Hallo,
ich bin seit 21 Jahren im Rettungsdienst tätig. Seit 3 Jahren nun bin ich durch eine Erkrankung, welche ich mir durch fahrlässiges Verhalten meines Arbeitgebers zugezogen hatte, arbeitsunfähig. Ein Jahr lang erhielt ich befristete Vollerwerbsminderungsrente, welche mir dann aber wieder genommen wurde. Nun klage ich vor dem Sozailgericht gegen BfA und UK-Bund auf Anerkennung als Berufskranheit und Erwerbsminderungsrente. Nun bin ich ja nach wie vor beim DRK KV Rottweil angestellt (und zwar in einem unkünbaren Arbeitsverhältnis), allerdings seit 3 Jahren ohne Bezüge. Ich würde somit sagen, das Arbeitsverhältnis ruht. Mein Arbietgeber wolltem mich schon auf ganz plumpe Weise loswerden, um sich vor den Verpflichtungen (soziale Verantwortung) zu drücken. Dies ist ihm jedoch nicht gelungen. Nun wurden Betriebsratswahlen durchgeführt, ohne mich zu benachrichtigen. Davon erfuhr ich erst Monate nach der Wahl. Da ich nicht mehr im Betrieb selbst bin, ist der AG verpflichtet, mir eine Benachrichtigun per Post zukommen zu lassen, oder? Dies ist aber nicht geschehen. Dies kann sicherlich nicht rechtens sein. Daher meine Frage: Sind diese Wahlen anfechtbar?