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GL hält sich nicht an das BetrVG - wie kann der BR das ändern?

P
Peter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir sind ein Betrieb mit 40 Mitarbeitern. Der Betrieb ist nicht im Arbeitgeberverband. Die Geschäftleitung hält sich übehaubt nicht an das BetrVG wir werden über gar nichts benachrichtigt. Jetzt haben wir der Geschäftleitung einen Brief mit allen Punkten die Sie nicht einhalten mit einer Frist von 2 Wochen uns nachzureichen, andernfalls müssen wir Unterlassungsklage einreichen. Die GL hat sich jetzt einen Anwalt genommen. Können wir auch einen Anwalt nehmen, und wie läuft das ab ohne das wir einen Verfahrensfehler machen und auf den Kosten sitzen bleiben. Wir haben schon 5 Jahre keine Ecklohn Erhöhung bekommen mit der Aussage " Es bleibt nichts über" obwohl wir ohne Ende zu tun haben und Überstunden machen. Heute ist von unseren Chef der Sohn angefangen als Techniker ohne das er uns Unterrichtet hat.

Was können wir machen?

3.35002

Community-Antworten (2)

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tramdriver

24.07.2006 um 19:35 Uhr

Hallo Peter,

es sammeln sich Fragen über Fragen in deinem Beitrag, die ich mich gar nicht zu beantworten trauen mag. Auf die vielen Punkte, die eure GL nicht einhält, brauchen wir an dieser Stelle nicht eingehen...

Anwalt: Der BR hat einen Anspruch auf Rechtsberatung durch einen Anwalt (Herleitung aus §80(3) BetrVG). Wenn der Arbeitgeber diesen Anwalt nicht genehmigt, braucht man eine Klage nach §40(1) BetrVG, damit der AG die Kosten des Anwalts trägt. Das macht ein Anwalt gerne auch ohne Vorkasse, denn es ist ja relativ leicht für ihn, auf diesem Weg an seine Kohle zu kommen. Bei der Klage hat der BR dann einen Anspruch auf den Anwalt... :-)

[ehe ich wieder geschlagen werde, ich habe nur ein paar Seminarnotizen zu Rate gezogen]

Lohnerhöhung: Da könnt ihr nichts machen. Der BR ist keine Tarifpartei. Wenn es um die Verteilung einer möglichen Lohnerhöhung geht, seid ihr mit im Boot.

Einstellung ohne Anhörung des BR: Ganz klar - der Sohn vom Chef darf nicht im Betrieb arbeiten. Da solltet ihr sofort was unternehmen, am besten nach Beratung durch einen Anwalt.

F
Fayence

24.07.2006 um 19:39 Uhr

Hallo Peter,

wenn Ihr Eure Beanstandungen/Forderungen ordentlich begründet dargelegt habt, kann Euch doch eigentlich nichts Besseres passieren.

Wartet erst mal die inhaltliche Gegenreaktion ab, vielleicht lösen sich Eure Probleme in Luft auf!

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