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Einladung zum Gespräch beim BR - habe ich als Mitarbeiter die Verpflichtung dort hinzugehen?

S
Susi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin zu einem Gespräch beim BR geladen worden. Habe ich als Mitarbeiter die Verpflichtung dort hinzugehen? Vielen Dank.

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Community-Antworten (5)

W
w-j-l

26.07.2006 um 19:31 Uhr

Wieso stellst Du Deinem BR nicht erst mal die Frage, was er will, und fragst dann hier nach. Vielleicht gibt es dann auch schon gar keinen Grund mehr nachzufragen.

M
Mona-Lisa

26.07.2006 um 19:47 Uhr

Susi, die Verpflichtung hast du nicht, der Betriebsrat ist nicht weisungbefugt. Wenn du nicht hingehst, kommt der BR eben an deinen Arbeitsplatz, und trägt sein Anliegen dann halt dort vor. Vielleicht gibt es Gründe, dass er mit dir alleine sprechen will.....

R
Rollie

26.07.2006 um 21:48 Uhr

Stell Dir vor, der Betriebsrat möchte Dich anhören, da vom AG eine Kündigungsabsicht beim Betriebsrat vorliegt. Ich denke, es dürfte wenig sinnvoll sein, wenn der Betriebsrat zu Dir kommt und Dir das im Umfeld Deiner Arbeitskollegen erzählt, nur weil Du nicht zum betriebsrat wolltest.

(sorry, war ein makaberes Beispiel)

K
Kölner

26.07.2006 um 22:06 Uhr

@Rollie Aber ganz vielleicht sollte sich ein solcher BR beizeiten mal gg. dem AN klarer ausdrücken.

P
pit47

27.07.2006 um 09:46 Uhr

Hallo Susi, eine Pflicht der Einladung des BR`s nachzukommen besteht deinerseits nicht. Aber eine Nachfage zum Grund der Einladung wäre zweckmäßig. Der BR sollte schon in der Einladung den Grund angeben, warum er die Kollegin oder den Kollegen einlädt.

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