm" geschrieben habe? Ich würde z.B. eine Abmahnung nie aus meiner Personalakte rausklagen!

L
Lotte

29.07.2006 um 23:31 Uhr

Kölner, weil Du ein sehr gelassener Mensch bist, der sich selten über etwas aufregt?? ;-))

Hast übrigens recht, habe das Urteil nochmal nachgelesen, hier konnten nur drei 1/2 Monate vergehen, weil der AG erst sagte, dass alles o.k. sei, sonst kann die Dehnung länger sein.

K
Kölner

29.07.2006 um 23:49 Uhr

@Lotte Gelassenheit ist was für "Überdiestrassehelfer" oder w-j-l! ;-) .".

RI
Ramses II

30.07.2006 um 01:35 Uhr

"Habe noch ein Urteil gefunden, welches aber eher darauf hinweist, dass die Verwirkungsfrist noch nicht eingetreten ist"

Lotte,

was ist denn eine "Verwirkungsfrist"?

L
Lotte

30.07.2006 um 08:33 Uhr

Ramses, habe das Wort aus dem von mir hier angegebenen Urteil.

Soll wohl die Frist beschreiben, wann man es sich verwirkt hat, auf jemanden rumzuschimpfen

F
Fayence

30.07.2006 um 21:08 Uhr

"wobei dieses Urteil m.E: davon ausgeht, dass nach drei Monaten dann Schluss ist mit der Deeeehnung"

Lotte, würde mir noch einmal durchlesen, warum das Gericht der Meinung war, dass diese Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden musste! Ein Rückschluss auf Allgemeinverbindlichkeit = 3 Monate, ist zumindest für mich nicht erkennbar!

L
Lotte

30.07.2006 um 21:17 Uhr

Fayence, hab ich doch schon eingesehen, haste denn meinen Beitrag 39718 nicht gelesen?

RI
Ramses II

30.07.2006 um 21:54 Uhr

Lotte,

vielleicht habe Tomatenscheiben auf den Augen...

Kannst Du mir bitte mal sagen in welcher Randnummer des Urteils ich nach dem Begriff "Verwirkungsfrist" suchen muss?

L
Lotte

30.07.2006 um 22:11 Uhr

OH Nein, soll ich das jetzt alles nochmal lesen?

Nein, nein ich gehe jetzt zu meinen Nachbarn und gucke mir den Fluch des Ramses, äh nein, den Fluch der Karibik an.

F
Fayence

30.07.2006 um 22:11 Uhr

Lotte, Du wirst lachen, aber ich habe mir sogar das Urteil durchgelesen!

K
Kölner

30.07.2006 um 22:11 Uhr

@Ramses II Eine Antwort zu Deinen "Tomaten": Der Verwirkungsbegriff gebrauchten die RA Besgen/Prinz in ihren Ausführungen zu dem besagten Landesarbeitsgericht Köln (oder muss es statt Köln NRW heissen?:-) ).

L
Lotte

30.07.2006 um 22:17 Uhr

Fayence, aber meinen Beitrag, in dem ich den von Dir beschriebenen Beitrag zurückgenommen habe hast Du nicht gelesen? Verstehe gerade nicht, was Du eigentlich willst? %-)

Kölner, danke .".

F
Fayence

30.07.2006 um 22:23 Uhr

Lotte, kann ja sein, dass ich hier mit Blindheit geschlagen war! Stand da vorher nicht etwas anderes?

Falls nein, habe ich den Beitrag wirklich nicht noch einmal gelesen und kann Dein Nichtverständnis in diesem Fall nachvollziehen.

L
Lotte

30.07.2006 um 22:25 Uhr

Schwöre bei allem was mir heilig ist, habe nichts, ganz und gar nichts, nothing verändert. Und jetzt geh ich wirklich

Schönen Abend Euch noch ;-)

RI
Ramses II

31.07.2006 um 01:51 Uhr

Es geht mir um die VerwurkungsFRIST.

Dieser Begriff ist mir absolut neu und ich möchte ihne verstehen.

L
Lotte

31.07.2006 um 02:15 Uhr

Lieber , lieber Ramses, quäl mich doch nicht so! Habe gerade das Urteil von vorne bis hinten und andersrum nochmal gelesen und keine Verwirkungsfrist gefunden. frag mich jetzt nicht woher ich das hab. Meinte damit einfach die Zeitspanne, wann eine Abmahnung verwirkt ist, also wann man sie nicht mehr kündigungsrelevant (und jetzt frag mich nicht woher ich "kündigungsrelevant" habe) einsetzen kann.

RI
Ramses II

31.07.2006 um 02:17 Uhr

Lotte,

dann ist mein Weltbild ja wieder in Ordnung.

"Verwirkung" und "Frist" verträgt sich halt nicht...

L
Lotte

31.07.2006 um 02:19 Uhr

Ramses, schön, dann können wir ja beide hoffentlich gut schlafen

RI
Ramses II

31.07.2006 um 02:20 Uhr

Du vielleicht schon, ich noch nicht ...

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