Erstellt am 24.07.2006 um 12:40 Uhr von Kölner
@hotte
Hau mich, aber wo geht denn so etwas ausser bei einer PPP?
Erstellt am 24.07.2006 um 12:46 Uhr von hotte
sag mir nur kurz was mit ppp gemeint ist
Erstellt am 24.07.2006 um 12:52 Uhr von Ramses II
PPP
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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PPP steht für:
Pakistan People’s Party, Partei aus Pakistan
Pariser-Parr-Pople (auch PPP-Verfahren), Methode zur Berechnung angenäherter Molekülorbitale
Parlamentarisches Patenschafts-Programm auch CBYX ([1]), Austauschprogramm von Deutschem Bundestag und US-Kongress
Partizip Perfekt Passiv, eine Verbform
Pauken-Plunder-Promenade (Stadtfest in Wesel)
Pearly Penile Papules, medizinischer Fachbegriff für Hornzipfel
Pentose Phosphat Pathway, Syntheseweg von C5-Zuckern (Pentosen) aus C6-Zuckern (Hexosen) in Tieren und Pflanzen
People's Progressive Party, eine gambische Partei
Philosophie, Psychologie, Pädagogik, als Kombinations-Studienfach Philosophie/Psychologie/Pädagogik
Point-to-Point Protocol, ein Begriff der Netzwerktechnik
Polypara-phenylen
Positive Parenting Program (auch: Triple P), ein Kommunikations- und Verhaltenstraining für Eltern
Pro Performance Productions (Firma für Eventorganisation, Schweiz)
Product Provisioning Process (Produktbereitstellungsprozess)
Proserpine Airport in Queensland, Australien, nach dem IATA-Flughafencode
Public Private Partnership, deutsch Öffentlich-Private Partnerschaft
Purchasing Power Parity, deutsch Kaufkraftparität
Erstellt am 24.07.2006 um 12:55 Uhr von hotte
Hilft mir unheimlich weiter .
Vielen dank
Erstellt am 24.07.2006 um 13:34 Uhr von DocPille
Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes), vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat). Das Recht der Personalvertretung wird in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Bundesländer geregelt.
Das sind zwei paar verschiedene Schuhe,was soll man unter einem Gemeinschaftsbetrieb verstehen??
Erstellt am 24.07.2006 um 13:40 Uhr von hotte
Das ist vergleichbar mit einer Ausgliederung. In dem GB arbeiten Fremde und eigene Arbeitnehmer.
Erstellt am 24.07.2006 um 13:52 Uhr von DocPille
Personalrat = Vetreter der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung
Betriebsrat = Vertreter der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
habt ihr so einen Betrieb,da greifen unterschiedliche Gesetze,nein man kann nicht in beiden gleichzeitig Mitglied sein.
Erstellt am 24.07.2006 um 14:14 Uhr von hotte
Dann brauch ich ja nach der Wählbarkeit in dem GB gar nicht erst zu fragen, wenn man für den GB arbeiten muss.
Erstellt am 24.07.2006 um 14:22 Uhr von Fayence
@ Kölner
PPP (Public Private Partnership, deutsch Öffentlich-Private Partnerschaft)?
Um mir etwas darunter vorstellen zu können. Wäre das in diesem einen Fall möglich, den ich mal recherchiert habe?
Erstellt am 24.07.2006 um 22:29 Uhr von Kölner
@Fayence
Das ist korrekt.
@Ramses II
Lotte hatte wohl doch recht, Mona-Lisa wohl auch...
;-)