Hallo!

Wir sind ein Betrieb mit 40 Mitarbeitern. Der Betrieb ist nicht im Arbeitgeberverband.
Die Geschäftleitung hält sich übehaubt nicht an das BetrVG wir werden über gar nichts benachrichtigt.
Jetzt haben wir der Geschäftleitung einen Brief mit allen Punkten die Sie nicht einhalten mit einer Frist von 2 Wochen uns nachzureichen, andernfalls müssen wir Unterlassungsklage einreichen.
Die GL hat sich jetzt einen Anwalt genommen.
Können wir auch einen Anwalt nehmen, und wie läuft das ab ohne das wir einen Verfahrensfehler machen und auf den Kosten sitzen bleiben.
Wir haben schon 5 Jahre keine Ecklohn Erhöhung bekommen mit der Aussage " Es bleibt nichts über" obwohl wir ohne Ende zu tun haben und Überstunden machen.
Heute ist von unseren Chef der Sohn angefangen als Techniker ohne das er uns Unterrichtet hat.

Was können wir machen?