Erstellt am 28.07.2006 um 10:49 Uhr von viktor
Es muss mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer (ständig beschäftigt) geben.
Und natürlich muss es auch einen oder mehrere Kandidaten geben, die sich dann auch wählen lassen.
Wahlvorschriften stehen im Betriebsverfassungsgesetz und der dazugehörende Wahlordnung.