Erstellt am 28.07.2006 um 17:09 Uhr von Lotte
Betriebsratten,
kannst Du den Zusammenhang etwas besser erklären?
Erstellt am 28.07.2006 um 17:19 Uhr von betriebsratten
@Lotte, gerne
Es kamen im Zusammenhang mit einer Abmahnung Dinge zur Sprache, die teilweise Jahre zurückliegen-die sind gefrühstückt-ist mir klar.
Aber wie ist das mit Sachen, die so 3...4 Wochen her sind, und bei denen der Vorgesetzte zwischenzeitlich schon mündlich zu erkennen gab, dass er es nicht akzeptiert?
Es wird immer mal wieder eine 14 Tages Frist erwähnt....aber wurde die mal festgeklopft? Oder was ist...zeitnah??
Erstellt am 28.07.2006 um 17:35 Uhr von Lotte
Vielleicht hilft Dir dieser Link erstmal weiter?
http://www.online-law.de/hosting/Abmahnung/index/VorAbmahnung/vorabmahnung.html
Erstellt am 28.07.2006 um 18:01 Uhr von Lotte
Habe noch ein Urteil gefunden, welches aber eher darauf hinweist, dass die Verwirkungsfrist noch nicht eingetreten ist
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 13 (12) Sa 1137/02
Entscheidungsdatum: 23.09.2003
Kannst Du unter:
http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php
suchen
Erstellt am 29.07.2006 um 00:26 Uhr von Kölner
@Lotte
Abmahnungen können mitunter zeitlich sehr weeeeeit gedehnt werden. Und das ist ja eigentlich auch nicht schlimm.
Erstellt am 29.07.2006 um 05:53 Uhr von Lotte
Kölner,
wobei dieses Urteil m.E: davon ausgeht, dass nach drei Monaten dann Schluss ist mit der Deeeehnung
Erstellt am 29.07.2006 um 20:23 Uhr von Kölner
@Lotte
Was meinst Du denn, warum ich im zweiten Teil meiner Antwort "Und das ist ja eigentlich auch nicht schlimm" geschrieben habe?
Ich würde z.B. eine Abmahnung nie aus meiner Personalakte rausklagen!
Erstellt am 29.07.2006 um 21:31 Uhr von Lotte
Kölner,
weil Du ein sehr gelassener Mensch bist, der sich selten über etwas aufregt?? ;-))
Hast übrigens recht, habe das Urteil nochmal nachgelesen, hier konnten nur drei 1/2 Monate vergehen, weil der AG erst sagte, dass alles o.k. sei, sonst kann die Dehnung länger sein.
Erstellt am 29.07.2006 um 21:49 Uhr von Kölner
@Lotte
Gelassenheit ist was für "Überdiestrassehelfer" oder w-j-l!
;-) .".
Erstellt am 29.07.2006 um 23:35 Uhr von Ramses II
"Habe noch ein Urteil gefunden, welches aber eher darauf hinweist, dass die Verwirkungsfrist noch nicht eingetreten ist"
Lotte,
was ist denn eine "Verwirkungsfrist"?
Erstellt am 30.07.2006 um 06:33 Uhr von Lotte
Ramses,
habe das Wort aus dem von mir hier angegebenen Urteil.
Soll wohl die Frist beschreiben, wann man es sich verwirkt hat, auf jemanden rumzuschimpfen
Erstellt am 30.07.2006 um 19:08 Uhr von Fayence
"wobei dieses Urteil m.E: davon ausgeht, dass nach drei Monaten dann Schluss ist mit der Deeeehnung"
Lotte,
würde mir noch einmal durchlesen, warum das Gericht der Meinung war, dass diese Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden musste!
Ein Rückschluss auf Allgemeinverbindlichkeit = 3 Monate, ist zumindest für mich nicht erkennbar!
Erstellt am 30.07.2006 um 19:17 Uhr von Lotte
Fayence,
hab ich doch schon eingesehen, haste denn meinen Beitrag 39718 nicht gelesen?
Erstellt am 30.07.2006 um 19:54 Uhr von Ramses II
Lotte,
vielleicht habe Tomatenscheiben auf den Augen...
Kannst Du mir bitte mal sagen in welcher Randnummer des Urteils ich nach dem Begriff "Verwirkungsfrist" suchen muss?
Erstellt am 30.07.2006 um 20:11 Uhr von Lotte
OH Nein,
soll ich das jetzt alles nochmal lesen?
Nein, nein ich gehe jetzt zu meinen Nachbarn und gucke mir den Fluch des Ramses, äh nein, den Fluch der Karibik an.
Erstellt am 30.07.2006 um 20:11 Uhr von Fayence
Lotte,
Du wirst lachen, aber ich habe mir sogar das Urteil durchgelesen!
Erstellt am 30.07.2006 um 20:11 Uhr von Kölner
@Ramses II
Eine Antwort zu Deinen "Tomaten":
Der Verwirkungsbegriff gebrauchten die RA Besgen/Prinz in ihren Ausführungen zu dem besagten Landesarbeitsgericht Köln (oder muss es statt Köln NRW heissen?:-) ).
Erstellt am 30.07.2006 um 20:17 Uhr von Lotte
Fayence,
aber meinen Beitrag, in dem ich den von Dir beschriebenen Beitrag zurückgenommen habe hast Du nicht gelesen? Verstehe gerade nicht, was Du eigentlich willst? %-)
Kölner,
danke .".
Erstellt am 30.07.2006 um 20:23 Uhr von Fayence
Lotte,
kann ja sein, dass ich hier mit Blindheit geschlagen war! Stand da vorher nicht etwas anderes?
Falls nein, habe ich den Beitrag wirklich nicht noch einmal gelesen und kann Dein Nichtverständnis in diesem Fall nachvollziehen.
Erstellt am 30.07.2006 um 20:25 Uhr von Lotte
Schwöre bei allem was mir heilig ist, habe nichts, ganz und gar nichts, nothing verändert.
Und jetzt geh ich wirklich
Schönen Abend Euch noch ;-)
Erstellt am 30.07.2006 um 23:51 Uhr von Ramses II
Es geht mir um die VerwurkungsFRIST.
Dieser Begriff ist mir absolut neu und ich möchte ihne verstehen.
Erstellt am 31.07.2006 um 00:15 Uhr von Lotte
Lieber , lieber Ramses,
quäl mich doch nicht so!
Habe gerade das Urteil von vorne bis hinten und andersrum nochmal gelesen und keine Verwirkungsfrist gefunden. frag mich jetzt nicht woher ich das hab. Meinte damit einfach die Zeitspanne, wann eine Abmahnung verwirkt ist, also wann man sie nicht mehr kündigungsrelevant (und jetzt frag mich nicht woher ich "kündigungsrelevant" habe) einsetzen kann.
Erstellt am 31.07.2006 um 00:17 Uhr von Ramses II
Lotte,
dann ist mein Weltbild ja wieder in Ordnung.
"Verwirkung" und "Frist" verträgt sich halt nicht...
Erstellt am 31.07.2006 um 00:19 Uhr von Lotte
Ramses,
schön, dann können wir ja beide hoffentlich gut schlafen
Erstellt am 31.07.2006 um 00:20 Uhr von Ramses II
Du vielleicht schon, ich noch nicht ...